{"id":24426,"date":"2020-07-25T06:13:08","date_gmt":"2020-07-25T05:13:08","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=24426"},"modified":"2020-07-22T11:20:20","modified_gmt":"2020-07-22T10:20:20","slug":"neue-campingplatzverordnung-tritt-zum-31-juli-2020-in-kraft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/07\/25\/neue-campingplatzverordnung-tritt-zum-31-juli-2020-in-kraft\/","title":{"rendered":"Neue Campingplatzverordnung tritt zum 31. Juli 2020 in Kraft"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Das Kabinett hat der neuen Campingplatzverordnung zugestimmt. Diese wird nun wie geplant zum Ende Juli in Kraft treten. Das gab Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine S\u00fctterlin-Waack bekannt.<\/p>\n<p>&#8222;Ich danke allen, die sich im Rahmen der Anh\u00f6rung eingebracht haben. Wir haben noch einige \u00c4nderungen vorgenommen, die unsere Camping- und Wochenendpl\u00e4tze k\u00fcnftig noch attraktiver machen werden&#8220;, erkl\u00e4rte Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine S\u00fctterlin-Waack, die wichtige \u00c4nderungen herausstellte.<\/p>\n<p>So sei als Erfahrung aus der Corona-Krise in der Verordnung die M\u00f6glichkeit zur Aufstellung ortsver\u00e4nderlicher sanit\u00e4rer Einzelkabinen auf den Standpl\u00e4tzen geschaffen worden. &#8222;Da geht es um mobile Toiletten und Duschen. Das erh\u00f6ht nicht nur den Komfort. Dadurch kann ein Campingplatz auch dann weiter betrieben werden, wenn die gemeinschaftlich genutzten Sanit\u00e4ranlagen aus welchem Grund auch immer geschlossen werden m\u00fcssen&#8220;, betonte die Innenministerin.<\/p>\n<p>Als weitere \u00c4nderung im Vergleich zum ersten Entwurf sei die zul\u00e4ssige Grundfl\u00e4che von Campingh\u00e4usern auf den Wochenendpl\u00e4tzen von 40 auf 50 Quadratmeter angehoben worden. Dar\u00fcber hinaus wurde die bestehende M\u00f6glichkeit eines zus\u00e4tzlichen Aufstellens von Zelten und Wohnwagen in den Zeiten der Sommerferien auf die Oster-, Himmelfahrts- und Pfingstwochenenden erweitert.<\/p>\n<p>Eine weitere \u00c4nderung zum ersten Entwurf betrifft den Insekten- und Fledermausschutz. &#8222;Campingpl\u00e4tze liegen ja oft in der N\u00e4he naturnaher Lebensr\u00e4ume. F\u00fcr die Beleuchtung von Campingpl\u00e4tzen sollen deshalb k\u00fcnftig tier- und insektenfreundliche Leuchtmittel verwendet werden, um deren Verenden an Leuchtk\u00f6rpern zu vermeiden. Damit beteiligen wir uns am Aktionsprogramm &#8222;Insektenschutz&#8220; des Bundes sowie der in Aufstellung befindlichen Biodiversit\u00e4tsstrategie Schleswig-Holstein&#8220;, betonte S\u00fctterlin-Waack. Ein Austausch der Leuchtmittel m\u00fcsse allerdings nicht unmittelbar erfolgen. &#8222;Das w\u00fcrde die ohnehin mit den Auswirkungen der Krise k\u00e4mpfenden Betreiber der Campingpl\u00e4tze zu stark belasten.&#8220; Insofern reiche es aus, die Leuchtmittel bei Bedarf zu ersetzen.<\/p>\n<p>Mobilheime ohne Zulassungsf\u00e4higkeit zum Verkehr auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen k\u00f6nnten mit einer H\u00f6henbegrenzung von 3,50 Metern und einer Grundfl\u00e4che von h\u00f6chstens 40 Quadratmetern wie bisher auf den Standpl\u00e4tzen aufgestellt werden. Allerdings sei im Vergleich zur aktuellen Verordnung nun klargestellt worden, dass diese Mobilheime jederzeit ortsver\u00e4nderlich sein m\u00fcssen. &#8222;&#8220;Damit wollen wir sicherstellen, dass sie im Falle eines Brandes schnell weggezogen werden k\u00f6nnen, und sich das Feuer nicht weiter ausbreitet&#8220;&#8220;, so die Ministerin.<\/p>\n<p>Unver\u00e4ndert zum ersten Entwurf bleibt, dass unabh\u00e4ngig von ihrer H\u00f6he auf Campingpl\u00e4tzen alle zum Verkehr auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen zulassungsf\u00e4hige Wohnwagen aufgestellt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Auch die Regelung, dass Camping- und Wochenendpl\u00e4tze nur dem Erholungswohnen nach Paragraf 10 der Baunutzungsverordnung dienen, ist im Wege der Anh\u00f6rung nicht ver\u00e4ndert worden. Insofern bleibt es bei der Klarstellung, dass Dauerwohnen auf Camping- und Wochenendpl\u00e4tzen aufgrund des Baurechts des Bundes nicht zul\u00e4ssig ist. Das betrifft Zelte, Wohnwagen, &#8222;Tiny Houses&#8220; und Mobilheime auf Standpl\u00e4tzen der Campingpl\u00e4tze sowie unbewegliche Campingh\u00e4user auf Aufstellpl\u00e4tzen von Wochenendpl\u00e4tzen gleicherma\u00dfen.<\/p>\n<p>Hier der Link zur neuen Campingplatzverordnung: <a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/Fachinhalte\/B\/bauen\/_documents\/200731_campingplatzVO.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/Fachinhalte\/B\/bauen\/_documents\/200731_campingplatzVO.html<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Das Kabinett hat der neuen Campingplatzverordnung zugestimmt. Diese wird nun wie geplant zum Ende Juli in Kraft treten. Das gab Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine S\u00fctterlin-Waack bekannt. &#8222;Ich danke allen, die sich im Rahmen der Anh\u00f6rung eingebracht haben. 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