{"id":29193,"date":"2021-03-31T13:43:22","date_gmt":"2021-03-31T11:43:22","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=29193"},"modified":"2021-03-31T13:43:22","modified_gmt":"2021-03-31T11:43:22","slug":"gesundheitsministerium-informiert-zu-tests-fuer-beschaeftigte-in-krippen-kitas-kindertagespflege-und-horten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2021\/03\/31\/gesundheitsministerium-informiert-zu-tests-fuer-beschaeftigte-in-krippen-kitas-kindertagespflege-und-horten\/","title":{"rendered":"Gesundheitsministerium informiert zu Tests f\u00fcr Besch\u00e4ftigte in Krippen, KITAs, Kindertagespflege und Horten"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Mitarbeitende in Krippen, Kitas und Horten sowie Kindertagespflegepersonen in Schleswig-Holstein sollen auch nach den Osterfeiertagen regelm\u00e4\u00dfig die M\u00f6glichkeit zur kostenlosen Testung mit zwei Selbsttests pro Woche haben. Hierf\u00fcr werden kurzfristig rund 240.000 SARS-CoV-2 Antigenschnelltest, also sogenannte &#8222;\u201eSelbsttests\u201c&#8220;, verteilt.<\/p>\n<p>Vorteil dieses Verfahrens ist, dass<\/p>\n<p>Selbsttests weniger unangenehm und praktikabler in der Anwendung sind,<br \/>\ndiese direkt den zu Testenden zur Verf\u00fcgung stehen,<br \/>\nalle Besch\u00e4ftigten so keinen zus\u00e4tzlichen logistischen Aufwand betreiben m\u00fcssen (Organisation von Test in der Einrichtung, Fahrt zu einer Teststation o.\u00c4.),<br \/>\nalle Besch\u00e4ftigten zus\u00e4tzlich weiterhin kostenlose Antigen-Schnelltests an Teststationen oder bei Apotheken\/Arztpraxen als durch den Bund finanzierte &#8222;\u201eB\u00fcrgertests\u201c&#8220; wahrnehmen k\u00f6nnen \u2013 wenn gew\u00fcnscht.<\/p>\n<p>Selbsttests erf\u00fcllen dieselben Zulassungsvoraussetzungen wie Antigen-Schnelltests. Die Qualit\u00e4t von zugelassenen Selbsttests und Antigen-Schnelltests ist vergleichbar. Allerdings haben sowohl Schnell- als auch Selbsttests gegen\u00fcber den PCR-Tests eine h\u00f6here Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Best\u00e4tigung gemacht werden.<\/p>\n<p>Die Selbsttests f\u00fcr die Mitarbeitenden und Kindertagespflegepersonen werden vom Gesundheitsministerium \u00fcber die \u00c4mter und amtsfreie Gemeinden an die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen ausgeliefert, sodass die Tests bereits am 6. April in den Einrichtungen zur Verf\u00fcgung stehen k\u00f6nnen, in jedem Fall aber im Laufe der 14. Kalenderwoche.<\/p>\n<p>Sobald geeignete Kleinkinder-Selbsttests zur Verf\u00fcgung stehen, m\u00f6chte das Land auch diese kostenlos bereitstellen, sodass diese den Eltern mitgegeben und die Kinder Zuhause getestet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Bislang hatten Mitarbeitende in Krippen, Kitas und Horten sowie Kindertagespflegepersonen in Schleswig-Holstein seit dem 22. Februar die M\u00f6glichkeit, sich bis zu den Osterferien bis zu zweimal w\u00f6chentlich kostenlos \u00fcber Antigen-Schnelltests durch geschultes Personal in oder au\u00dferhalb der eigenen Einrichtungen testen zu lassen.<\/p>\n<p>Was ist bei der Durchf\u00fchrung von Selbsttests zu beachten?<\/p>\n<p>Bei der Durchf\u00fchrung des Selbsttests ist die Gebrauchsanweisung gr\u00fcndlich zu lesen und alle Informationen sind vollst\u00e4ndig zu beachten.<\/p>\n<p>Was ist zu beachten, wenn ein Selbsttest positiv ausf\u00e4llt?<\/p>\n<p>Ist das Testergebnis des Selbsttests positiv, so haben sich Betroffene umgehend in h\u00e4usliche Quarant\u00e4ne zu begeben und dort abzusondern. Es besteht der Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2, der durch einen PCR-Test \u00fcberpr\u00fcft werden muss. Betroffene kontaktieren am besten telefonisch ihre Haus\u00e4rztin bzw. ihren Hausarzt, die\/der anschlie\u00dfend einen Abstrich f\u00fcr einen PCR-Test machen kann. Alternativ k\u00f6nnen sich Betroffene auch an die Rufnummer des \u00e4rztlichen Notdienstes wenden unter 116 117.<\/p>\n<p>Wie m\u00fcssen Betroffene sich bei Vorliegen eines positiven Tests und bei h\u00e4uslicher Isolation\/Quarant\u00e4ne verhalten:<\/p>\n<p>Personen, die davon Kenntnis haben, dass ein Selbsttest ein positives Ergebnis aufweist, sind verpflichtet, sich unverz\u00fcglich nach Kenntnisnahme auf direktem Weg in ihre H\u00e4uslichkeit zu begeben und sich bis zu einer Anordnung des Gesundheitsamtes st\u00e4ndig dort abzusondern \/ aufzuhalten (h\u00e4usliche Isolation \/ Quarant\u00e4ne).<\/p>\n<p>Sollte noch kein PCR-Test durchgef\u00fchrt worden sein, d\u00fcrfen die Betroffenen zur Durchf\u00fchrung eines PCR-Tests ihre H\u00e4uslichkeit einmalig verlassen. Dies darf nur unter Verwendung von einer Mund-Nasen-Bedeckung ohne Nutzung des \u00d6PNV und auf dem direkten Hin- und R\u00fcckweg erfolgen. Unterbrechungen aus anderen Zwecken sind nicht gestattet.<\/p>\n<p>In der eigenen H\u00e4uslichkeit sind Betroffene verpflichtet, folgende Verhaltensma\u00dfnahmen einzuhalten:<\/p>\n<p>Keinen engen k\u00f6rperlichen Kontakt zu Familienangeh\u00f6rigen \/ anderen Personen.<br \/>\nAbstand von 1,50 bis 2 Meter zu allen Personen einhalten.<\/p>\n<p>Wenn es unvermeidlich ist, dass Betroffene den Raum mit Dritten teilen m\u00fcssen, tragen diese einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz. Der Mund-Nasen-Schutz ist bei Durchfeuchtung, sp\u00e4testens nach zwei Stunden zu wechseln.<\/p>\n<p>Nach M\u00f6glichkeit im Haushalt eine zeitliche und r\u00e4umliche Trennung zu nichtpositiven Haushaltsmitgliedern einhalten. Eine &#8222;\u201ezeitliche Trennung\u201c&#8220; kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine r\u00e4umliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass Betroffene sich in unterschiedlichen R\u00e4umen aufhalten.<\/p>\n<p>Die Husten- und Nies-Etikette ist einzuhalten, die Nutzung von Einmaltaschent\u00fcchern ist empfohlen.<\/p>\n<p>Der Kontakt zu Mitbewohnern und Angeh\u00f6rigen sollte auf das Notwendigste beschr\u00e4nkt werden, wobei die oben genannten Verhaltensma\u00dfnahmen eingehalten werden sollten.<br \/>\nHygieneartikel sollten nicht mit anderen Haushaltsmitgliedern geteilt werden.<\/p>\n<p>Geschirr und W\u00e4sche sollten ebenfalls nicht mit Haushaltsmitgliedern oder Dritten geteilt werden.<\/p>\n<p>Oberfl\u00e4chen, mit denen Personen h\u00e4ufig in Ber\u00fchrung kommen, sollten regelm\u00e4\u00dfig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden.<\/p>\n<p>Es soll f\u00fcr regelm\u00e4\u00dfige L\u00fcftung der Wohn- und Schlafr\u00e4ume sowie der K\u00fcche und dem Badezimmer gesorgt werden.<\/p>\n<p>Betroffene f\u00fchren ein Tagebuch bez\u00fcglich ihrer Symptome, K\u00f6rpertemperatur, allgemeinen Aktivit\u00e4ten und Kontakten zu weiteren Personen. Die K\u00f6rpertemperatur soll zweimal t\u00e4glich gemessen werden.<\/p>\n<p>Bei Auftreten von Symptomen wie Fieber oder erh\u00f6hter Temperatur, Husten, Reizung des Rachens oder Schnupfen wenden sich die Betroffenen an Ihren Hausarzt.<\/p>\n<p>Die Betroffenen m\u00fcssen so lange in Ihrer H\u00e4uslichkeit bleiben, bis das Gesundheitsamt ihre Isolierung (f\u00fcr Infizierte) \/Quarant\u00e4ne (f\u00fcr Ansteckungsverd\u00e4chtige\/enge Kontaktpersonen von Infizierten) aufhebt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Mitarbeitende in Krippen, Kitas und Horten sowie Kindertagespflegepersonen in Schleswig-Holstein sollen auch nach den Osterfeiertagen regelm\u00e4\u00dfig die M\u00f6glichkeit zur kostenlosen Testung mit zwei Selbsttests pro Woche haben. Hierf\u00fcr werden kurzfristig rund 240.000 SARS-CoV-2 Antigenschnelltest, also sogenannte &#8222;\u201eSelbsttests\u201c&#8220;, verteilt. 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