{"id":26866,"date":"2020-11-06T11:43:56","date_gmt":"2020-11-06T09:43:56","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=26866"},"modified":"2020-11-06T11:43:56","modified_gmt":"2020-11-06T09:43:56","slug":"aktuelle-entwicklung-zur-gefluegelpest-erster-nachweis-in-hausgefluegelhaltung-in-schleswig-holstein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/11\/06\/aktuelle-entwicklung-zur-gefluegelpest-erster-nachweis-in-hausgefluegelhaltung-in-schleswig-holstein\/","title":{"rendered":"Aktuelle Entwicklung zur Gefl\u00fcgelpest: Erster Nachweis in Hausgefl\u00fcgelhaltung in Schleswig-Holstein"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Nachdem seit Tagen die Gefl\u00fcgelpest in der Wildvogelpopulation an der Westk\u00fcste Schleswig-Holsteins grassiert, ist gestern (5. November 2020) in einer Gefl\u00fcgelhaltung im Kreis Nordfriesland die anzeigepflichtige Tierseuche des Subtyp H5N8 amtlich festgestellt worden. Dar\u00fcber hinaus erfolgten 27 neue Nachweise in der schleswig-holsteinischen Wildvogelpopulation, wobei erstmals auch eine Wildgans aus dem Kreis Rendsburg-Eckernf\u00f6rde betroffen ist. Eine entsprechende Best\u00e4tigung hat das Landwirtschaftsministerium vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor f\u00fcr Avi\u00e4re Influenza, erhalten.<\/p>\n<p>&#8222;Der aktuelle Fall zeigt, wie schnell das Virus auf Hausgefl\u00fcgelhaltungen bei dem derzeit hohen Infektionsdruck in der Umwelt \u00fcbergreifen kann. Ich appelliere dringend an alle Gefl\u00fcgelhalterinnen und -halter, ihre Tiere vor dem Virus zu sch\u00fctzen und die Biosicherheitsma\u00dfnahmen konsequent einzuhalten&#8220;, sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht. Allein innerhalb der letzten 24 Stunden hat der schleswig-holsteinische Landesbetrieb f\u00fcr K\u00fcstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz insgesamt 590 neue verendete Wildv\u00f6gel an der Westk\u00fcste gez\u00e4hlt. Der Minister wird mit den bislang von der Gefl\u00fcgelpest betroffenen Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen und Rendsburg-Eckernf\u00f6rde jetzt zeitnah das weitere Vorgehen beraten.<\/p>\n<p>Die betroffene Haltung auf der Hallig Oland besteht aus 57 H\u00fchnern, von denen innerhalb kurzer Zeit acht Tiere verstarben. Alle Tiere der Gefl\u00fcgelhaltung werden gem\u00e4\u00df Gefl\u00fcgelpest-Verordnung get\u00f6tet und fachgerecht entsorgt. Um den Ausbruchsbetrieb sind gem\u00e4\u00df Gefl\u00fcgelpest-Verordnung Restriktionszonen einzurichten, welche aus einem Sperrbezirk von mindestens drei und einem Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb bestehen. Dementsprechend umfasst der Sperrbezirk die Hallig<\/p>\n<p>Oland und das Beobachtungsgebiet u.a. Teile der Hallig Langene\u00df, der Insel F\u00f6hr und k\u00fcstenanliegende Gemeinden des Festlandes. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen f\u00fcr Gefl\u00fcgelhaltungen. Diese umfassen u.a. ein Verbringungsverbot f\u00fcr lebendes Gefl\u00fcgel. Weitere Informationen werden vom Kreis Nordfriesland zur Verf\u00fcgung gestellt und sind der Allgemeinverf\u00fcgung des Kreises zu entnehmen.<\/p>\n<p>Der letzte Gefl\u00fcgelpestausbruch in einer Hausgefl\u00fcgelhaltung in Schleswig-Holstein wurde im M\u00e4rz 2018 in einer kleinen Gefl\u00fcgelhaltung auf der Hallig S\u00fcderoog festgestellt.<\/p>\n<p>Von den 27 neuen Nachweisen in der Wildvogelpopulation erfolgte einer im Kreis-Rendsburg-Eckernf\u00f6rde, welcher im aktuellen Geschehen nun erstmals betroffen ist. Die weiteren 26 Nachweise wurden in den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen gef\u00fchrt. Neben Wildg\u00e4nsen und -enten wurde das Gefl\u00fcgelpestvirus hier auch bei einem M\u00e4usebussard sowie einem Turmfalken festgestellt. Die vom FLI nachgewiesenen Erreger-Subtypen umfassen den derzeit dominierenden H5N8 und in einem Fall auch H5N5. Beide Subtypen zirkulieren derzeit parallel in der Wildvogelpopulation. Das FLI machte deutlich, dass die derzeit festgestellten Virustypen H5N8 und H5N5 bisher nicht beim Menschen nachgewiesen wurden.<\/p>\n<p>Alle Gefl\u00fcgelhalter sollten ihr Gefl\u00fcgel vor einem m\u00f6glichen Erregereintrag bestm\u00f6glich sch\u00fctzen und die in der Gefl\u00fcgelpest-Verordnung f\u00fcr alle vorgeschriebenen Biosicherheitsma\u00dfnahmen konsequent umsetzen. Hierzu geh\u00f6rt unter anderem, dass Tiere nur an f\u00fcr Wildv\u00f6gel unzug\u00e4nglichen Stellen gef\u00fcttert werden d\u00fcrfen. Zudem darf kein Oberfl\u00e4chenwasser f\u00fcr das Tr\u00e4nken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildv\u00f6gel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenst\u00e4nde, mit denen das Gefl\u00fcgel in Ber\u00fchrung kommen kann, m\u00fcssen f\u00fcr Wildv\u00f6gel unzug\u00e4nglich aufbewahrt werden. Bei erh\u00f6hten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterin\u00e4rmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzukl\u00e4ren und das Vorliegen einer Infektion mit Gefl\u00fcgelpestviren auszuschlie\u00dfen. Sollten Gefl\u00fcgelhaltungen bislang nicht beim zust\u00e4ndigen Veterin\u00e4ramt und\/oder Tierseuchenfonds registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Die hochpathogene avi\u00e4re Influenza, auch Gefl\u00fcgelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bek\u00e4mpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen V\u00f6geln und Wildv\u00f6geln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden f\u00fchren kann. Die Gefl\u00fcgelpest-Verordnung enth\u00e4lt Pr\u00e4ventions- und Bek\u00e4mpfungsma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>In Schleswig-Holstein finden ganzj\u00e4hrig und \u00fcber das Land verteilt Monitoring-Untersuchungen bei Hausgefl\u00fcgel sowie Wildv\u00f6geln statt. Die Untersuchung von verendet aufgefundenen Wildv\u00f6geln (passives Wildvogelmonitoring) wurde im Sinne eines Fr\u00fchwarnsystems aufgrund der Risikoeinsch\u00e4tzung bereits zum Herbstbeginn nochmals verst\u00e4rkt. B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger werden gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasserv\u00f6geln oder Greifv\u00f6geln in Schleswig-Holstein dem Veterin\u00e4ramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Nachdem seit Tagen die Gefl\u00fcgelpest in der Wildvogelpopulation an der Westk\u00fcste Schleswig-Holsteins grassiert, ist gestern (5. 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