{"id":27290,"date":"2020-12-01T11:35:33","date_gmt":"2020-12-01T09:35:33","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=27290"},"modified":"2020-12-01T11:35:33","modified_gmt":"2020-12-01T09:35:33","slug":"corona-regelungen-fuer-schulen-und-hochschulen-bis-22-dezember-verlaengert-und-ergaenzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/12\/01\/corona-regelungen-fuer-schulen-und-hochschulen-bis-22-dezember-verlaengert-und-ergaenzt\/","title":{"rendered":"Corona-Regelungen f\u00fcr Schulen und Hochschulen bis 22. Dezember verl\u00e4ngert und erg\u00e4nzt"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel\/Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Die Corona-Regelungen f\u00fcr die Schulen und die Hochschulen in Schleswig-Holstein werden an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst und gelten jetzt bis zum 22. Dezember. \u201eKlare Hygienekonzepte und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an den Schulen haben uns bisher gemeinsam gut durch die vergangenen Wochen gebracht. Die Schulen sind ge\u00f6ffnet und die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler erhalten weitestgehend Unterricht in Pr\u00e4senz. Das ist und bliebt auch zuk\u00fcnftig unser Ziel. Deshalb gelten die bisherigen Regeln fort und werden nur in wenigen Punkte angepasst\u201c, sagte Ministerin Karin Prien gestern (30. November) in Kiel. \u00a0Erg\u00e4nzend geregelt werde, dass auch Lehrkr\u00e4fte und sonstige an Schulen t\u00e4tige Personen mit regelm\u00e4\u00dfigem Sch\u00fclerkontakt konsequent eine Maske tragen m\u00fcssen, wenn die Schule in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt liegt, in der eine 7-Tagesinzidenz von &gt;50\/100.000 (nach RKI) besteht.<\/p>\n<h2>Schulen<\/h2>\n<ul>\n<li>Mund-Nasen-Bedeckung Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler (wie bisher)<br \/>\nSch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 (Primarstufe):<br \/>\nDie erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere auch im Unterricht bleibt in der Primarstufe (Jahrgangsstufen 1 bis 4) abh\u00e4ngig von der 7-Tagesinzidenz &gt;50\/100.000 (nach RKI). Diese erweiterte Maskenpflicht entf\u00e4llt fortan an dem Tag, an dem diese 7-Tagesinzidenz den siebten Tag in Folge nicht mehr \u00fcberschritten wird. Das ist eine Erh\u00f6hung um einen weiteren Tag. In welchem Kreis oder in welcher kreisfreien Stadt die erweiterte Maskenpflicht gilt, kann man tagesaktuell unter folgendem Link nachpr\u00fcfen .<br \/>\n<a title=\"Maskenpflicht an Schulen (\u00d6ffnet\u00a0neues\u00a0Fenster)\" href=\"https:\/\/schleswig-holstein.de\/DE\/Schwerpunkte\/Coronavirus\/Schulen_Hochschulen\/corona_maskenpflicht_schule.html;jsessionid=589D98AA3C7031093EACE5B5933C63A0.delivery2-master\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Maskenpflicht an Schulen<\/a><\/li>\n<li>Sch\u00fcler ab der Sekundarstufe I:<br \/>\nDie bestehenden Regelungen bleiben unver\u00e4ndert.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Erweiterte Mund-Nasen-Bedeckung f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte (NEU) :<br \/>\nLehrkr\u00e4fte und sonstige an Schulen t\u00e4tige Personen mit regelm\u00e4\u00dfigem Sch\u00fclerkontakt m\u00fcssen konsequent eine Maske tragen, wenn die Schule in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt liegt, in der eine 7-Tagesinzidenz von &gt;50\/100.000 (nach RKI) besteht. Ausgenommen sind Lehrkr\u00e4fte im Unterrichtsraum f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Unterricht, wenn sie ein das ganze Gesicht abdeckendes Visier tragen und die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen sichergestellt ist. Ausgenommen sind ferner an Schulen t\u00e4tige Personen, die w\u00e4hrend ihrer T\u00e4tigkeit f\u00fcr gew\u00f6hnlich keinen oder nur seltenen Kontakt zu Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern haben, soweit sie ihren konkreten T\u00e4tigkeitsort erreicht haben und die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen sichergestellt ist. Und ausgenommen sind alle an Schulen t\u00e4tige Personen, soweit sie ihre T\u00e4tigkeit alleine in einem Raum aus\u00fcben.<\/li>\n<li>Lernen am anderen Ort \u2013 Besuche von Theatern und Museen (NEU)<br \/>\nSchulische Veranstaltungen k\u00f6nnen f\u00fcr Kohorten und ihre Aufsichtspersonen in Theater-, Opern- und Konzerth\u00e4usern sowie Museen durchgef\u00fchrt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Hochschulen<\/h2>\n<p>\u201eHochschulen und Universit\u00e4ten sollen grunds\u00e4tzlich (mit Ausnahme insbesondere von Labort\u00e4tigkeiten, Praktika, praktischen und k\u00fcnstlerischen Ausbildungsabschnitten und Pr\u00fcfungen) auf digitale Lehre umstellen\u201c \u2013 hei\u00dft es im Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder vom 25. November 2020. Dies bringe, so Ministerin Karin Prien, auch geringf\u00fcgige \u00c4nderungen f\u00fcr die schleswig-holsteinischen Hochschulen mit sich. \u201eDas aktuelle Infektionsgeschehen bedeutet f\u00fcr unsere Hochschulen, dass sie bis auf wenige Ausnahmen auf die digitale Lehre umstellen m\u00fcssen. Es kann leider auch keine Ausnahmen mehr f\u00fcr Studienanf\u00e4ngerinnen und -anf\u00e4nger geben, f\u00fcr die es besonders wichtig w\u00e4re, an ihrer neuen Hochschule anzukommen. Und das gelingt am besten in Pr\u00e4senzphasen. Bis zum 22. Dezember sind f\u00fcr Studierende im ersten Fachsemester jedoch keine Pr\u00e4senzveranstaltungen und Veranstaltungen in Kohorten mehr m\u00f6glich.\u201c<\/p>\n<p>Regelungen:<\/p>\n<ul>\n<li>Pr\u00e4senzveranstaltungen und Veranstaltungen in Kohorten f\u00fcr Studierende im ersten Fachsemester sind nicht mehr zul\u00e4ssig<\/li>\n<li>Ausnahmen vom Lehrbetrieb in digitaler Form sind nur in den F\u00e4llen zugelassen, in denen sie f\u00fcr ein erfolgreiches Absolvieren des Wintersemesters 2020\/21 unabdingbar erforderlich sind. Dazu geh\u00f6rt, dass Pr\u00fcfungen und praktische Lehrveranstaltungen und an Kunsthochschulen k\u00fcnstlerisches Arbeiten in Pr\u00e4senz zul\u00e4ssig bleiben. Grunds\u00e4tzlich ist dabei eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.<\/li>\n<\/ul>\n<p><a title=\"Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2 (\u00d6ffnet\u00a0neues\u00a0Fenster)\" href=\"https:\/\/schleswig-holstein.de\/DE\/Schwerpunkte\/Coronavirus\/_documents\/teaser_erlasse.html;jsessionid=589D98AA3C7031093EACE5B5933C63A0.delivery2-master\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Alle aktuellen Verordnungen und Erlasse des Landes zum Umgang mit dem Coronavirus<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel\/Herzogtum Lauenburg (pm). Die Corona-Regelungen f\u00fcr die Schulen und die Hochschulen in Schleswig-Holstein werden an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst und gelten jetzt bis zum 22. Dezember. \u201eKlare Hygienekonzepte und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an den Schulen haben uns bisher gemeinsam gut durch die vergangenen Wochen gebracht. 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