{"id":26108,"date":"2020-10-02T16:51:33","date_gmt":"2020-10-02T14:51:33","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=26108"},"modified":"2020-10-03T09:59:02","modified_gmt":"2020-10-03T07:59:02","slug":"wichtige-informationen-fuer-reisende-und-reiserueckkehrende-aus-risikogebieten-nach-schleswig-holstein-die-herbstferien-stehen-an","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/10\/02\/wichtige-informationen-fuer-reisende-und-reiserueckkehrende-aus-risikogebieten-nach-schleswig-holstein-die-herbstferien-stehen-an\/","title":{"rendered":"Wichtige Informationen f\u00fcr Reisende und Reiser\u00fcckkehrende aus Risikogebieten nach Schleswig-Holstein \u2013 die Herbstferien stehen an"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Anl\u00e4sslich der anstehenden Herbstferien in Schleswig-Holstein erinnert das Gesundheitsministerium an die geltenden Regelungen bez\u00fcglich Reisen nach Schleswig-Holstein aus inl\u00e4ndischen und ausl\u00e4ndischen Risikogebieten.<\/p>\n<p>Was ist bei Einreise zu tun?<br \/>\nReisen B\u00fcrger aus einem Risikogebiet nach Schleswig-Holstein ein, beispielsweise als Reiser\u00fcckkehrer, m\u00fcssen diese sich unverz\u00fcglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene H\u00e4uslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich f\u00fcr einen Zeitraum von vierzehn Tagen nach ihrer Einreise st\u00e4ndig dort in Quarant\u00e4ne absondern<br \/>\nm\u00fcssen diese sich beim \u00f6rtlichen Gesundheitsamt melden und \u00fcber die Reise informieren<br \/>\nm\u00fcssen diese einen Corona-Test machen lassen, wenn sie aus einem ausl\u00e4ndischen Risikogebiet kommen (kostenlos) und das Gesundheitsamt dies bei Einreise verpflichtend anordnet (Testpflicht) d\u00fcrfen diese w\u00e4hrend der Quarant\u00e4ne keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht zum Hausstand geh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Die veirzehnt\u00e4gige Quarant\u00e4ne zu verk\u00fcrzen ist m\u00f6glich. Daf\u00fcr m\u00fcssen dem Gesundheitsamt zwei negative Corona-Tests in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Diese Tests sind nur f\u00fcr Einreisende aus dem Ausland kostenlos. Hierzu k\u00f6nnen die Teststationen genutzt werden. Eine Liste aller verf\u00fcgbaren Teststationen f\u00fcr Einreisende befindet sich am Ende dieser Mitteilung.<\/p>\n<p>Bei den Tests m\u00fcssen Einreisende oder Reiser\u00fcckkehrende aus Risikogebieten Folgendes beachten:<\/p>\n<p>Zwischen der Entnahme des Probenmaterials f\u00fcr die erste und zweite Testung m\u00fcssen mindestens f\u00fcnf Tage liegen.<br \/>\nWurde ein erster Test vor der Einreise gemacht, so d\u00fcrfen zwischen Testergebnis und Einreise nicht mehr als 48 Stunden verstrichen sein.<br \/>\nZudem darf das Probenmaterial f\u00fcr mindestens eine der beiden Testungen fr\u00fchestens f\u00fcnf Tage nach der Einreise entnommen worden sein.<br \/>\nBis zum Vorliegen der beiden negativen Testergebnisse gilt die Quarant\u00e4nepflicht.<\/p>\n<p><strong>Ausnahmen<\/strong><\/p>\n<p>Nicht von der Quarant\u00e4neregelung betroffen sind:<\/p>\n<p>Durchreisende; diese haben das Gebiet des Landes auf direktem Weg zu verlassen;<br \/>\nPersonen, die beruflich bedingt grenz\u00fcberschreitend Personen, Waren und G\u00fcter auf der Stra\u00dfe, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug bef\u00f6rdern;<br \/>\nBesatzungsmitglieder von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen, die sich beruflich in einem Risikogebiet aufgehalten haben;<br \/>\nPersonen, die t\u00e4glich oder f\u00fcr bis zu 48 Stunden zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst nach Schleswig-Holstein einreisen sowie<br \/>\nPersonen, die sich weniger als 48 Stunden in einem Gebiet aufgehalten haben, das zum Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet eingestuft worden ist<br \/>\nPersonen, die im diplomatischen oder konsularischen Dienst des Bundes, eines anderen Staates oder der Europ\u00e4ischen Union oder im Dienst der Landesvertretung Schleswig-Holsteins bei der Europ\u00e4ischen Union t\u00e4tig sind;<br \/>\nPersonen, die als Abgeordnete dem Schleswig-Holsteinischen Landtag, dem Deutschen Bundestag oder dem Europ\u00e4ischen Parlament angeh\u00f6ren;<br \/>\nPersonen, die der Landesregierung angeh\u00f6ren oder nach \u00a7 20 Satz 1 ihrer Gesch\u00e4ftsordnung regelm\u00e4\u00dfig an ihren Sitzungen teilnehmen.<\/p>\n<p>Zu weiteren Bestimmungen siehe die Aktuelle Quarant\u00e4ne-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein<\/p>\n<p><strong>Bu\u00dfgelder drohen<\/strong><\/p>\n<p>Verst\u00f6\u00dfe gegen diese Schutzma\u00dfnahmen sind bu\u00dfgeldbewehrt und k\u00f6nnen von Beh\u00f6rden kontrolliert werden. Bei Verst\u00f6\u00dfen sind Bu\u00dfgelder bis zu 10.000 Euro m\u00f6glich, beispielsweise, wenn gegen die Regel der vierzehnt\u00e4gigen Quarant\u00e4ne im eigenen Zuhause oder einer anderen geeigneten Unterkunft versto\u00dfen wird. Bis zu 5.000 Euro Bu\u00dfgeld kann verh\u00e4ngt werden, wenn trotz der Quarant\u00e4nebestimmungen nach der Ein- oder R\u00fcckreise aus einem Risikogebiet Besuch empfangen wird, bis zu 2.000 Euro, wenn Einreisende\/R\u00fcckreisende sich nicht beim zust\u00e4ndigen Gesundheitsamt melden. Bu\u00dfgeldkatalog Quarant\u00e4neverordnung<\/p>\n<p><strong>Risikogebiete im Ausland<\/strong><br \/>\nDie aktuell durch das Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit, das Ausw\u00e4rtige Amt und das Bundesinnenministerium eingestuften und durch das RKI ver\u00f6ffentlichten Risikogebiete sind unter folgendem Link zu finden: <a href=\"https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Risikogebiete_neu.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Risikogebiete_neu.html<\/a><\/p>\n<p><strong>Risikogebiete im Inland<\/strong><br \/>\nDas Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein bestimmt entsprechend der Quarant\u00e4ne-Verordnung des Landes Risikogebiete innerhalb Deutschlands. Ma\u00dfgeblich daf\u00fcr ist im Regelfall, ob in den jeweiligen Kreisen oder kreisfreien St\u00e4dten mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tagen positiv auf das Coronavirus getestet worden sind. Daf\u00fcr werden in der Regel die aktuell ver\u00f6ffentlichten Werte das Robert-Koch-Instituts zu Grunde gelegt. Bei der Bestimmung kann das Gesundheitsministerium auch weitere Faktoren einflie\u00dfen lassen, beispielsweise, wenn sich Ausbr\u00fcche regional klar begrenzen lassen oder die Entwicklung insgesamt ber\u00fccksichtigen. F\u00fcr Einreisende aus Risikogebieten im Inland gelten die gleichen Bestimmungen wie f\u00fcr Einreisende aus Risikogebieten aus dem Ausland. Einreisende aus Risikogebieten im Inland sind lediglich von der Testpflicht ausgenommen. Auch k\u00f6nnen diese sich nicht kostenlos auf das Coronavirus testen lassen au\u00dfer f\u00fcr den Fall, dass das Gesundheitsamt einen Test anordnet.<\/p>\n<p>Derzeit sind folgende Risikogebiete im Inland bestimmt:<\/p>\n<p>Kreisfreie Stadt Hamm<br \/>\nKreisfreie Stadt Remscheid<\/p>\n<p>Corona-Teststationen der Kassen\u00e4rztlichen Vereinigung (KVSH) Schleswig-Holstein befinden sich in:<br \/>\nElmshorn, Heide , L\u00fcbeck, 2x Kiel, Puttgarden, Neum\u00fcnster, Schleswig, Campus Flensburg, Bredstedt<\/p>\n<p>Die Liste der Kassen\u00e4rztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein mit Details zu Standorten und \u00d6ffnungszeiten sind unter folgendem Link zu finden: <a href=\"https:\/\/www.kvsh.de\/coronavirus#c6910\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.kvsh.de\/coronavirus#c6910<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Anl\u00e4sslich der anstehenden Herbstferien in Schleswig-Holstein erinnert das Gesundheitsministerium an die geltenden Regelungen bez\u00fcglich Reisen nach Schleswig-Holstein aus inl\u00e4ndischen und ausl\u00e4ndischen Risikogebieten. Was ist bei Einreise zu tun? Reisen B\u00fcrger aus einem Risikogebiet nach Schleswig-Holstein ein, beispielsweise als Reiser\u00fcckkehrer, m\u00fcssen diese sich unverz\u00fcglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene H\u00e4uslichkeit [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":1186,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"jnews-multi-image_gallery":[],"jnews_single_post":[],"jnews_primary_category":[],"jnews_social_meta":[],"jnews_override_counter":[],"jnews_post_split":[],"footnotes":""},"categories":[94,93],"tags":[2630,2284,2815,2867,2286],"class_list":["post-26108","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-deutschland","category-weltweit","tag-corona","tag-reise","tag-reiserueckkehrer","tag-risikogebiete","tag-urlaub"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/26108","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=26108"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/26108\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":26109,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/26108\/revisions\/26109"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1186"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=26108"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=26108"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=26108"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}