{"id":27262,"date":"2020-11-30T11:48:51","date_gmt":"2020-11-30T09:48:51","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=27262"},"modified":"2020-11-30T11:48:51","modified_gmt":"2020-11-30T09:48:51","slug":"krankenkassen-zahlen-keuchhusten-impfung-fuer-schwangere","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/11\/30\/krankenkassen-zahlen-keuchhusten-impfung-fuer-schwangere\/","title":{"rendered":"Krankenkassen zahlen Keuchhusten-Impfung f\u00fcr Schwangere"},"content":{"rendered":"<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Schwangere sollten sich bis sp\u00e4testens vier Wochen vor der Geburt gegen Keuchhusten impfen lassen. Das empfiehlt seit kurzem die St\u00e4ndige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin. Durch die Impfung werden Mutter und Kind vor Keuchhusten gesch\u00fctzt. \u201eDas Neugeborene kann in den ersten Lebenswochen selbst noch nicht geimpft werden und ist besonders gef\u00e4hrdet. Werdenden M\u00fcttern raten wir deshalb zur Impfung. Selbstverst\u00e4ndlich zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Keuchhusten-Impfung f\u00fcr ihre Versicherten\u201c, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.<\/p>\n<p>Keuchhusten (Pertussis) ist nach Angaben des Robert Koch-Instituts eine der Infektionskrankheiten, die bei Kindern weltweit am h\u00e4ufigsten auftritt. In Deutschland stecken sich j\u00e4hrlich rund 200 S\u00e4uglinge im Alter von bis zu drei Monaten mit Keuchhusten an. Das geht aus den neusten Forschungsergebnissen des RKI hervor. So verzeichnete das RKI in den Jahren 2014 bis 2018 50 Keuchhustenf\u00e4lle pro 100.000 Kindern unter einem Jahr. Bei den unter drei Monate alten S\u00e4uglingen waren es sogar 80 von 100.000. Bei S\u00e4uglingen kann eine Ansteckung mit Keuchhusten unter anderem zu Lungenentz\u00fcndungen, Ohrenentz\u00fcndungen, Atemstillst\u00e4nden und sogar zum Tod f\u00fchren. Insbesondere in den ersten sechs Lebensmonaten verl\u00e4uft die Erkrankung oft schwer und muss im Krankenhaus behandelt werden.<\/p>\n<p>Bevor das Neugeborene mit zwei Monaten selbst geimpft werden kann, ist es den Viren schutzlos ausgeliefert. Um Kinder k\u00fcnftig besser vor Keuchhusten zu sch\u00fctzen, empfiehlt nun die St\u00e4ndige Impfkommission (STIKO) Schwangeren, sich rechtzeitig gegen Keuchhusten zu impfen. Bei einer Impfung in der Schwangerschaft \u00fcbertragen sich die von der Mutter gebildeten Antik\u00f6rper auf den F\u00f6tus.<\/p>\n<p>Empfohlen wird die Impfung gegen Keuchhusten zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels ab der 28. Schwangerschaftswoche. Besteht eine erh\u00f6hte Wahrscheinlichkeit f\u00fcr eine Fr\u00fchgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden. Die Keuchhusten-Impfung in der Schwangerschaft wird unabh\u00e4ngig vom Abstand der letzten Auffrischungsimpfung angeraten. Wurde die Keuchhusten-Impfung w\u00e4hrend der Schwangerschaft nicht durchgef\u00fchrt, kann die Impfung auch in den ersten Tagen nach der Geburt nachgeholt werden. F\u00fcr gesetzlich Versicherte \u00fcbernehmen die Krankenkassen die Impfkosten.<\/p>\n<p>Aber nicht nur die Schwangere sollte sich impfen lassen: Auch die Angeh\u00f6rigen der werdenden Mutter, die mit ihr in einem Haushalt leben oder h\u00e4ufig Kontakt zu ihr haben, sollten sich sch\u00fctzen. Dazu z\u00e4hlen vor allem die Eltern und die Familie, aber auch Freunde der Schwangeren, wenn sie in engem Kontakt zu ihr stehen. Ebenfalls sollten auch die Betreuenden des Neugeborenen, wie zum Beispiel Tagesm\u00fctter, Babysitter oder Gro\u00dfeltern, gegen Keuchhusten geimpft sein. Sind die Personen gesetzlich versichert und haben in den letzten zehn Jahren keine Keuchhusten-Impfung erhalten, \u00fcbernimmt die Krankenkasse die Kosten f\u00fcr die Impfung.<\/p>\n<p>Weitere Informationen rund um das Thema Schutzimpfungen und ein \u00dcberblick \u00fcber alle wichtigen Fakten zum Impfschutz sowie eine Hilfestellung bei der Entscheidung \u201eImpfen ja oder nein\u201c sind abrufbar im Internet unter aok.de\/nw Rubrik Leistungen &amp; Services &gt; Leistungen von A bis Z.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). Schwangere sollten sich bis sp\u00e4testens vier Wochen vor der Geburt gegen Keuchhusten impfen lassen. Das empfiehlt seit kurzem die St\u00e4ndige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin. Durch die Impfung werden Mutter und Kind vor Keuchhusten gesch\u00fctzt. \u201eDas Neugeborene kann in den ersten Lebenswochen selbst noch nicht geimpft werden und ist besonders gef\u00e4hrdet. 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