{"id":28525,"date":"2021-02-16T13:13:26","date_gmt":"2021-02-16T11:13:26","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=28525"},"modified":"2021-02-16T13:13:26","modified_gmt":"2021-02-16T11:13:26","slug":"regelungen-zu-kita-und-schuloeffnungen-in-schleswig-holstein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2021\/02\/16\/regelungen-zu-kita-und-schuloeffnungen-in-schleswig-holstein\/","title":{"rendered":"Regelungen zu Kita- und Schul\u00f6ffnungen in Schleswig-Holstein"},"content":{"rendered":"<p><strong>Herzogtum Lauenburg\/Kiel (pm).<\/strong> Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg und Bildungsministerin Karin Prien haben gestern (15. Februar) in Kiel Details zur weiteren \u00d6ffnung der Kitas und der Schulen ab dem 22. Februar bekanntgegeben. Grundlage f\u00fcr die Entscheidung ist der Zeitpunkt der letzten \u00dcberschreitung der 100er-Inzidenz verbunden mit einer aktuellen Lageentwicklung sowie die Eingrenzbarkeit des Infektionsgeschehens.<\/p>\n<p>Dazu erkl\u00e4ren die beiden f\u00fcr die Landesregierung: &#8222;Die Infektionslage hat sich in Schleswig-Holstein in den vergangenen Wochen in erfreulicher Weise entwickelt: So liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 \u00fcber einen Zeitraum von 21 Tagen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung auf Grundlage des Perspektivplans angek\u00fcndigt, zum 22. Februar 2021 in die gr\u00fcne Stufe III-I \u201eRegelbetrieb unter Pandemiebedingungen\u201c zu wechseln. Damit werden die Betretungsverbote von Kindertageseinrichtungen aufgehoben, so dass grunds\u00e4tzlich wieder alle Kinder in ihren Kitas betreut werden k\u00f6nnen. Auch an den Grundschulen kann der Pr\u00e4senzunterricht wieder starten, nat\u00fcrlich unter den Voraussetzungen von angemessenen Hygienekonzepten.&#8220;<\/p>\n<p>F\u00fcr einige Kreise und kreisfreie St\u00e4dte gebe es dabei noch Ausnahmen, da das Infektionsgeschehen dort noch keine vollst\u00e4ndige \u00d6ffnung von Kitas und Schulen erlaube. Im Gesundheits- und Bildungsministerium ist deshalb in enger Abstimmung mit den Gesundheits\u00e4mtern vor Ort heute \u00fcber die weitere \u00d6ffnung in den Kreisen Pinneberg und Herzogtum Lauenburg sowie in den kreisfreien St\u00e4dten Flensburg und L\u00fcbeck entschieden worden. Parallel ist die von Gesundheits- und Bildungsministerium erarbeitete Empfehlung f\u00fcr den Umfang mit Krankheits- und Erk\u00e4ltungssymptomen, der sogenannte Schnupfenplan, angepasst worden.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem ist vorgesehen, f\u00fcr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen sowie den Lehrkr\u00e4ften und sonstigen Besch\u00e4ftigten an Schulen, regelm\u00e4\u00dfige Testm\u00f6glichkeiten zur Verf\u00fcgung zu stellen. \u201eBei der behutsamen \u00d6ffnung der Kitas ist der Landesregierung der Schutz der Mitarbeitenden sehr wichtig. Deshalb wird aktuell ein Testregime entwickelt, damit die f\u00fcr Betreuung und Beschulung der Kinder so wichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich regelm\u00e4\u00dfig, anlassunabh\u00e4ngig und f\u00fcr sie kostenfrei testen lassen k\u00f6nnen. Unsere beiden H\u00e4user werden morgen dem Kabinett einen Vorschlag unterbreiten, wie in Schulen (Pr\u00e4senz- und Wechselunterricht) und in Kitas Besch\u00e4ftigte zwei Mal die Woche bis Ostern kostenlose Corona-Testungen angeboten werden. Dies gilt auch f\u00fcr die Horte, die offene Ganztagsschule und die Kindertagespflege. Daf\u00fcr sollen Mittel von etwa 17 Millionen Euro veranschlagt werden\u201c, erl\u00e4uterten Dr. Garg und Prien ihre Pl\u00e4ne.<\/p>\n<p>Die Regelungen nach den heutigen Abstimmungen im Einzelnen:<\/p>\n<p>In den kreisfreien St\u00e4dten Kiel und Neum\u00fcnster und in den Kreisen, Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Pl\u00f6n, Rendsburg-Eckernf\u00f6rde, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Steinburg, und Stormarn, sowie auf der Insel Helgoland gilt folgende Regelung: Die Kitas und Schulen \u00f6ffnen zum 22. Februar 2021 wie in der vergangenen Woche ver\u00f6ffentlicht. Das hei\u00dft, dass die Kitas im Corona-Regelbetrieb \u00f6ffnen. F\u00fcr die Schulen gilt:<\/p>\n<p>Ab dem 22. Februar kehren die\u00a0 Sch\u00fcler der Jahrgangsstufen eins bis vier wieder in den Pr\u00e4senzunterricht unter Coronabedingungen in die Schulen zur\u00fcck. Der Pr\u00e4senzunterricht unter Coronabedingungen an den Grundschulen wird sich zun\u00e4chst auf die Vermittlung basaler Kompetenzen, Lesen, Schreiben, Rechnen sowie auf das soziale Lernen und Miteinander konzentrieren. Die Verl\u00e4sslichkeit der Grundschule wird dabei gew\u00e4hrleistet und der Ganztag kann unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften wieder angeboten werden. F\u00fcr die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird Notbetreuung angeboten. F\u00fcr die Jahrgangsstufen f\u00fcnf bis dreizehn an den weiterf\u00fchrenden Schulen bleibt es weiterhin bis zum 7. M\u00e4rz beim Lernen in Distanz und f\u00fcr die Abschlussklassen werden die Pr\u00e4senzangebote fortgesetzt.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Stadt Flensburg gilt: In den Kitas und Grundschulen findet ausschlie\u00dflich eine Notbetreuung statt. Die Sch\u00fcler lernen auf Distanz. Ausschlie\u00dflich die Abschlussklassen werden unterrichtet, wobei weiterhin strenge Hygieneregeln gelten. F\u00fcr alle Jahrgangsstufen au\u00dfer den Abschlussklassen gilt, dass es bis auf weiteres nicht m\u00f6glich ist, Klassenarbeiten in Pr\u00e4senz zu schreiben.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Stadt L\u00fcbeck und den Kreis Pinneberg (mit Ausnahme der Insel Helgoland) gilt: In den Kitas findet bis zum 28. Februar eine Notbetreuung statt, ab dem 1. M\u00e4rz findet eingeschr\u00e4nkter Regelbetrieb statt. Fr\u00fchestens zum 15. M\u00e4rz kann wieder ein Corona-Regelbetrieb in den Kitas starten. An den Schulen wird das Distanzlernen bis zum 28. Februar fortgesetzt. F\u00fcr die Jahrgangsstufen eins bis sechs wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Ab dem 1. M\u00e4rz starten die Grundsch\u00fcler in L\u00fcbeck und im Kreis Pinneberg in den Wechselunterricht.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Kreis Herzogtum Lauenburg gilt: In den Kitas findet bis zum 28. Februar eine Notbetreuung statt. An den Schulen wird das Distanzlernen bis zum 28. Februar fortgesetzt. F\u00fcr die Jahrgangsstufen eins bis sechs wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.<\/p>\n<p>Am 22. Februar soll entschieden werden, ob die Kitas und Schulen zum 28. Februar in den eingeschr\u00e4nkten Regelbetrieb oder Coronaregelbetrieb, beziehungsweise in den Wechselunterricht oder Pr\u00e4senzbetrieb f\u00fcr die Jahrgangsstufen eins bis vier gehen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Sch\u00fcler mit sonderp\u00e4dagogischem F\u00f6rderbedarf kann der Pr\u00e4senzunterricht und das Distanzlernen nach individuellen Erfordernissen unabh\u00e4ngig von den besuchten Jahrgangsstufen stattfinden. In Absprache mit den Sorgeberechtigten entscheiden die Schulleitungen \u00fcber Teilnahme und Form des Pr\u00e4senzunterrichts bzw. des Distanzlernens. Die \u00f6rtlichen Gegebenheiten, wie zum Beispiel personelle und r\u00e4umliche Ressourcen werden dabei ber\u00fccksichtigt. In allen betroffenen Kreisen ist der Krankenhausunterricht grunds\u00e4tzlich wie eine Notbetreuung anzusehen und kann dementsprechend auch als Pr\u00e4senzunterricht erteilt werden.<\/p>\n<p>&#8222;Um der besonderen Situation vieler Familien Rechnung zu tragen, die mit gef\u00e4hrdeten Personen im Haushalt leben oder engen Kontakt zu solchen Personen halten m\u00fcssen, gilt ab dem 22. Februar die erleichterte M\u00f6glichkeit f\u00fcr Eltern, ihre Kinder vom Pr\u00e4senzunterricht befreien zu lassen&#8220;, teilte Bildungsministerin Prien erg\u00e4nzend mit. F\u00fcr die Zeit ab dem 22. Februar 2021 gelte zudem das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung f\u00fcr alle an Schule T\u00e4tige sowie Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler unabh\u00e4ngig des Inzidenzwertes. Diese Regelung gilt zun\u00e4chst f\u00fcr die kommenden vierzehn Tage.<\/p>\n<p>\u201eDas zeitliche fortbestehen der Corona-Pandemie hat zu neuen Erkenntnissen \u00fcber die Krankheitsanzeichen gef\u00fchrt und auch eine Anpassung des sogenannten \u201eSchnupfenplanes\u201c an die aktuelle epidemiologische Lage notwendig gemacht. Die Symptomatik bei SARS-CoV-2-Infektionen beinhaltet auch gastrointestinale Beschwerden und Kopfschmerzen. Bei einer respiratorischen Symptomatik ist allgemein von einer Ansteckungsf\u00e4higkeit auszugehen. Im Zusammenhang mit dem Vorkommen neuer Virusvarianten in Schleswig-Holstein, soll die Aufmerksamkeit diesbez\u00fcglich erh\u00f6ht werden und ein Schutz vor Eintrag in Gemeinschaftseinrichtungen erreicht werden\u201c, erl\u00e4uterte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg in Kiel.<\/p>\n<p>Daher wurde die Beobachtungszeit bei auftretenden Symptomen auf 48 Stunden erh\u00f6ht. F\u00fcr Kita- und Grundschulkinder gilt weiterhin, dass ein einfacher Schnupfen kein Ausschlussgrund ist. Ob ein Kind einen Arzt ben\u00f6tigt, liegt im Ermessen der Eltern. Bei Bedarf sollte telefonisch Kontakt mit der Kinderarzt aufgenommen werden oder die Nummer des \u00e4rztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/Schwerpunkte\/Coronavirus\/Schulen_Hochschulen\/schnupfenplan.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">&#8222;Schnupfenplan&#8220; &#8211; Empfehlungen zum Umgang mit Erk\u00e4ltungssymptomen (Aktualisierte Fassung, Stand 15.02.2021)<\/a><\/p>\n<p>Die Regelungen gelten entsprechend auch f\u00fcr die berufsbildenden Schulen im Land.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg\/Kiel (pm). Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg und Bildungsministerin Karin Prien haben gestern (15. Februar) in Kiel Details zur weiteren \u00d6ffnung der Kitas und der Schulen ab dem 22. Februar bekanntgegeben. 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