{"id":27639,"date":"2020-12-19T10:49:17","date_gmt":"2020-12-19T08:49:17","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=27639"},"modified":"2020-12-19T11:59:51","modified_gmt":"2020-12-19T09:59:51","slug":"corona-im-kreis-herzogtum-lauenburg-neue-regelungen-ab-montag-21-dezember","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/12\/19\/corona-im-kreis-herzogtum-lauenburg-neue-regelungen-ab-montag-21-dezember\/","title":{"rendered":"Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg \u2013 neue Regelungen ab Montag, 21. Dezember"},"content":{"rendered":"<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Auf Grundlage des Erlasses des Gesundheitsministeriums Schleswig-Holstein von Freitag, 18. Dezember 2020, hat der Kreis Herzogtum Lauenburg eine neue Allgemeinverf\u00fcgung zu Absonderungs- und Meldepflichten f\u00fcr SARS-CoV-2-positiv getestete Personen sowie Kontaktpersonen ersten Grades bekanntgemacht. Demnach gilt ab Montag f\u00fcr Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet werden oder, die als Kontaktperson ersten Grades zu einer positiv getesteten Person gelten, eine unverz\u00fcgliche Absonderungspflicht.<\/p>\n<p>Bisher galten Absonderungsverpflichtungen erst nach Kontaktaufnahme durch das Kreisgesundheitsamt. \u201eDurch diese sofortige Absonderungspflicht gewinnen wir Zeit bei der Eind\u00e4mmung der Pandemie. Bisher musste jede Quarant\u00e4ne- oder Isolationsanordnung einzeln gegen\u00fcber den Betroffenen ausgesprochen werden. Durch die Laufzeiten in den Meldeketten und die nicht immer gegebene Erreichbarkeit der Betroffenen haben wir bisher wertvolle Stunden verloren&#8220;, so Landrat Dr. Christoph Mager.<\/p>\n<p>Nach der 32. Allgemeinverf\u00fcgung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 m\u00fcssen sich Personen, die ein positives Ergebnis haben, umgehend auf direktem Wege in die eigene H\u00e4uslichkeit begeben. Dies gilt sowohl bei PCR- als auch bei Antigen-Schnelltestergebnissen, welche noch nicht durch einen PCR-Test best\u00e4tigt sind. \u201eWer ein positives Schnelltest-Ergebnis bekommt, muss zun\u00e4chst direkt nach Hause, darf aber zur Ergebnisbest\u00e4tigung einmalig seine H\u00e4uslichkeit zu einem Schnelltest verlassen&#8220;, so Mager weiter. Dabei d\u00fcrfen jedoch keine \u00f6ffentlichen Verkehrsmittel genutzt oder Zwischenstopps eingelegt werden, hei\u00dft es in der Allgemeinverf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem m\u00fcssen sich Betroffene unverz\u00fcglich beim Kreisgesundheitsamt melden und ihre pers\u00f6nlichen Daten wie Vor-und Nachname, Geburtsdatum, Telefonische Erreichbarkeit, Anschrift, ob sie selbst positiv getestet oder Kontaktperson 1. Grades sind, eventuell vorliegende Krankheitssymptome inkl. Mitteilung des Tages des ersten Auftretens sowie den Tag des Testes mitteilen. Au\u00dferdem sollen Vor-und Nachname von noch im Haushalt lebenden Personen genannt werden. Zur Daten\u00fcbermittlung werden auf der Internetseite <a href=\"http:\/\/www.kreis-rz.de\/corona\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.kreis-rz.de\/corona<\/a> entsprechende Formulare bereitgestellt.<\/p>\n<p>W\u00e4hren der h\u00e4uslichen Absonderung gelten f\u00fcr Betroffene folgende Regeln:<\/p>\n<p>\u00b7 Kein enger k\u00f6rperlicher Kontakt zu Familienangeh\u00f6rigen \/ anderen Personen.<\/p>\n<p>\u00b7 Ein Abstand von &gt; 1,50 Meter zu allen Personen ist einzuhalten.<\/p>\n<p>\u00b7 Benutzung von Einwegtaschent\u00fcchern beim Naseputzen.<\/p>\n<p>\u00b7 Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasen-Schutzes, wenn es unvermeidlich ist, dass sie den Raum mit Dritten teilen m\u00fcssen. Der Mund-Nasen-Schutz ist bei Durchfeuchtung, sp\u00e4testens nach zwei Stunden zu wechseln.<\/p>\n<p>\u00b7 Die vorgenannten Unterpunkte gelten nicht bei Personen, die pers\u00f6nliche Zuwendung oder Pflege brauchen oder diese durchf\u00fchren und sich im gleichen Haushalt befinden (engster Familienkreis). Kontakte in diesem Zusammenhang sind auf das notwendige Ma\u00df zu reduzieren.<\/p>\n<p>\u00b7 F\u00fchren eines Tagebuchs bez\u00fcglich ihrer Symptome. Die K\u00f6rpertemperatur ist zweimal t\u00e4glich zu messen. Die Werte sind zu notieren.<\/p>\n<p>\u00b7 Bei Auftreten von Symptomen wie Fieber oder erh\u00f6hter Temperatur, Husten, Reizung des Rachens oder Schnupfen ist unverz\u00fcglich das Kreisgesundheitsamt zu informieren. Bei schweren oder lebensbedrohlichen Symptomen w\u00e4hlen Sie sofort den Notruf unter 112.<\/p>\n<p>Die Allgemeinverf\u00fcgung gilt ab Montag, 21. Dezember und ist zun\u00e4chst befristet bis Freitag, 15. Januar 2021, eine Verl\u00e4ngerung ist jedoch m\u00f6glich. Die Regelungen zur Kontaktbeschr\u00e4nkung gelten unver\u00e4ndert fort.<\/p>\n<p>Auch die Regelungen zum verpflichtenden Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in bestimmten Bereichen des Kreises werden ab Montag aktualisiert. Alle Bereiche bleiben bestehen, hinzu kommt ein Bereich in Aum\u00fchle um den M\u00fchlenteich.<\/p>\n<p>Alle Allgemeinverf\u00fcgungen des Kreises sind unter <a href=\"http:\/\/www.kreis-rz.de\/Bekanntmachungen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.kreis-rz.de\/Bekanntmachungen<\/a> im Volltext einzusehen.<\/p>\n<p>Am Freitagabend, 18. Dezember, um 18 Uhr gab es im Kreis Herzogtum Lauenburg insgesamt 1.448 labordiagnostisch best\u00e4tigte F\u00e4lle einer SARS-CoV-2-Infektion und damit 24 mehr als noch am Vortag. Davon gelten 1.089 Personen wieder als genesen, 26 waren im Zusammenhang mit einer Infektion verstorben. Der Inzidenzwert lag am Freitag bei 81,8 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen, Tendenz weiter steigend.<\/p>\n<p>Alle aktuellen Informationen zu Corona im Kreis Herzogtum Lauenburg unter <a href=\"http:\/\/www.kreis-rz.de\/corona\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.kreis-rz.de\/corona<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Nach Definition des Robert Koch-Instituts gilt als Kontaktperson ersten Grades, wer<\/p>\n<p>\u00b7 Kontakt von f\u00fcnfzehn Minuten oder l\u00e4nger \u201eface-to-face&#8220; zu einer positiv getesteten Person (bis zu zwei Tage vor dem Auftreten von Symptomen oder bei symptomfreien Personen, 2 Tage vor dem Testergebnis) hatte oder<\/p>\n<p>\u00b7 sich ohne in direktem Kontakt zu einer positiv getesteten Person gewesen zu sein, f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Zeitraum (ab etwa 30 Minuten) in einem nicht gut durchl\u00fcfteten Raum mit einer positiv getesteten Person aufgehalten hat oder<\/p>\n<p>\u00b7 direkten Kontakt zu Sekreten einer positiv getesteten Person hatte<\/p>\n<p>Beim korrekten Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, deutlich k\u00fcrzeren Kontakten oder in gut durchl\u00fcfteten R\u00e4umen, gilt man als Kontaktperson zweiten Grades. In diesem Fall sollte man seine Kontakte f\u00fcr die n\u00e4chsten vierzehn Tage noch weiter reduzieren und besonders auf m\u00f6gliche Krankheitssymptome achten. Eine Quarant\u00e4ne ist f\u00fcr Kontaktpersonen zweiten Grades jedoch nicht vorgesehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). Auf Grundlage des Erlasses des Gesundheitsministeriums Schleswig-Holstein von Freitag, 18. Dezember 2020, hat der Kreis Herzogtum Lauenburg eine neue Allgemeinverf\u00fcgung zu Absonderungs- und Meldepflichten f\u00fcr SARS-CoV-2-positiv getestete Personen sowie Kontaktpersonen ersten Grades bekanntgemacht. 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