{"id":27173,"date":"2020-11-25T11:05:44","date_gmt":"2020-11-25T09:05:44","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=27173"},"modified":"2020-11-25T11:07:51","modified_gmt":"2020-11-25T09:07:51","slug":"aktuelle-entwicklungen-zur-gefluegelpest-fuenfter-fall-der-gefluegelpest-in-einer-gefluegelhaltung-in-schleswig-holstein-landesweit-weitere-nachweise-bei-wildvoegeln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/11\/25\/aktuelle-entwicklungen-zur-gefluegelpest-fuenfter-fall-der-gefluegelpest-in-einer-gefluegelhaltung-in-schleswig-holstein-landesweit-weitere-nachweise-bei-wildvoegeln\/","title":{"rendered":"F\u00fcnfter Fall der Gefl\u00fcgelpest in einer Gefl\u00fcgelhaltung in Schleswig-Holstein \u2013 Landesweit weitere Nachweise bei Wildv\u00f6geln"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Das Friedrich-Loeffler-Institut hat 41 weitere Nachweise der Gefl\u00fcgelpest bei Wildv\u00f6geln in Schleswig-Holstein best\u00e4tigt. Im Rahmen der j\u00fcngsten Nachweise liegen Befunde aus den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Pinneberg, Segeberg, Rendsburg-Eckernf\u00f6rde und Herzogtum Lauenburg vor. Daneben wurde die Gefl\u00fcgelpest erstmals im Rahmen zweier Nachweise bei Wildv\u00f6geln aus Ostholstein (M\u00f6we, Greifvogel) nachgewiesen. Die Gesamtzahl der j\u00fcngst best\u00e4tigten F\u00e4lle liegt damit bei 264. Die Zahl der entlang der Westk\u00fcste vom schleswig-holsteinischen Landesbetrieb f\u00fcr K\u00fcstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz erfassten verendeten Wildv\u00f6gel hat sich auf rund 9.600 erh\u00f6ht.<\/p>\n<p>Zudem wurde der f\u00fcnfte Fall der Gefl\u00fcgelpest in einer Hausgefl\u00fcgelhaltung in Schleswig-Holstein amtlich festgestellt. Betroffen ist zum ersten Mal im Rahmen des aktuellen Geschehens eine G\u00e4nsehaltung im Kreis Dithmarschen. Nach Angaben des Kreises wurden dort etwa 630 Tiere gehalten. Gem\u00e4\u00df Gefl\u00fcgelpest-Verordnung ist die T\u00f6tung und fachgerechte Entsorgung allen Gefl\u00fcgels der betroffenen Haltung erfolgt. Um den Ausbruchsbetrieb sind gem\u00e4\u00df Gefl\u00fcgelpest-Verordnung Restriktionszonen einzurichten, welche aus einem Sperrbezirk von mindestens drei und einem Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb bestehen. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen f\u00fcr Gefl\u00fcgelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Verbringungsverbot f\u00fcr lebendes Gefl\u00fcgel. Weitere Informationen werden vom Kreis Dithmarschen zur Verf\u00fcgung gestellt und sind der Allgemeinverf\u00fcgung des Kreises zu entnehmen.<\/p>\n<p>&#8222;Landes- aber auch bundesweit wird ein Anstieg der Gefl\u00fcgelpestnachweise bei Wildv\u00f6geln verzeichnet. Umso wichtiger ist es, die zum Schutz des Hausgefl\u00fcgels erforderlichen Hygienema\u00dfnahmen und die Aufstallung konsequent umzusetzen und einzuhalten,&#8220; sagte Landwirtschaftsminister Jan Phillip Albrecht. Insgesamt sind seit Beginn des Geschehens Ende Oktober in neun Bundesl\u00e4ndern Nachweise der Gefl\u00fcgelpest erfolgt. Neben Schleswig-Holstein sind auch Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und nach j\u00fcngsten Meldungen auch Berlin und Bayern von Nachweisen der Gefl\u00fcgelpest bei Wildv\u00f6geln betroffen.<\/p>\n<p>Seit Mitte November sind alle privaten oder gewerblichen Halter von Gefl\u00fcgel in Schleswig-Holstein, unabh\u00e4ngig von Betriebsart oder Gr\u00f6\u00dfe dazu verpflichtet, ihre Tiere zum Schutz vor der Gefl\u00fcgelpest aufzustallen. N\u00e4here Informationen hierzu sind den jeweiligen Allgemeinverf\u00fcgungen der Kreise und kreisfreien St\u00e4dte zu entnehmen.<\/p>\n<p>Im Rahmen der aktuellen Nachweise in Schleswig-Holstein wurden Gefl\u00fcgelpesterreger der Subtypen H5N8 und H5N5 nachgewiesen. Das FLI best\u00e4tigt in seiner aktuellen Risikobewertung, dass derzeit keine Hinweise bestehen, dass diese aktuell nachgewiesenen Subtypen ein zoonotisches Potential haben, d.h. auf den Menschen \u00fcbertragen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>B\u00fcrger sind weiter dazu aufgerufen, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasserv\u00f6geln oder Greifv\u00f6geln in Schleswig-Holstein dem Veterin\u00e4ramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Von hier aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht ber\u00fchrt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.<\/p>\n<p>Grundlagen f\u00fcr die Einhaltung von Hygienevorschriften f\u00fcr Gefl\u00fcgelhalterinnen und \u2013halter sind in der Gefl\u00fcgelpestverordnung und in der Allgemeinverf\u00fcgung Biosicherheit landeseinheitlich festgelegt. Zudem stellt das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung f\u00fcr Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen zur Verf\u00fcgung, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverf\u00fcgung enth\u00e4lt. Weitere Hinweise erhalten Kleinhalter und Hobbyhalter auch in der Brosch\u00fcre \u201eGefahr Gefl\u00fcgelpest &#8211; Wie sch\u00fctze ich meine Tiere? Hinweise f\u00fcr Hobby\u2013 und Kleingefl\u00fcgelhalter\u201c. Alle Dokumente sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums ver\u00f6ffentlicht: www.schleswig-holstein.de\/gefluegelpest<\/p>\n<p>Die hochpathogene avi\u00e4re Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Gefl\u00fcgelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bek\u00e4mpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen V\u00f6geln und Wildv\u00f6geln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden f\u00fchren kann. Die Gefl\u00fcgelpest-Verordnung enth\u00e4lt Pr\u00e4ventions- und Bek\u00e4mpfungsma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>In Schleswig-Holstein finden ganzj\u00e4hrig und \u00fcber das Land verteilt Monitoringuntersuchungen bei Hausgefl\u00fcgel sowie Wildv\u00f6geln statt. Die Untersuchung von verendet aufgefunden Wildv\u00f6geln (passives Wildvogelmonitoring) wurde im Sinne eines Fr\u00fchwarnsystems aufgrund der Risikoeinsch\u00e4tzung bereits zum Herbstbeginn nochmals verst\u00e4rkt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Das Friedrich-Loeffler-Institut hat 41 weitere Nachweise der Gefl\u00fcgelpest bei Wildv\u00f6geln in Schleswig-Holstein best\u00e4tigt. Im Rahmen der j\u00fcngsten Nachweise liegen Befunde aus den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Pinneberg, Segeberg, Rendsburg-Eckernf\u00f6rde und Herzogtum Lauenburg vor. Daneben wurde die Gefl\u00fcgelpest erstmals im Rahmen zweier Nachweise bei Wildv\u00f6geln aus Ostholstein (M\u00f6we, Greifvogel) nachgewiesen. 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