{"id":27571,"date":"2020-12-16T12:45:52","date_gmt":"2020-12-16T10:45:52","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=27571"},"modified":"2020-12-16T20:51:07","modified_gmt":"2020-12-16T18:51:07","slug":"ratzeburg-wiedereinfuehrung-der-tourismusabgabe-in-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/12\/16\/ratzeburg-wiedereinfuehrung-der-tourismusabgabe-in-2021\/","title":{"rendered":"Ratzeburg: Wiedereinf\u00fchrung der Tourismusabgabe in 2021"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ratzeburg (pm\/aa).<\/strong> &#8222;In der Stadtvertretersitzung am 14. Dezember 2020 hat die SPD Ratzeburg die Wiedereinf\u00fchrung der Tourismusabgabe f\u00fcr 2021 beantragt&#8220;, dies berichtet die Fraktion der Freien Ratzeburger W\u00e4hlergemeinschaft (FRW). &#8222;Dieser Antrag erfolgte ausgerechnet zwei Tage vor Beginn des erneuten harten Lockdowns, also zu einer Zeit, in der eigentlich Solidarit\u00e4t und Zusammenhalt mit den Ratzeburger Unternehmen gefragt w\u00e4re&#8220;, moniert man bei der FRW, &#8222;Gerade von der SPD, die in ihrem Namen das Wort &#8217;sozial&#8216; tr\u00e4gt, ist dieses aus Sicht des FRW unsolidarische Verhalten kurz vor Weihnachten unverst\u00e4ndlich und zeugt von wenig Fingerspitzengef\u00fchl f\u00fcr die derzeitig angespannte Situation. Getragen wurde dieser Antrag von Teilen der CDU, was erstaunlich ist, gilt ja gerade die CDU als unternehmerfreundliche Partei&#8220;.<\/p>\n<p>Dem widerspricht Uwe Martens von der SPD-Fraktion: &#8222;Es gab keinen Antrag der SPD-Fraktion, was ja unzweifelhaft aus den Sitzungsunterlagen zu entnehmen ist. Es gab lediglich eine Stellungnahme von mir, in der ich mich daf\u00fcr aussprach, dem Vorschlag aus dem Hauptausschuss, die Abgabe quasi ab Mitte des Jahres wieder einzuf\u00fchren, zu folgen. Und zwar mit der Erg\u00e4nzung, dass aber vorher, etwa im Mai, noch einmal geschaut werden sollte, ob im Lichte der dann bekannten Zahlen, Daten und Fakten, noch einmal nachgesteuert werden sollte. Ich bin nicht bereit, dass die SPD-Fraktion wahrheitswidrig aufgrund einer Meinungs\u00e4u\u00dferung des Fraktionsvorsitzenden als Initiator der Wiedereinf\u00fchrung der Tourismusabgabe in der \u00d6ffentlichkeit benannt wird. Die Initiative stammte urspr\u00fcnglich aus der Verwaltung, die die Abgabe in voller H\u00f6he ab dem 01.01.2020 wieder einf\u00fchren wollte.&#8220;<\/p>\n<p>Weiter hei\u00dft es bei der FRW: Obwohl ein SPD Stadtvertreter gegen den Antrag seiner Fraktion stimmte, sei der Antrag schlie\u00dflich mit sehr knapper Mehrheit angenommen worden, sodass ab 2021 die Tourismusabgabe wieder erhoben werden k\u00f6nne. &#8222;Damit kommen aller Voraussicht nach auf die Ratzeburger Unternehmer erneut Lasten zu, die nach einem Pandemie gepr\u00e4gten Jahr 2020 f\u00fcr einige Unternehmen eine weitere Versch\u00e4rfung der wirtschaftlichen Situation bedeuten k\u00f6nnte&#8220;, so der FRW-Wortlaut.<\/p>\n<p>Die FRW Fraktion habe den Antrag zur Wiedereinf\u00fchrung der Tourismusabgabe 2021 &#8222;kategorisch als unsozial und unternehmerfeindlich&#8220; geschlossen abgelehnt und werde weiterhin f\u00fcr die komplette Abschaffung pl\u00e4dieren.<\/p>\n<p>Dazu erkl\u00e4rt Uwe Martens von der SPD-Fraktion: &#8222;Ich habe mich f\u00fcr den Kompromiss zwischen Verwaltungsvorschlag, die Tourismusabgabe ab dem Januar wieder voll zu erheben, und dem Beschluss des AWTS, diese 2021 weiterhin nicht zu fordern, ausgesprochen und gestimmt, weil wir nicht nur die Betriebe am Ort, sondern auch den st\u00e4dtischen Haushalt im Blick haben m\u00fcssen. Immerhin muss das entstehende Defizit im Eigenbetrieb durch allgemeine Haushaltsmittel ausgeglichen werden. Ein Verzicht auf die Tourismusabgabe w\u00fcrde dieses Defizit erh\u00f6hen. Immerhin geht es ja um eine Abgabe, die zweckgebunden f\u00fcr konkrete Ma\u00dfnahmen im touristischen Bereich erhoben wird, sprich wirtschaftsf\u00f6rdernden Charakter hat. Allerdings habe ich in der Diskussion zu verstehen gegeben, dass das Thema noch einmal auf die Agenda geh\u00f6rt, bevor die Beitr\u00e4ge ab dem dritten Quartal erhoben werden sollen. Falls zu diesem Zeitpunkt, etwa im Mai, absehbar sein sollte, dass kein erkennbarer Aufschwung der \u00f6rtlichen Wirtschaft zu verzeichnen ist, k\u00f6nnte man die Satzung dann immer noch wieder aufheben beziehungsweise. den Vollzug aussetzen. Wenn aber vorher erst keine bestanden hat, h\u00e4tte die Stadt einen erheblichen, auch kostenintensiven, Aufwand zu betreiben, eine solche dann zu beschlie\u00dfen. Im \u00fcbrigen sieht die Satzung in Paragraf 8 vor, dass bei wirtschaftlichen Notlagen im Einzelfall Forderungen erlassen oder gestundet werden k\u00f6nnen.&#8220;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ratzeburg (pm\/aa). &#8222;In der Stadtvertretersitzung am 14. 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