{"id":29396,"date":"2021-04-14T16:26:33","date_gmt":"2021-04-14T14:26:33","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=29396"},"modified":"2021-04-14T16:26:33","modified_gmt":"2021-04-14T14:26:33","slug":"landesregierung-hat-ueber-weiteres-vorgehen-in-kreisen-und-kreisfreien-staedten-entschieden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2021\/04\/14\/landesregierung-hat-ueber-weiteres-vorgehen-in-kreisen-und-kreisfreien-staedten-entschieden\/","title":{"rendered":"Landesregierung hat \u00fcber weiteres Vorgehen in Kreisen und kreisfreien St\u00e4dten entschieden"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel\/Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Die Landesregierung hat heute (14. April) \u00fcber das weitere Vorgehen in den Bereichen Schulen, Kitas, Krippen, Horte und Einzelhandel in den Kreisen und kreisfreien St\u00e4dten entschieden. Die einzelnen Schritte zu \u00d6ffnungen oder Versch\u00e4rfungen werden derzeit bei Inzidenzen unter 100 im Wochenrhythmus getroffen und gelten aktuell ab Montag, 19. April (bis einschlie\u00dflich 25. April). Bei einer deutlich erh\u00f6hten Infektionsdynamik oberhalb einer Inzidenz von 100 (\u201eNotbremse\u201c) k\u00f6nnen Ma\u00dfnahmen auch kurzfristiger veranlasst werden als zum w\u00f6chentlichen Stichtag. Grundlage der Entscheidungen sind insbesondere die Lagebewertungen der Gesundheits\u00e4mter und die entsprechenden Erlasse der Landesregierung zu erg\u00e4nzenden Ma\u00dfnahmen bei \u00dcberschreitungen der Inzidenzen von 50 beziehungsweise 100.<\/p>\n<p>In den Kreisen Segeberg und Herzogtum Lauenburg gilt weiterhin die \u201eNotbremse\u201c. Hier bleiben die Verkaufsstellen des Einzelhandels \u2013 ausgenommen des t\u00e4glichen Bedarfs \u2013 f\u00fcr den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von im Fernabsatz gekauften oder bestellten Waren ist zul\u00e4ssig (Click &amp; Collect), sofern die Kundinnen und Kunden hierzu geschlossene R\u00e4ume nur einzeln betreten oder die Ausgabe au\u00dferhalb geschlossener R\u00e4ume erfolgt. Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenm\u00e4rkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen sind zu schlie\u00dfen. Die Au\u00dfengastronomie kann nicht \u00f6ffnen.<\/p>\n<p>Die Kitas, Krippen und Horte in diesen beiden Kreisen bieten nur Notbetreuung an.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Schulen gilt:<\/p>\n<p>\u2022 Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Distanzlernen und Notbetreuung<\/p>\n<p>\u2022 Jahrgangsstufen 7 bis 13 im Distanzlernen<\/p>\n<p>\u2022 Abschlussklassen + Q1: Pr\u00e4senzangebote unter Hygienebedingungen<\/p>\n<p>Weitere Regeln f\u00fcr Segeberg und Herzogtum Lauenburg im Rahmen der \u201eNotbremse\u201c:<\/p>\n<p>\u00b7 Bei privaten Zusammenk\u00fcnften d\u00fcrfen sich Personen eines gemeinsamen Haushaltes nur mit einer weiteren Person treffen (Kinder unter 14 Jahren z\u00e4hlen nicht mit) \u2013 dies gilt im privaten und im \u00f6ffentlichen Raum;<\/p>\n<p>\u00b7 Dienstleistungen mit K\u00f6rperkontakt sind nur zul\u00e4ssig, soweit die Kundin oder der Kunde eine Bescheinigung \u00fcber ein negatives Testergebnis vom selben Tag oder vom Vortag in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegt oder vor Ort einen Test durchf\u00fchrt. Dies gilt nicht f\u00fcr medizinisch notwendige und pflegerisch notwendige Dienstleistungen sowie f\u00fcr die Haupthaar- und Nagelpflege;<\/p>\n<p>\u00b7 Sport ist nur wie folgt zul\u00e4ssig:<\/p>\n<p>&#8211; allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,<\/p>\n<p>&#8211; au\u00dferhalb geschlossener R\u00e4ume ohne K\u00f6rperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung einer \u00dcbungsleiterin oder eines \u00dcbungsleiters;<\/p>\n<p>\u00b7 Theoretischer Unterricht von Fahrschulen ist nur als Fernunterricht m\u00f6glich;<\/p>\n<p>\u00b7 Bei Pr\u00e4senzangeboten der Kinder- und Jugendhilfe wird die Gruppengr\u00f6\u00dfe auf f\u00fcnf Personen begrenzt;<\/p>\n<p>\u00b7 Hundeausbildung ist nur noch f\u00fcr Gruppen mit bis zu f\u00fcnf Personen m\u00f6glich.<\/p>\n<p>In Schleswig-Flensburg, Nordfriesland, Pl\u00f6n und Rendsburg-Eckernf\u00f6rde ist der Einzelhandel ge\u00f6ffnet. Dabei kann f\u00fcr die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfl\u00e4che ein Kunde bzw. eine Kundin je 10 Quadratmeter bedient werden. Die Kundenzahl f\u00fcr eine 800 Quadratmeter \u00fcbersteigende Verkaufsfl\u00e4che wird auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Au\u00dfengastronomie kann unter strengen Auflagen ge\u00f6ffnet bleiben.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Krippen, Kitas und Horte gilt: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Schulen gilt:<\/p>\n<p>\u2022 Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Pr\u00e4senzunterricht<\/p>\n<p>\u2022 Jahrgangsstufen 7 bis 13 im Wechselunterricht<\/p>\n<p>\u2022 Abschlussklassen + Q1: Pr\u00e4senzangebote unter Hygienebedingungen<\/p>\n<p>In Dithmarschen, Ostholstein, Flensburg, L\u00fcbeck, Kiel, Steinburg, Stormarn und Pinneberg (ohne Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr Helgoland) d\u00fcrfen Kundinnen und Kunden Gesch\u00e4fte des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click &amp; Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der T\u00fcr geschehen. Dabei ist die Kundenzahl auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfl\u00e4che begrenzt. \u00dcbersteigt die Verkaufsfl\u00e4che 800 Quadratmeter, wird die Kundenzahl f\u00fcr die dar\u00fcber hinaus gehende Verkaufsfl\u00e4che auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Kontaktdaten m\u00fcssen erhoben werden. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen d\u00fcrfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden. Die Au\u00dfengastronomie kann unter strengen Auflagen ge\u00f6ffnet bleiben.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Krippen, Kitas und Horte gilt: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Nur Pinneberg: auf Basis der Lageeinsch\u00e4tzung des Kreises eingeschr\u00e4nkter Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Schulen gilt:<\/p>\n<p>\u2022 Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Pr\u00e4senzunterricht<\/p>\n<p>\u2022 Jahrgangsstufen 7 bis 13 im Wechselunterricht<\/p>\n<p>\u2022 Abschlussklassen + Q1: Pr\u00e4senzangebote unter Hygienebedingungen<\/p>\n<p>Nur Kreis Pinneberg: (Ausnahme Helgoland)<\/p>\n<p>\u2022 Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Wechselunterricht und Notbetreuung<\/p>\n<p>\u2022 Jahrgangsstufen 7 bis 13 im Distanzlernen<\/p>\n<p>\u2022 Abschlussklassen + Q1: Pr\u00e4senzangebote unter Hygienebedingungen<\/p>\n<p>F\u00fcr die Stadt Neum\u00fcnster wird angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens morgen (15. April) entschieden, ob die \u201eNotbremse\u201c weiter greifen soll. In diesem Fall w\u00fcrden weiterhin dieselben Regelungen gelten wie in den Kreisen Segeberg und Herzogtum Lauenburg. Falls Neum\u00fcnster die \u201eNotbremse\u201c aufheben kann, gelten ab Montag dieselben Bedingungen wie im Kreis Pinneberg.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel\/Herzogtum Lauenburg (pm). Die Landesregierung hat heute (14. April) \u00fcber das weitere Vorgehen in den Bereichen Schulen, Kitas, Krippen, Horte und Einzelhandel in den Kreisen und kreisfreien St\u00e4dten entschieden. Die einzelnen Schritte zu \u00d6ffnungen oder Versch\u00e4rfungen werden derzeit bei Inzidenzen unter 100 im Wochenrhythmus getroffen und gelten aktuell ab Montag, 19. April (bis einschlie\u00dflich 25. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":1186,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"jnews-multi-image_gallery":[],"jnews_single_post":[],"jnews_primary_category":[],"jnews_social_meta":[],"jnews_override_counter":[],"jnews_post_split":[],"footnotes":""},"categories":[63,2],"tags":[2630],"class_list":["post-29396","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-herzogtum-lauenburg","category-startseite","tag-corona"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/29396","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=29396"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/29396\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":29397,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/29396\/revisions\/29397"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1186"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=29396"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=29396"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=29396"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}