{"id":29348,"date":"2021-04-12T18:06:06","date_gmt":"2021-04-12T16:06:06","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=29348"},"modified":"2021-04-16T10:29:32","modified_gmt":"2021-04-16T08:29:32","slug":"corona-kreis-zieht-ab-mittwoch-die-notbremse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2021\/04\/12\/corona-kreis-zieht-ab-mittwoch-die-notbremse\/","title":{"rendered":"Corona: Kreis zieht ab Mittwoch die Notbremse"},"content":{"rendered":"<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Bereits in der vergangenen Woche hatte sich angedeutet, dass das Kreisgesundheitsamt weitere Schritte zur Eind\u00e4mmung der Corona-Pandemie unternehmen werden muss. Am Freitag, 9. April, \u00fcberschritt der Sieben-Tage-Inzidenzwert wieder die kritische Grenze von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und stieg bis Sonntag weiter auf 131,3. Das Ergebnis der heutigen Lagebesprechung zwischen dem Kreisgesundheitsamt und dem Sozialministerium war folglich zu erwarten: Ab Mittwoch, 14. April 2021 setzt der Kreis erg\u00e4nzende Ma\u00dfnahmen im Wege einer neuen Allgemeinverf\u00fcgung (67. Allgemeinverf\u00fcgung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2) um. Folgende Regeln gelten zun\u00e4chst bis Sonntag, 25. April 2021, k\u00f6nnen aber lageabh\u00e4ngig angepasst, verl\u00e4ngert oder vorher aufgehoben werden:<\/p>\n<p>\u00b7 Zusammenk\u00fcnfte sowohl im \u00f6ffentlichen als auch im privaten Raum werden beschr\u00e4nkt auf Personen des eigenen Haushalts plus eine zus\u00e4tzliche Person, Kinder bis vierzehn Jahre z\u00e4hlen dabei nicht mit.<\/p>\n<p>\u00b7 Ausschank und Verzehr alkoholhaltiger Getr\u00e4nke im \u00f6ffentlichen Raum sind untersagt.<\/p>\n<p>\u00b7 Die Au\u00dfengastronomie bleibt mit Ausnahme von der Abholung von Speisen geschlossen.<\/p>\n<p>\u00b7 Der Einzelhandel, mit Ausnahme von Lebens- und Futtermittelangeboten, Wochenm\u00e4rkten, Getr\u00e4nkem\u00e4rkten, Apotheken, Sanit\u00e4tsh\u00e4usern, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformh\u00e4usern, Babyfachm\u00e4rkten, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsm\u00e4rkten, Buchhandel, Blumenl\u00e4den, G\u00e4rtnereien, Gartenbaucentern, Baum\u00e4rkten sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln), ist zu schlie\u00dfen. Angebote im Rahmen von \u201eclick &amp; collect&#8220; sind gestattet, sofern Kundinnen und Kunden nur einzeln die Verkaufsr\u00e4ume betreten oder die Abholung drau\u00dfen erfolgt.<\/p>\n<p>\u00b7 Verkaufsstellen d\u00fcrfen nur noch von einer Person je Haushalt betreten werden, ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren sowie eventuell erforderliche Assistenzpersonen.<\/p>\n<p>\u00b7 Mit Ausnahme von Haupthaar- und Nagelpflege sowie medizinisch oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen, sind Dienstleistungen mit K\u00f6rperkontakt nur mit negativem, h\u00f6chstens einen Tag altem Corona-Schnelltestergebnis der Kunden zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>\u00b7 Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen sind zu schlie\u00dfen.<\/p>\n<p>\u00b7 Sport kann entweder allein, mit Personen aus dem eigenem Haushalt oder einer anderen Person durchgef\u00fchrt werden. Kinder bis 14 Jahre k\u00f6nnen drau\u00dfen in Gruppen von maximal 5 Personen ohne K\u00f6rperkontakt in festen Gruppen unter Anleitung einer \u00dcbungsleiterin oder eines \u00dcbungsleiters Sport treiben.<\/p>\n<p>\u00b7 Der theoretische Fahrschulunterricht ist als Fernunterricht zu gestalten, ausgenommen ist der Unterricht zum Erwerb der Grundqualifikation und Weiterbildung nach \u00a7\u00a7 2 und 5 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes.<\/p>\n<p>\u00b7 Die Gruppengr\u00f6\u00dfe bei der Hundeausbildung auf 5 Personen begrenzt ist.<\/p>\n<p>\u00b7 In Kitas wird nur noch eine Notbetreuung angeboten.<\/p>\n<p>\u00b7 Schulen wechseln in den Distanzunterricht. Ausgenommen sind Notbetreuungsangebote f\u00fcr die Klassenstufen 1 bis 6 sowie Pr\u00e4senzunterricht f\u00fcr Abschlussklassen zur Pr\u00fcfungsvorbereitung und zur Durchf\u00fchrung von Pr\u00fcfungen und f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit sonderp\u00e4dagogischem F\u00f6rderbedarf.<\/p>\n<p>Der vollst\u00e4ndige Bekanntmachungstext kann unter <a href=\"http:\/\/www.kreis-rz.de\/bekanntmachungen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.kreis-rz.de\/bekanntmachungen<\/a> eingesehen werden.<\/p>\n<p>Mit Stand von Montag, 16.30 Uhr z\u00e4hlte das Kreisgesundheitsamt insgesamt 4164 labordiagnostisch best\u00e4tigte Infektionen mit SARS-CoV-2 und damit 13 mehr als am Vortag. 3400 Personen gelten zwischenzeitlich wieder als genesen, 102 Personen verstarben aufgrund ihrer Covid-19-Erkrankung. Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt zu Dienstag erneut voraussichtlich auf 132,8 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern und damit auf den h\u00f6chsten Wert seit Beginn der Pandemie.<\/p>\n<p>Alle aktuellen Informationen zu Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg unter <a href=\"http:\/\/www.kreis-rz.de\/corona\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.kreis-rz.de\/corona<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). Bereits in der vergangenen Woche hatte sich angedeutet, dass das Kreisgesundheitsamt weitere Schritte zur Eind\u00e4mmung der Corona-Pandemie unternehmen werden muss. Am Freitag, 9. April, \u00fcberschritt der Sieben-Tage-Inzidenzwert wieder die kritische Grenze von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und stieg bis Sonntag weiter auf 131,3. 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