{"id":27936,"date":"2021-01-10T12:46:15","date_gmt":"2021-01-10T10:46:15","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=27936"},"modified":"2021-01-10T12:46:15","modified_gmt":"2021-01-10T10:46:15","slug":"landesregierung-beschliesst-verordnungen-zur-eindaemmung-der-corona-pandemie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2021\/01\/10\/landesregierung-beschliesst-verordnungen-zur-eindaemmung-der-corona-pandemie\/","title":{"rendered":"Landesregierung beschlie\u00dft Verordnungen zur Eind\u00e4mmung der Corona-Pandemie"},"content":{"rendered":"<p><strong>Herzogtum Lauenburg\/Kiel (pm).<\/strong> Die Landesregierung hat am Freitag (8. Januar) wie angek\u00fcndigt im Nachgang der Ministerpr\u00e4sidentenkonferenz vom 5. Januar eine Neufassung der Corona-Bek\u00e4mpfungsverordnung beschlossen. Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: &#8222;Eine pr\u00e4zise Einsch\u00e4tzung der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist derzeit au\u00dferordentlich schwierig: Weiterhin registrieren wir auch in Schleswig-Holstein eine hohe Zahl an Infektionen. Deswegen gilt heute mehr denn je: Wir alle sollten auf s\u00e4mtliche Kontakte verzichten, die nicht zwingend notwendig sind.&#8220; Zugleich hat die Landesregierung auch die Corona-Quarant\u00e4neverordnung angepasst.<\/p>\n<p>Kontaktbeschr\u00e4nkungen im \u00f6ffentlichen und privaten Raum<\/p>\n<p>Kernpunkt der \u00c4nderungen der Corona-Bek\u00e4mpfungsverordnung sind die Kontaktbeschr\u00e4nkungen im \u00f6ffentlichen und privaten Raum: Zusammenk\u00fcnfte zu privaten Zwecken sind nur noch mit Personen eines gemeinsamen Haushalts sowie einer weiteren Person zul\u00e4ssig (unabh\u00e4ngig vom Ort des Treffens). Ausnahmen sind m\u00f6glich zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern unter vierzehn Jahren oder von pflegebed\u00fcrftigen Personen. So k\u00f6nnen beispielsweise zwei Haushalte die Betreuung der jeweiligen Kinder gemeinsam sicherstellen. Es sollte sich dabei m\u00f6glichst jeweils um einen festen, nicht wechselnden Haushalt handeln.<\/p>\n<p>Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: &#8222;&#8220;Die Regeln erm\u00f6glichen, dass Kinder betreut und insbesondere hilfsbed\u00fcrftige Menschen besucht und unterst\u00fctzt werden k\u00f6nnen. Das ist wichtig und richtig. Auf private Treffen, die auch verschoben werden k\u00f6nnen, sollten wir alle aber angesichts der aktuellen Situation in den n\u00e4chsten drei Wochen dringend verzichten.&#8220;&#8220;<br \/>\nPflegeeinrichtungen: Besucherinnen und Besucher m\u00fcssen Tests vorlegen<\/p>\n<p>F\u00fcr einige weitere Bereiche sind die Vorgaben gegen\u00fcber der Verordnung vom 16. Dezember ver\u00e4ndert worden, hierzu z\u00e4hlen:<\/p>\n<p>Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe d\u00fcrfen weiterhin von zwei registrierten Personen besucht werden \u2013 diese m\u00fcssen jetzt zum Besuch ein h\u00f6chstens 24 Stunden altes negatives Corona-(Schnell-)Testergebnis vorlegen. Die Testungen sollen auch in den Einrichtungen vor Ort angeboten werden;<br \/>\nBetriebskantinen d\u00fcrfen nur dann ge\u00f6ffnet bleiben, wenn dies f\u00fcr die Aufrechterhaltung der betrieblichen Abl\u00e4ufe erforderlich ist, beispielsweise in Kliniken;<br \/>\nBibliotheken k\u00f6nnen unter bestimmten Bedingungen bestellte Medien ausgeben bzw. ausgeliehene zur\u00fccknehmen (Click und Collect);<br \/>\nKlargestellt wird, dass auch f\u00fcr \u00fcberbetriebliche Lehrlingsunterweisungen die Vorgaben f\u00fcr \u00f6ffentliche berufsbildende Schulen gelten. Gleiches gilt f\u00fcr die von den Heilberufekammern durchgef\u00fchrte \u00fcberbetriebliche Berufsausbildung und ebenso f\u00fcr Vorbereitungskurse f\u00fcr berufliche Bildungsabschl\u00fcsse und f\u00fcr Meisterpr\u00fcfungen.<\/p>\n<p>Wieder Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten<\/p>\n<p>Da aufgrund der Verbreitung von Mutationen des Virus\u2018 oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko aus Risikogebieten besteht, wurde auch die Quarant\u00e4neverordnung angepasst. Zus\u00e4tzlich zu den bereits bestehenden Ma\u00dfnahmen wird wieder eine Testpflicht bei der Einreise aus Risikogebieten eingef\u00fchrt. Ziel dieser bundesweiten Ma\u00dfnahme ist es, Eintr\u00e4ge durch Virus-Mutationen m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig zu erkennen. Reiser\u00fcckkehrer k\u00f6nnen sich (kostenpflichtig) an den bestehenden Teststationen der Kassen\u00e4rztlichen Vereinigung im Land testen lassen.<\/p>\n<p>Daraus ergeben sich f\u00fcr Einreisende aus Risikogebieten in die Bundesrepublik Deutschland neue Vorgaben: Neben der bereits bestehenden Absonderungsverpflichtung besteht nun zus\u00e4tzlich eine Testpflicht bei Einreise. Der Test muss den Anforderungen des Robert Koch-Instituts entsprechen. Der Test darf h\u00f6chstens 48 Stunden vor der Einreise durchgef\u00fchrt worden sein. Sofern kein Test vor Einreise durchgef\u00fchrt wurde, ist es auch m\u00f6glich, sich bei der Einreise testen zu lassen. Dies kann sowohl am Ort des Grenz\u00fcbertritts als auch in einem Testzentrum oder am Ort der Unterbringung geschehen. F\u00fcr die Testpflicht gelten die aus der Absonderungspflicht bekannten Ausnahmen (z.B. \u201ekleiner Grenzverkehr\u201c).<\/p>\n<p>Beide Verordnungen werden am Montag, 11. Januar, in Kraft treten \u2013 sie gelten bis einschlie\u00dflich Sonntag, 31. Januar 2021. Die Verordnungen werden im Internet ver\u00f6ffentlicht unter <a href=\"http:\/\/www.schleswig-holstein.de\/coronavirus-erlasse\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.schleswig-holstein.de\/coronavirus-erlasse<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg\/Kiel (pm). Die Landesregierung hat am Freitag (8. Januar) wie angek\u00fcndigt im Nachgang der Ministerpr\u00e4sidentenkonferenz vom 5. Januar eine Neufassung der Corona-Bek\u00e4mpfungsverordnung beschlossen. Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: &#8222;Eine pr\u00e4zise Einsch\u00e4tzung der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist derzeit au\u00dferordentlich schwierig: Weiterhin registrieren wir auch in Schleswig-Holstein eine hohe Zahl an Infektionen. 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