{"id":29221,"date":"2021-04-02T10:59:33","date_gmt":"2021-04-02T08:59:33","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=29221"},"modified":"2021-04-02T10:59:33","modified_gmt":"2021-04-02T08:59:33","slug":"gefluegelpest-hat-bundesweit-den-zweiten-hoehepunkt-des-geschehens-erreicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2021\/04\/02\/gefluegelpest-hat-bundesweit-den-zweiten-hoehepunkt-des-geschehens-erreicht\/","title":{"rendered":"Gefl\u00fcgelpest hat bundesweit den zweiten H\u00f6hepunkt des Geschehens erreicht"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Der Ausbruch der Gefl\u00fcgelpest in einem gro\u00dfen Betrieb zur Aufzucht von Junghennen in Nordrhein-Westfalen zu Beginn der letzten Woche ist auch in Schleswig-Holstein Anlass zu erh\u00f6hter Wachsamkeit. Gefl\u00fcgel aus diesem Betrieb wurde in mehreren Bundesl\u00e4ndern an zahlreiche Haltungen, darunter vor allem an Klein- und Kleinsthaltungen abgegeben.<\/p>\n<p>Nach Angaben der Beh\u00f6rden in Nordrhein-Westfalen kann ein Verkauf von Junghennen aus dem betroffenen Betrieb \u00fcber mobilen Gefl\u00fcgelhandel, etwa direkt aus dem Transportfahrzeug des H\u00e4ndlers beispielsweise auf M\u00e4rkten oder Rastst\u00e4tten, auch nach Schleswig-Holstein nicht ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der m\u00f6glicherweise durch Zukauf \u00fcber diesen mobilen Handel betroffenen Betriebe in Schleswig-Holstein liegen den Beh\u00f6rden bislang jedoch keine Erkenntnisse vor.<\/p>\n<p>Um einer weiteren Verbreitung der Gefl\u00fcgelpest vorzubeugen, werden alle Gefl\u00fcgelhalterinnen und Gefl\u00fcgelhalter, die seit dem 12. M\u00e4rz 2021 Junghennen \u00fcber den mobilen Handel aus Nordrhein-Westfalen zugekauft haben, gebeten, sich bei den jeweiligen Veterin\u00e4r\u00e4mtern der Kreise und kreisfreien St\u00e4dte zu melden. So k\u00f6nnen in Absprache mit dem zust\u00e4ndigen Veterin\u00e4ramt \u2013 sofern erforderlich \u2013 weitere Ma\u00dfnahmen, wie eine Testung der Tiere auf den Gefl\u00fcgelpesterreger, ergriffen werden.<\/p>\n<p>Um die \u00dcbertragung der Gefl\u00fcgelpest auch zwischen Betrieben zu verhindern, wurde in Schleswig-Holstein bereits im November 2020 eine Allgemeinverf\u00fcgung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsma\u00dfnahmen in Gefl\u00fcgelhaltungen erlassen, die unbedingt zu beachten sind. Aufnahmen von Gefl\u00fcgel \u00fcber Gefl\u00fcgelm\u00e4rkte, Gefl\u00fcgelb\u00f6rsen oder mobile Gefl\u00fcgelh\u00e4ndler sind aus Sicherheitsgr\u00fcnden zu unterlassen.<\/p>\n<p>Auch die seit November 2020 von den Kreisen und kreisfreien St\u00e4dten als Sicherheitsma\u00dfnahme angeordnete Stallpflicht gilt aufgrund der derzeitigen Situation weiterhin. Gem\u00e4\u00df aktueller Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) ist seit Ende Februar der zweite H\u00f6hepunkt des derzeitigen Gefl\u00fcgelpest-Geschehens zu verzeichnen.<\/p>\n<p>Zuletzt hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) innerhalb einer Woche 56 weitere F\u00e4lle der Gefl\u00fcgelpest bei Wildv\u00f6geln in Schleswig-Holstein best\u00e4tigt. Bundesweit ist seit der letzten Woche ein weiterer deutlicher Anstieg von Ausbr\u00fcchen der Gefl\u00fcgelpest in Gefl\u00fcgelhaltungen erfolgt. In Schleswig-Holstein wurde der letzte Fall in einer Gefl\u00fcgelhaltung am 12. M\u00e4rz 2021 amtlich festgestellt.<\/p>\n<p>Hintergrund<\/p>\n<p>Die hochpathogene avi\u00e4re Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Gefl\u00fcgelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bek\u00e4mpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen V\u00f6geln und Wildv\u00f6geln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden f\u00fchren kann. Die Gefl\u00fcgelpest-Verordnung enth\u00e4lt Pr\u00e4ventions- und Bek\u00e4mpfungsma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>Grundlagen f\u00fcr die Einhaltung von Hygienevorschriften f\u00fcr Gefl\u00fcgelhalterinnen und \u2013halter sind in der Gefl\u00fcgelpestverordnung und in der Allgemeinverf\u00fcgung \u201eBiosicherheit\u201c landeseinheitlich festgelegt. Zudem stellt das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung f\u00fcr Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen zur Verf\u00fcgung, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverf\u00fcgung enth\u00e4lt. Beide Dokumente sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Das Friedrich-Loeffler-Institut hat in seiner aktuellen Risikobewertung best\u00e4tigt, dass in Deutschland bislang keine Hinweise auf humane Infektionen durch die aktuell zirkulierenden Gefl\u00fcgelpesterreger der Subtypen H5N8, H5N5, H5N3, H5N1 und H5N4 vorliegen. Trotzdem sollten allgemeine Hygieneregeln eingehalten und auff\u00e4llige oder verendete Tiere nicht mit blo\u00dfen H\u00e4nden ber\u00fchrt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Der Ausbruch der Gefl\u00fcgelpest in einem gro\u00dfen Betrieb zur Aufzucht von Junghennen in Nordrhein-Westfalen zu Beginn der letzten Woche ist auch in Schleswig-Holstein Anlass zu erh\u00f6hter Wachsamkeit. Gefl\u00fcgel aus diesem Betrieb wurde in mehreren Bundesl\u00e4ndern an zahlreiche Haltungen, darunter vor allem an Klein- und Kleinsthaltungen abgegeben. 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