{"id":28440,"date":"2021-02-11T10:37:22","date_gmt":"2021-02-11T08:37:22","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=28440"},"modified":"2021-02-11T10:37:22","modified_gmt":"2021-02-11T08:37:22","slug":"kastration-von-freilebenden-katzen-ist-auch-dieses-fruehjahr-moeglich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2021\/02\/11\/kastration-von-freilebenden-katzen-ist-auch-dieses-fruehjahr-moeglich\/","title":{"rendered":"Kastration von freilebenden Katzen ist auch dieses Fr\u00fchjahr m\u00f6glich"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel\/Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Das Land unterst\u00fctzt die Kastration von freilebenden Katzen: Ab dem 15. Februar 2021 kann die Kastration von freilebenden Tieren erneut \u00fcber einen von der Tier\u00e4rztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Tiere sich nicht in fester menschlicher Obhut befinden. Das Angebot richtet sich insbesondere an Tierschutzvereine und ist ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverb\u00e4nden, Tier\u00e4rzteschaft, Kommunaler Familie, Landesjagdverband und Land.<\/p>\n<p>Seit dem Beginn des Projektes im Herbst 2014 wurden in den Zehn bisherigen Aktionszeitr\u00e4umen bis zum Herbst 2020 rund 20.000 Katzen kastriert. Dabei handelte es sich zu gut 60 Prozent um weibliche Tiere und zu rund 40 Prozent um Kater. Die Kastration von freilebenden Katzen ist dabei als wichtiger Bestandteil zum Populationsmanagement zu sehen. Ohne Kastration k\u00f6nnen Katzen bis zu 35 Nachkommen pro Jahr bekommen. Aufgrund einer deutschlandweiten Sch\u00e4tzung ist derzeit von zirka 50.000 freilebenden Katzen in Schleswig-Holstein auszugehen. Um die Population weiterhin kontrollieren zu k\u00f6nnen, rufen die B\u00fcndnispartner auch dieses Jahr zur Beteiligung am Programm auf.<\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die Erstattung der Behandlungskosten ist, dass die Katzen in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden und dass von denjenigen, die eine Katze zur Kastration bringen, ein daf\u00fcr vorbereiteter Vordruck ausgef\u00fcllt, unterschrieben und in dem best\u00e4tigt wird, dass es sich um eine freilebende Katze handelt. Die erforderlichen Dokumente (Liste der teilnehmenden Gemeinden, Vordruck, Datenschutzerkl\u00e4rung) findet man auf der Internetseite der Tier\u00e4rztekammer. Die Kosten f\u00fcr die Kastration werden dann in voller H\u00f6he \u00fcbernommen: 25 Euro durch Spende (Honorarverzicht) des durchf\u00fchrenden Tierarztes und 59 Euro beziehungsweise 115 Euro Restkosten\u00fcbernahme durch den Fonds, je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt. Die Katzen m\u00fcssen nach Durchf\u00fchrung der Kastration wieder an der Stelle des Fangs ausgesetzt werden. Die Kastration ist bis zum 15. M\u00e4rz 2021 geplant. Sofern die finanziellen Mittel im Fonds zu ersch\u00f6pfen drohen, wird die Aktion vorzeitig durch die Tier\u00e4rztekammer Schleswig-Holstein beendet.<\/p>\n<p>Die in der Liste aufgef\u00fchrten sich beteiligenden Gemeinden \u00fcbernehmen 50 Prozent der Kosten f\u00fcr die Katzen, die aus ihrer Gemeinde kastriert werden. Das Ministerium f\u00fcr Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung hat im Haushalt 2021 einen Betrag von 90.000 Euro f\u00fcr die Kastration der freilebenden Katzen bereitgestellt. Au\u00dferdem k\u00f6nnen sich Private gerne finanziell beteiligen. Private Halter von Katzen werden au\u00dferdem aufgerufen, ihre Katzen in eigener Verantwortung zur Kastration zu bringen.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Die Zahl von freilebenden, nicht an Menschen gebundenen Katzen steigt stetig. Auf der Suche nach Nahrung werden sie nicht immer f\u00fcndig, ein Teil der Tiere ist krank oder verletzt. Gleichwohl haben Katzen Nachwuchs. Viele der jungen Katzen werden krank geboren und leiden unter Mangelern\u00e4hrung, Parasitenbefall und Infektionen. Die Einschr\u00e4nkung Nachwuchsrate durch gezielte Kastration stellt dabei ein effektives Mittel zum Populationsmanagement dar.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel\/Herzogtum Lauenburg (pm). Das Land unterst\u00fctzt die Kastration von freilebenden Katzen: Ab dem 15. Februar 2021 kann die Kastration von freilebenden Tieren erneut \u00fcber einen von der Tier\u00e4rztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds abgerechnet werden. 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