{"id":27762,"date":"2020-12-26T11:36:57","date_gmt":"2020-12-26T09:36:57","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=27762"},"modified":"2020-12-26T11:36:57","modified_gmt":"2020-12-26T09:36:57","slug":"gefluegelpest-in-schleswig-holstein-erneuter-anstieg-von-totfunden-an-der-westkueste-stallpflicht-besteht-weiterhin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/12\/26\/gefluegelpest-in-schleswig-holstein-erneuter-anstieg-von-totfunden-an-der-westkueste-stallpflicht-besteht-weiterhin\/","title":{"rendered":"Gefl\u00fcgelpest in Schleswig-Holstein: Erneuter Anstieg von Totfunden an der Westk\u00fcste \u2013 Stallpflicht besteht weiterhin"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat weitere Nachweise der Gefl\u00fcgelpest bei Wildv\u00f6geln aus neun Kreisen (Nordfriesland, Dithmarschen, Pinneberg, Rendsburg-Eckernf\u00f6rde, Steinburg, Herzogtum Lauenburg, Segeberg, Ostholstein und Pl\u00f6n) best\u00e4tigt. Die Gesamtzahl der landesweiten Gefl\u00fcgelpest-Nachweise bei Wildv\u00f6geln liegt aufgrund der letzten Befunde bei rund 325.<\/p>\n<p>In der der vergangenen Woche hat der schleswig-holsteinische Landesbetrieb f\u00fcr K\u00fcstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz eine entlang der Westk\u00fcste erneut steigende Anzahl von verendeten oder sterbenden Wildv\u00f6geln erfasst. Derzeit liegt die Gesamtzahl seit Beginn des Geschehens bei etwa 15.700 Wildv\u00f6geln. Darunter sind erstmalig in stark erh\u00f6hter Anzahl Knutts auf Nordstrand betroffen. Etwa 2.700 Kadaver von Knutts wurden seit Beginn der vergangenen Woche eingesammelt, die meisten hiervon zur Wochenmitte. In allen bisher zur Best\u00e4tigung an das FLI eingesandten Proben der Knutts wurde erstmalig im Rahmen des aktuellen Geschehens Gefl\u00fcgelpest des Subtyps H5N3 nachgewiesen. In den Proben der weiteren betroffenen Vogelarten wurden landesweit die Subtypen H5N8 oder H5N5 nachgewiesen.<\/p>\n<p>Etwa die H\u00e4lfte aller aktuellen Nachweise erfolgte bei G\u00e4nsen (Nonneng\u00e4nse und Graug\u00e4nse), daneben wurde das Gefl\u00fcgelpestvirus neben den Knutts auch bei einer Eiderente, zwei Eulenv\u00f6geln, einem Silberreiher, einer Lachm\u00f6we, einem Austernfischer, mehreren Greifv\u00f6geln (darunter ein Turmfalke), einem Zwergschwan sowie einem Kiebitz nachgewiesen. Neben der Best\u00e4tigung der Gefl\u00fcgelpest bei Knutts stellen auch die Nachweise bei Turmfalke, Zwergschwan und Kiebitz die ersten Nachweise der Gefl\u00fcgelpest bei diesen Vogelarten im Rahmen des aktuellen Geschehens in Schleswig-Holstein dar.<\/p>\n<p>&#8222;Die Lage im Land bleibt landesweit weiterhin dynamisch und gibt Anlass, wachsam zu bleiben. Die Gefl\u00fcgelpest wird bei Wildv\u00f6geln verschiedenster Arten in ganz Schleswig-Holstein festgestellt. Gefl\u00fcgelhalter sind daher aufgerufen, ihre Tiere bestm\u00f6glich vor einem Eintrag der Gefl\u00fcgelpest in ihre Best\u00e4nde zu sch\u00fctzen. Die durch die Kreise und kreisfreien St\u00e4dten angeordnete Stallplicht f\u00fcr alle Gefl\u00fcgelhaltungen gilt im gesamten Land zum Schutz des Gefl\u00fcgels weiterhin,&#8220; sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht.<\/p>\n<p>Durch die im Rahmen des aktuellen Geschehens ergriffenen Ma\u00dfnahmen konnte trotz des hohen Infektionsdrucks im Land die Zahl der Ausbr\u00fcche bisher auf f\u00fcnf Gefl\u00fcgelhaltungen mit insgesamt rund 2.500 St\u00fcck Gefl\u00fcgel begrenzt werden. Einige der Restriktionsgebiete, die aufgrund der Hausgefl\u00fcgelf\u00e4lle gem\u00e4\u00df Gefl\u00fcgelpest-Verordnung eingerichtet wurden, konnten bereits wieder aufgehoben werden. N\u00e4here Informationen hierzu stellen die Kreise zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Im Rahmen der aktuellen Nachweise in Schleswig-Holstein wurden Gefl\u00fcgelpesterreger der Subtypen H5N8, H5N5, H5N3 sowie in einem Fall H5N1 nachgewiesen. Das FLI best\u00e4tigt in seiner aktuellen Risikobewertung, dass derzeit keine Hinweise bestehen, dass diese aktuell nachgewiesenen Influenzaviren Infektionen beim Menschen ausgel\u00f6st haben.<\/p>\n<p>\u00fcrger sind weiter dazu aufgerufen, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasserv\u00f6geln oder Greifv\u00f6geln in Schleswig-Holstein dem Veterin\u00e4ramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Von hier aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht ber\u00fchrt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.<\/p>\n<p>Grundlagen f\u00fcr die Einhaltung von Hygienevorschriften f\u00fcr Gefl\u00fcgelhalterinnen und \u2013halter sind in der Gefl\u00fcgelpestverordnung und in der Allgemeinverf\u00fcgung Biosicherheit landeseinheitlich festgelegt. Zudem stellt das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung f\u00fcr Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen zur Verf\u00fcgung, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverf\u00fcgung enth\u00e4lt. Beide Dokumente sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums ver\u00f6ffentlicht: <a href=\"http:\/\/www.schleswig-holstein.de\/gefluegelpest\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.schleswig-holstein.de\/gefluegelpest<\/a><\/p>\n<p>Die hochpathogene avi\u00e4re Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Gefl\u00fcgelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bek\u00e4mpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen V\u00f6geln und Wildv\u00f6geln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden f\u00fchren kann. Die Gefl\u00fcgelpest-Verordnung enth\u00e4lt Pr\u00e4ventions- und Bek\u00e4mpfungsma\u00dfnahmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). 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