{"id":26453,"date":"2020-10-17T07:59:52","date_gmt":"2020-10-17T05:59:52","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=26453"},"modified":"2020-10-19T09:01:50","modified_gmt":"2020-10-19T07:01:50","slug":"schulen-und-hochschulen-bereiten-sich-vor-mit-erweiterter-maskenpflicht-verschaerften-hygieneregeln-und-corona-reaktionsplan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/10\/17\/schulen-und-hochschulen-bereiten-sich-vor-mit-erweiterter-maskenpflicht-verschaerften-hygieneregeln-und-corona-reaktionsplan\/","title":{"rendered":"Schulen und Hochschulen bereiten sich vor mit erweiterter Maskenpflicht, versch\u00e4rften Hygieneregeln und Corona-Reaktionsplan"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel\/Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> In Schleswig-Holsteins Schulen m\u00fcssen alle Sch\u00fcler der weiterf\u00fchrenden Schulen ab Montag f\u00fcr die ersten vierzehn Tage nach den Herbstferien auch w\u00e4hrend des Unterrichts und innerhalb ihrer Kohorte\/Klasse Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Bildungsministerin Karin Prien warb gestern (16. Oktober) noch einmal um Verst\u00e4ndnis f\u00fcr diese Ma\u00dfnahme, die angesichts der steigenden Zahl von nachgewiesenen Corona-Infektionen erforderlich sei.<\/p>\n<p>Prien: &#8222;Das Ziel bleibt: So viel Pr\u00e4senzunterricht in der Schule f\u00fcr so viele Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler wie m\u00f6glich. Die Durchf\u00fchrung des schulischen Regelbetriebs hat f\u00fcr uns h\u00f6chste Priorit\u00e4t. Wir sind mit unserem Hygienekonzept und dem Corona-Reaktionsplan gut auf die kommenden Wochen vorbereitet.&#8220; Das Robert-Koch-Institut habe best\u00e4tigt, dass Kinder und Jugendliche nicht \u2018Treiber der Pandemie\u2018 seien. Prien betonte, dass sich Schule im Vergleich zu anderen Lebensbereichen als verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sicherer Ort erweise. &#8222;Infektionen werden zumeist in die Schulen hineingetragen.&#8220; Sie appellierte an die Verantwortung jedes Einzelnen, weiter konsequent alle Schutzma\u00dfnahmen einzuhalten, um eine Ausbreitung des Virus einzud\u00e4mmen und weitere Einschr\u00e4nkungen zu vermeiden.<\/p>\n<p>Auch an den schleswig-holsteinischen Hochschulen gilt in den jeweils ersten zwei Unterrichtswochen des im Oktober oder November 2020 beginnenden Wintersemesters 2020\/21 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Studierende und teilnehmende Dritte, die einer Kohorte angeh\u00f6ren, m\u00fcssen stets eine MNB tragen, es sei denn, es kann ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Ministerin Prien: &#8222;Die Hochschulen gehen in ein Hybridsemester mit digitalen Formaten und Pr\u00e4senzveranstaltungen. Wir wollen, dass Studierende und vor allem die Studienanf\u00e4ngerinnen und -anf\u00e4nger, in begrenztem Rahmen einen Hochschulalltag erleben k\u00f6nnen. Deshalb ist es notwendig, auch an den Hochschulen in den wichtigen ersten zwei Wochen eine MNB-Pflicht einzuf\u00fchren.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Positive Bilanz in schwierigen Zeiten<\/strong><br \/>\nPrien dankte allen an Schule Beteiligten und zog eine positive Bilanz der vergangenen Schulwochen: &#8222;Das disziplinierte Verhalten unserer Schulgemeinschaften hat wesentlich dazu beigetragen, dass wir nach den Sommerferien wieder erfolgreich in den Pr\u00e4senzunterricht starten konnten.&#8220; Seit Beginn des Schuljahres sind in Schleswig-Holstein 141 Sch\u00fcler von insgesamt rund 365.000 positiv getestet worden \u2013 das entspricht 0,04 Prozent. Von rund 28.000 Lehrkr\u00e4ften seien dreizehn positiv getestet worden \u2013 das entspricht 0,04 Prozent. Insgesamt 134 Kohorten\/Klassen mussten f\u00fcr einen Tag oder selten l\u00e4nger zu Hause bleiben bis die Testergebnisse vorlagen. &#8222;Diese erfreulich niedrigen Zahlen zeigen einerseits: Pr\u00e4senzunterricht hat eine hohe soziale Bedeutung f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler und Familien und ist auch in Zeiten von Corona m\u00f6glich. Sie zeigen aber auch: Wenn sich m\u00f6glichst alle an die Regeln halten, k\u00f6nnen wir das Virus in Schach halten&#8220;, sagte die Ministerin. Der Corona-Reaktionsplan, den das Ministerium bereits zu Beginn des Schuljahres vorgelegt hatte, gebe den Schulen Handlungssicherheit. Der Plan gibt vor, bei welchen Schwellenwerten von Infektionen oder Verdachtsf\u00e4llen welche Hygienema\u00dfnahmen getroffen werden und welche Reaktionsm\u00f6glichkeiten die Schulleitungen haben.<\/p>\n<p><strong>Schulen erhalten kostenlos Masken<\/strong><br \/>\nDas Kabinett hat beschlossen, f\u00fcr den Zeitraum vom 19. Oktober bis zum 31. Oktober die bisher geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an den Schulen auszuweiten. Sch\u00fcler ab der Jahrgangsstufe 5 m\u00fcssen w\u00e4hrend dieser beiden Wochen auch w\u00e4hrend des Unterrichts Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Die Grundschulen sind von der Regelung aus p\u00e4dagogischen Gr\u00fcnden ausgenommen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 15. Oktober 2020 die Verordnung best\u00e4tigt. Die Ministerin k\u00fcndigte an, dass die Schulen in den kommenden Wochen Masken aus \u00dcber-Best\u00e4nden des Bundesgesundheitsministeriums erhalten sollen: &#8222;Wir haben die Zusage, dass wir 35.000 FFP2-Masken erhalten, die wir vor allem den F\u00f6rderzentren zur Verf\u00fcgung stellen k\u00f6nnen, und au\u00dferdem 4,5 Millionen Einfach-OP-Masken. Ich bin dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn daf\u00fcr dankbar.&#8220; Diese Masken k\u00f6nnten die Schulen als Reserve nutzen, wenn zum Beispiel jemand einmal seine Mund-Nasen-Bedeckung vergessen oder verloren habe. Zudem seien Gesichtsvisiere f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte angeschafft worden, die derzeit an die Schulen im Land ausgeliefert w\u00fcrden.<\/p>\n<p>In Schleswig-Holstein kommt derzeit ein Schutz als Mund-Nasen-Bedeckung in Betracht, der eine Ausbreitung von Tr\u00f6pfchen durch Husten, Niesen oder Sprechen vermindert, etwa aus Stoff gen\u00e4hte Masken, Schals, T\u00fccher, Schlauchschals. Idealerweise kommt ein eng anliegender textiler Stoff zum Einsatz. Visiere aus Kunststoff k\u00f6nnten ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn die Mimik insbesondere von Lehrkr\u00e4ften sichtbar bleiben soll oder wenn aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden das Tragen einer Alltagsmaske nicht in Betracht kommt. F\u00fcr Lehrkr\u00e4fte gilt immer das Abstandsgebot.<\/p>\n<p><strong>AHA wird um L\u00fcften erg\u00e4nzt<\/strong><br \/>\nDie Ministerin wies darauf hin, dass die bereits bestehenden AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene und Alltagsmaske) in der kommenden k\u00fchleren Jahreszeit auch an den Schulen um ein \u201eL\u201c f\u00fcr L\u00fcften erweitert werden m\u00fcssten. &#8222;Wir haben bereits gestern ein Info-Blatt zum Thema \u201eRichtiges L\u00fcften\u201c an die Schulen versandt, in dem wir die auf KMK-Ebene vereinbarten und mit dem Umweltbundesamt (UBA) abgestimmten Empfehlungen erl\u00e4utern.&#8220; Demnach sollte w\u00e4hrend des Unterrichts alle 20 Minuten mit weit ge\u00f6ffneten Fenstern drei bis f\u00fcnf Minuten gel\u00fcftet werden und nach der Unterrichtsstunde \u00fcber die gesamte Pausendauer. Nach derzeitigen Erkenntnissen, so die Ministerin, sei das die wirksamste Waffe gegen eine Anreicherung von Aerosolen in den Klassenr\u00e4umen. Luftreinigungsger\u00e4te k\u00f6nnten nur erg\u00e4nzend wirken.<\/p>\n<p><strong>Zus\u00e4tzliche Mittel f\u00fcr Schultr\u00e4ger<\/strong><br \/>\n&#8222;Zur Unterst\u00fctzung der Schultr\u00e4ger bei notwendigen Investitionen hat die Landesregierung ein 15 Millionen-Euro-Programm aufgelegt&#8220;, sagte Prien weiter. Eine entsprechende Richtlinie erm\u00f6gliche, dass die Schultr\u00e4ger seit dem 12. Oktober eine Landesf\u00f6rderung beantragen k\u00f6nnen f\u00fcr Hygienema\u00dfnahmen, die sie seit dem 27. April auf den Weg gebracht haben. Ein vorzeitiger Ma\u00dfnahmenbeginn war m\u00f6glich. Prien: &#8222;24 Antr\u00e4ge liegen bereits vor, in der kommenden Woche werden voraussichtlich die ersten Betr\u00e4ge ausgezahlt.&#8220;<\/p>\n<p>Das Budget jedes Schultr\u00e4gers ist abh\u00e4ngig von der Zahl der Sch\u00fcler und enth\u00e4lt einen Sockelbetrag von 4.500 Euro je Schule. Innerhalb ihrer Budgets entscheiden die Schultr\u00e4ger \u00fcber die bedarfsgerechte Verwendung der Mittel.<\/p>\n<p>Gef\u00f6rdert werden:<\/p>\n<p>Aufwendungen f\u00fcr den Erwerb von Sachmitteln, die zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs erforderlich waren oder bis zum 31. Dezember 2020 erforderlich werden.<br \/>\nDies sind Infektionsschutzmittel, Desinfektionsst\u00e4nder und -spender, Seife \/ Seifenspender \/ Papiert\u00fccher \/ Abwurfbeh\u00e4lter, Mund-Nasen-Bedeckungen \/ Plexiglasvisiere (\u201eFace-Shields\u201c) \/ Schutzanz\u00fcge, Schutzscheiben \/ Aufsteller \/ Hinweisschilder, Material zur Kennzeichnung von Laufwegen und Absperrungen, Bel\u00fcftungsger\u00e4te, CO 2 -L\u00fcftungsampeln sowie sonstige Gegenst\u00e4nde, die nachweislich zur Einhaltung infektionsschutzrechtlicher Ma\u00dfgaben geeignet sind.<\/p>\n<p>Umbauma\u00dfnahmen: F\u00f6rderf\u00e4hig sind Umbauma\u00dfnahmen zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schultoiletten (einschlie\u00dflich Lehrertoiletten), Sanierung oder Austausch von Fenstern sowie der Einbau oder die Umr\u00fcstung von Bel\u00fcftungsanlagen, soweit dadurch R\u00e4ume f\u00fcr den Unterricht nutzbar gemacht werden k\u00f6nnen, vor\u00fcbergehende Bereitstellung von Containern, soweit dies zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs unter SARS-CoV-Bedingungen notwendig ist und sonstige bauliche Ma\u00dfnahmen, die der Erteilung von Unterricht unter Ber\u00fccksichtigung des schulischen Hygienekonzepts dienen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel\/Herzogtum Lauenburg (pm). 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