{"id":27802,"date":"2020-12-29T12:24:18","date_gmt":"2020-12-29T10:24:18","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=27802"},"modified":"2020-12-29T12:24:18","modified_gmt":"2020-12-29T10:24:18","slug":"kabinett-verabschiedet-regionalplaene-windenergie-moratorium-endet-wie-geplant-zum-31-dezember-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/12\/29\/kabinett-verabschiedet-regionalplaene-windenergie-moratorium-endet-wie-geplant-zum-31-dezember-2020\/","title":{"rendered":"Kabinett verabschiedet Regionalpl\u00e4ne Windenergie \u2013 Moratorium endet wie geplant zum 31. Dezember 2020"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Die Landesregierung hat die Regionalpl\u00e4ne Windenergie endg\u00fcltig beschlossen. Mit dem Auslaufen des bisherigen Windenergie-Moratoriums zum 31. Dezember 2020 werden die neuen Regionalpl\u00e4ne wirksam.<\/p>\n<p>Innenministerin Sabine S\u00fctterlin-Waack \u00e4u\u00dferte sich zufrieden mit dem Ergebnis: \u201eWir bringen damit endlich einen teils sehr konfliktreichen Planungsprozess zu einem erfolgreichen Abschluss. Ich kann gut verstehen, dass immer noch nicht jeder in jedem Einzelfall mit dem Ergebnis zufrieden sein kann. Das ist bei einem Projekt dieser Gr\u00f6\u00dfenordnung mit derart vielen unterschiedlichen Akteuren und ihren zum Teil widerspr\u00fcchlichen Zielen und Interessen schlichtweg unm\u00f6glich. Wir haben allerdings getan, was wir tun konnten, um all diese Ziele und Interessen in einen nachvollziehbaren Ausgleich zu bringen\u201c, erkl\u00e4rte S\u00fctterlin-Waack heute (29. Dezember 2020) in Kiel.<\/p>\n<p>Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht unterstrich die Bedeutung der neuen Regionalpl\u00e4ne f\u00fcr das Gelingen der Energiewende im Land: \u201eDie Windkraft ist ein zentrales Standbein der Energiewende in Schleswig-Holstein. Die neuen Regionalpl\u00e4ne geben jetzt nicht nur wertvolle Planungs- und Rechtssicherheit, sondern sorgen f\u00fcr einen zus\u00e4tzlichen Schub beim Ausbau der Windkraft. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf diesem Wege unser Ausbauziel von 10 Gigawatt Windenergie im Jahr 2025 erreichen k\u00f6nnen. Und ich bedanke mich herzlich bei allen Beteiligten, die mit gro\u00dfer Fachkenntnis und pers\u00f6nlicher Hingabe \u00fcber Monate und Jahre hinweg nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts an den neuen Regionalpl\u00e4nen mitgearbeitet haben. Das Ergebnis kann sich sehen lassen.\u201c<\/p>\n<p>In den Pl\u00e4nen werden 344 Vorranggebiete Windenergie mit rund 32.000 Hektar ausgewiesen, das entspricht rund zwei Prozent der Landesfl\u00e4che. Insgesamt 15.000 Stellungnahmen und fast 1.000 Abw\u00e4gungsentscheidungen wurden durch die Landesplanung in den vergangenen vier Jahren bearbeitet.<\/p>\n<p>Parallel zur \u00dcberarbeitung der Regionalpl\u00e4ne wurden in diesem Jahr f\u00fcr 143 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 584 Megawatt Ausnahmegenehmigungen vom Moratorium erteilt. Darauf aufbauend, wurden 144 Anlagen mit einer Leistung von 602 MW endg\u00fcltig genehmigt. Der erforderliche Zubau zur Erreichung der Energiewendeziele bis 2025 liegt bei etwa 500 Megawatt j\u00e4hrlich.<\/p>\n<p>\u201eWir haben damit unser Ziel erreicht, den Ausbau der Windenergie an Land noch unter dem Moratorium deutlich voran zu bringen. Nach vergleichsweise schwierigen Jahren ist damit bereits 2020 die Trendwende gelungen\u201c, betonten S\u00fctterlin-Waack und Albrecht gemeinsam. Die Stimmung in der Windkraft-Branche habe sich deutlich aufgehellt. In der aktuellen Ausschreibungsrunde f\u00fcr Windenergie an Land erzielten mit 31 Geboten schleswig-holsteinische Standorte mit weitem Abstand vor Nordrhein-Westfalen (11 Gebote) einen Zuschlag.<\/p>\n<p>Ministerin S\u00fctterlin-Waack und Minister Albrecht betonten zum Thema Photovoltaik, mit dem zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans werde die Zielsetzung einer nachhaltigen Solarenergienutzung zum Ausdruck gebracht. \u201eWir brauchen auch mehr Solar- und Photovoltaikanlagen in der Freifl\u00e4che zum Gelingen der Energiewende. Aber wir wollen sie dort errichten lassen, wo Natur und Umwelt m\u00f6glichst wenig zus\u00e4tzlich beeintr\u00e4chtigt werden.\u201c<\/p>\n<p>Solarenergie und -thermie solle vor allem an und auf Geb\u00e4uden beziehungsweise baulichen Anlagen und Freifl\u00e4chen genutzt werden. Freifl\u00e4chenanlagen erreichten heute bereits Gr\u00f6\u00dfenordnungen von 20 Hektar, aber auch Gr\u00f6\u00dfen von 40 bis 80 Hektar. Ziel sei, dass diese m\u00f6glichst freiraumschonend sowie raum- und landschaftsvertr\u00e4glich errichtet werden. In Frage k\u00e4men f\u00fcr solche Anlagen k\u00fcnftig insbesondere vorbelastete Bereiche wie die Streifen neben Bundesautobahnen oder Bundesstra\u00dfen.<\/p>\n<p>\u201eDie Landesplanung des Innenministeriums nimmt ihre Rolle als Berater f\u00fcr die planenden Gemeinden, aber auch die Kreise, Investoren und Projektentwickler wahr\u201c, so die Ministerin. \u201eAuch bei der Photovoltaik und der Solarthermie seien umfangreiche rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Zum Beispiel gebe es auch hier f\u00fcr die Nutzung von Solarenergie mit Blick auf Naturschutz oder Schwerpunktr\u00e4ume f\u00fcr Tourismus und\/oder Erholung Ausschlussgebiete. F\u00fcr Freifl\u00e4chenanlagen sei in jedem Fall die Aufstellung eines Bebauungsplanes und Ausweisung entsprechender Fl\u00e4chen im Fl\u00e4chennutzungsplan erforderlich.<\/p>\n<p>\u201eWir werden deshalb zum Jahresbeginn in enger Abstimmung mit dem Energiewendeministerium den Entwurf eines Beratungserlasses in ein Beteiligungsverfahren geben. Damit geben wir eine Hilfestellung f\u00fcr die Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Planungsempfehlungen zu einer freifl\u00e4chen- und ressourcenschonenden Ausgestaltung der Anlagen\u201c, betonte die Ministerin. Wichtig sei dabei zunehmend eine regional abgestimmte Standortkonzeption f\u00fcr Solar-Freifl\u00e4chenanlagen mit den Nachbargemeinden.<\/p>\n<p>Anl\u00e4sslich kleinerer \u00c4nderungen an den 3. Entw\u00fcrfen der Regionalpl\u00e4ne Windenergie hatte die Landesregierung im Oktober eine abschlie\u00dfende vierte \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung durchgef\u00fchrt. Dazu waren noch einmal rund 580 Stellungnahmen eingegangen, deutlich weniger als in den vorherigen Beteiligungsrunden. Bei der Auswertung ergab sich nur noch redaktioneller \u00c4nderungsbedarf, der eine erneute Auslegung entbehrlich machte.<\/p>\n<p>Insgesamt hatte die Landesplanung zu 967 Windenergie-Potenzialfl\u00e4chen eine Abw\u00e4gungsentscheidung zu treffen. Etwa zwei Drittel der Potenzialfl\u00e4chen wurden aufgrund von Abw\u00e4gungskriterien von der Windkraftnutzung ausgeschlossen, vor allem zum Schutz der Wohnbebauung. Der gewachsene Anlagenbestand wird im Plankonzept ber\u00fccksichtigt. Anfang Januar 2021 befinden sich von den 3.200 Bestandsanlagen 2.317 innerhalb der Kulisse der zuk\u00fcnftigen Vorranggebiete. In den Vorranggebieten ist nicht nur ein Zubau m\u00f6glich, sondern auch ein langfristiges Repowering. Hieraus erwartet die Landesregierung den wesentlichen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele.<\/p>\n<p>Au\u00dferhalb der zuk\u00fcnftigen Vorranggebiete liegen 977 Bestandsanlagen, die auf den Bestandsschutz beschr\u00e4nkt sind. Mittelfristig m\u00fcssen diese Altanlagen abgebaut werden. \u201eGerade in den st\u00e4rker belasteten Regionen Schleswig-Holsteins erreichen wir so eine Entlastung der Bev\u00f6lkerung\u201c, so S\u00fctterlin-Waack. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch die neuen Windpl\u00e4ne vom Gericht \u00fcberpr\u00fcft werden. \u201eEine Reihe von Stellungnahmen lasen sich schon wie Entw\u00fcrfe von Klageschriften\u201c, so die Innenministerin. \u201eDas Land hat allerdings sehr gr\u00fcndlich gearbeitet. Trotz der schwierigen Inhalte wurde ein tragf\u00e4higes Ergebnis erzielt, das den Interessen der Menschen gerecht wird und f\u00fcr die Windkraft im Norden Planungssicherheit schafft.\u201c<\/p>\n<p>Die beschlossenen Regionalpl\u00e4ne Windenergie finden Sie ab 12 Uhr unter <a href=\"http:\/\/www.schleswig-holstein.de\/raumordnungsplaene\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.schleswig-holstein.de\/raumordnungsplaene<\/a>.<\/p>\n<p>Auch die Ergebnisse der dritten und vierten \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung sind auf den Internetseiten der Landesregierung dokumentiert. Jede Einwenderin und jeder Einwender kann in einer Synopse nachlesen, wie die Argumente zu ausgelegten Planentw\u00fcrfen bewertet wurden. Die Synopsen, die Details der neuen Windplanung, die Darstellung des Planungsprozesses und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung unter <a href=\"http:\/\/www.schleswig-holstein.de\/windenergie\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.schleswig-holstein.de\/windenergie<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Die Landesregierung hat die Regionalpl\u00e4ne Windenergie endg\u00fcltig beschlossen. Mit dem Auslaufen des bisherigen Windenergie-Moratoriums zum 31. Dezember 2020 werden die neuen Regionalpl\u00e4ne wirksam. Innenministerin Sabine S\u00fctterlin-Waack \u00e4u\u00dferte sich zufrieden mit dem Ergebnis: \u201eWir bringen damit endlich einen teils sehr konfliktreichen Planungsprozess zu einem erfolgreichen Abschluss. 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