{"id":25917,"date":"2020-09-23T13:26:41","date_gmt":"2020-09-23T11:26:41","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=25917"},"modified":"2020-09-23T13:32:09","modified_gmt":"2020-09-23T11:32:09","slug":"ehrenamtliche-wasserretter-endlich-auch-gesetzlich-anerkannt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/09\/23\/ehrenamtliche-wasserretter-endlich-auch-gesetzlich-anerkannt\/","title":{"rendered":"Ehrenamtliche Wasserretter endlich auch gesetzlich anerkannt"},"content":{"rendered":"<p><strong>Herzogtum Lauenburg\/Kiel (pm).<\/strong> Vertreter der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Landesverband Schleswig-Holstein und anderer Hilfsorganisationen waren seit mehr als zehn Jahren mit Politik und Ministerien im intensiven Austausch, um die notwendige rechtliche Anerkennung der ehrenamtlich t\u00e4tigen Wasserrettungsorganisationen und deren Lebensrettern in einem gesetzlichen Rahmen zu erreichen. Nachdem unter anderem eine Gesetzesinitiative der Vorg\u00e4ngerregierung gescheitert war, warteten die Lebensretter erneut seit \u00fcber vier Jahren auf eine Umsetzung mit rechtlicher Verbindlichkeit. Mit der heutigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses im Schleswig-Holsteinischen Landtag war es dann nach jahrelangem Ringen geschafft: Die Abgeordneten stimmten f\u00fcr die inhaltliche Anpassung des erst vor den Sommerferien verabschiedeten \u201eGesetzes zur Aufrechterhaltung der \u00f6ffentlichen Sicherheit im Badewesen\u201c und dessen Erweiterung um einen Paragraphen 5 und den Begriff \u201eWasserrettung\u201c.<\/p>\n<p>Der Landtag soll die Gesetzes\u00e4nderung noch in dieser Woche beschlie\u00dfen.Dieser rechtliche Rahmen bef\u00e4higt die Wasserretter der Hilfsorganisationen nun endlich, nach landesweit gleichen Standards in der Notfallrettung auf und an Gew\u00e4sser \u2013nun auch \u201eoffiziell\u201c \u2013mitzuwirken.\u2013Besonders wichtig ist dies im Einsatzfall zum Beispiel f\u00fcr die Nutzung von beh\u00f6rdlichem Digitalfunk und von Sonderrechten (\u201eBlaulicht\u201c) im Stra\u00dfenverkehr.Die eingesetzten und anerkannten Wasserrettungseinheiten sind nun hinsichtlich des Digitalfunks (BOS-Digitalfunk), der Erteilung von Fahrberechtigungen an ehrenamtliche Einsatzkr\u00e4fte sowie der Nutzung von Sonderrechten den Einheiten zum Beispiel von Freiwilligen Feuerwehren, Technischem Hilfswerk und Rettungsdiensten gleichgestellt. Die Anerkennung der Wasserrettungseinheiten erfolgt durch das f\u00fcr Inneres zust\u00e4ndige Ministerium des Landes Schleswig-Holstein.\u201eDieser Schritt der Einbindung war nach Jahren z\u00e4her Verhandlungen mehr als \u00fcberf\u00e4llig\u201c, so Jochen M\u00f6ller, Pr\u00e4sident des DLRG-Landesverbandes Schleswig-Holstein. \u201eSeit Beginn dieser Legislaturperiode haben fast 60 Menschen in Schleswig-Holstein ihr Leben im Wasser verloren. In diesem Jahr sind bereits mindestens 23 Menschen in verschiedensten Gew\u00e4ssern im Land ertrunken.<\/p>\n<p>Die DLRG in Schleswig-Holstein verf\u00fcgt \u00fcber 30 Einheiten der Wasserrettung mit 500 Einsatzkr\u00e4ften verteilt im ganzen Land. Diese mobilen Einheiten sind zu jeder Zeit sofort verf\u00fcgbar, an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden am Tag.\u2013Die Mitwirkung der ehrenamtlichen Hilfsorganisationen in der Wasserrettung erh\u00f6ht somit die Sicherheit aller B\u00fcrger, ob nun Einheimische oder G\u00e4ste\u201cerl\u00e4utert der DLRG-Pr\u00e4sident weiter.In der Realit\u00e4t des Alltags hatte sich die Wasserrettung ohnehin seit vielen Jahren etabliert: Sie findet in den Kreisen und kreisfreien St\u00e4dten sowie an den K\u00fcstengew\u00e4ssern unter Beteiligung von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und der DGzRS statt. Dies gelingt an vielen Orten im Land, zum Beispiel in Flensburg oder auch St. Peter-Ording, wo zum Beispiel die Feuerwehr und die DLRG partnerschaftlich f\u00fcr die gemeinsame Sache arbeiten, schon heute bestens.<br \/>\nPressemitteilung DLRG Landesverband Schleswig-Holstein e.V.<\/p>\n<figure id=\"attachment_25919\" aria-describedby=\"caption-attachment-25919\" style=\"width: 200px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/Jan-Frederik_Schlie_2017.jpg\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-25919\" src=\"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/Jan-Frederik_Schlie_2017-200x300.jpg\" alt=\"\" width=\"200\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/Jan-Frederik_Schlie_2017-200x300.jpg 200w, https:\/\/herzogtum-direkt.de\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/Jan-Frederik_Schlie_2017-280x420.jpg 280w, https:\/\/herzogtum-direkt.de\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/Jan-Frederik_Schlie_2017.jpg 500w\" sizes=\"(max-width: 200px) 100vw, 200px\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-25919\" class=\"wp-caption-text\">Jan Frederik Schlie, stellvertretender Leiter Einsatz des DLRG-Landesverbandes.<\/figcaption><\/figure>\n<p>\u201eDas neue Gesetz zur Wasserrettung erm\u00f6glicht nun eine sofortige Alarmierung und einen schnellstm\u00f6glichen Einsatz aller geeigneten Einheiten der Wasserrettung, ein fr\u00fchzeitiges Eintreffen am Unfallort und eine technisch optimale Kommunikation zwischen den verschiedenen Organisationen\u201c erkl\u00e4rt Jan Frederik Schlie, stellvertretender Leiter Einsatz des DLRG-Landesverbandes. \u201eDa es keine einheitlichen Regelungen f\u00fcr die Wasserrettung in Schleswig-Holstein gab, kames immer wieder vor, dass zwar Hilfeleistungspotentiale in unmittelbarer N\u00e4he zur Verf\u00fcgung standen, sie jedoch nicht gerufen wurden, da ihr Einsatz und vor allem die Alarmierungswege nicht klar geregelt waren.<\/p>\n<p>Dem kann nun Abhilfe geschaffen werden. Auch eine landeseinheitliche Qualit\u00e4t der Wasserrettung durch Ausbildungs- und Ausstattungsstandards f\u00fcr alle beteiligten Einheiten spielt im gemeinsamen Rettungseinsatz, wenn jede Sekunde z\u00e4hlt,eine sehr wichtige Rolle\u201c so Schlie weiter. Die Einbindung aller Wasserrettungseinheiten wird durch das neue Gesetz k\u00fcnftig gew\u00e4hrleistet. Bereits heute existierende Einheiten der Wasserrettung werden genutzt und gehen nicht verloren. Das Gesetz bindet die notwendigen Erfordernisse f\u00fcr die gesetzliche Regelung der Wasserrettung in Schleswig-Holstein zusammen. Wo bereits heute Notwendigkeiten f\u00fcr Wasserrettung bestehen, kann die professionelle Arbeit weitergehen, aber auch Erg\u00e4nzungen bei k\u00fcnftigen Bedarfen werden ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>\u201eF\u00fcr die Aufrechterhaltung der anerkannten Einheiten der Wasserrettung begr\u00fc\u00dfen wir ausdr\u00fccklich die M\u00f6glichkeit der finanziellen Zusch\u00fcsse durch das Land au\u00dferhalb der Mittel der Feuerschutzsteuer und des Katastrophenschutzes\u201c f\u00fchrt DLRG-Pr\u00e4sident Jochen M\u00f6ller aus. \u201eDar\u00fcber hinaus sieht die DLRG es nach wie vor auch als ihre gesellschaftliche Verantwortung an, auch eigene Finanzmittel im Kampf gegen den Ertrinkungstod zur Verf\u00fcgung zu stellen\u201c, so M\u00f6ller weiter.<\/p>\n<p><strong>DLRG Landesverband Schleswig-Holstein e.V<\/strong><\/p>\n<p>.Als einer von 18 Landesverb\u00e4nden der DLRG stellt der Landesverband Schleswig-Holstein,mit rund32.000Mitgliedern und dar\u00fcber hinaus vielen F\u00f6rderern,die Wassersicherheit in Schleswig-Holstein sicher. Aufetwa150Wasserrettungsstationenan der K\u00fcste und im Binnenland sorgt die DLRG damit f\u00fcr sichere Freizeit am und im Wasser. Einweiteres gro\u00dfes Aufgabengebiet ist die Ausbildung von Nichtschwimmern zu Schwimmernund von Schwimmern zu Rettungsschwimmern. DerLandesverband ist mit seinen etwa 100 Gliederungen vor Ort der wohl gr\u00f6\u00dfte Anbieter vonSchwimmkursen f\u00fcr Kinder, Jugendliche und Erwachsene(\u00fcber 10.400 \u201eAbzeichen\u201c in 2019).Die Bek\u00e4mpfung des Ertrinkungstodes ist die Kernaufgabe, an der sich alle weiteren Aufgabenausrichten \u2013dabei werden j\u00e4hrlich rund200.000 Stunden f\u00fcr Aus-und Fortbildung der eigenenAktiven geleistet.Auch f\u00fcr die mobilen Wasserrettungseinheiten ist der DLRG-Nachwuchs gesichert: Mit \u00fcber 20.000 Mitgliedern ist die DLRG-Jugend der drittgr\u00f6\u00dfte Jugendverband in Schleswig-Holstein. Die Mitgliederzahlen der DLRG sind \u2013im Gegensatz zu allgemeinen Trends im Land \u2013in den letzten Jahren kontinuierlichangestiegen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg\/Kiel (pm). Vertreter der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Landesverband Schleswig-Holstein und anderer Hilfsorganisationen waren seit mehr als zehn Jahren mit Politik und Ministerien im intensiven Austausch, um die notwendige rechtliche Anerkennung der ehrenamtlich t\u00e4tigen Wasserrettungsorganisationen und deren Lebensrettern in einem gesetzlichen Rahmen zu erreichen. 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