{"id":23852,"date":"2020-06-24T06:42:11","date_gmt":"2020-06-24T05:42:11","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=23852"},"modified":"2020-06-24T06:42:11","modified_gmt":"2020-06-24T05:42:11","slug":"coronavirus-anpassung-bei-den-verordnungen-gleichbehandlung-von-einreisenden-aus-dem-in-und-ausland-lockerungen-bei-veranstaltungen-und-gastronomie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/06\/24\/coronavirus-anpassung-bei-den-verordnungen-gleichbehandlung-von-einreisenden-aus-dem-in-und-ausland-lockerungen-bei-veranstaltungen-und-gastronomie\/","title":{"rendered":"Coronavirus: Anpassung bei den Verordnungen \u2013 Gleichbehandlung von Einreisenden aus dem In- und Ausland Lockerungen bei Veranstaltungen und Gastronomie"},"content":{"rendered":"<p><strong>L\u00fcbeck\/Kiel (pm).<\/strong> Die Landesregierung hat gestern (23. Juni) auf ihrer Kabinettssitzung in L\u00fcbeck beschlossen, die Quarant\u00e4neverordnung des Landes zu erg\u00e4nzen. Zuk\u00fcnftig sollen sich auch Reisende innerhalb Deutschlands, die aus einem Gebiet mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen nach Schleswig-Holstein einreisen, in eine vierzehnt\u00e4gige Quarant\u00e4ne begeben. Dazu begeben sie sich unverz\u00fcglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene H\u00e4uslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft, um sich f\u00fcr einen Zeitraum von vierzehn Tagen nach ihrer Einreise st\u00e4ndig dort abzusondern. Nicht zur Absonderung geeignet sind beispielsweise Campingpl\u00e4tze, Jugendherbergen und alle sonstigen Einrichtungen mit sanit\u00e4ren Gemeinschaftseinrichtungen, welche diese Person benutzen m\u00fcsste.<\/p>\n<p>Die erg\u00e4nzte Verordnung soll am morgigen Mittwoch beschlossen werden. Die Erg\u00e4nzung ist eine Reaktion auf die Ereignisse in Nordrhein-Westfalen. Schleswig-Holstein strebt gleichwohl ein bundeseinheitliches Vorgehen an. Dazu wird es Mittwoch auf Ebene der Gesundheitsminister eine Telefonkonferenz geben.<\/p>\n<p>Ebenfalls in L\u00fcbeck haben die Spitzen der Koalition weitere Lockerungen auf den Weg gebracht. Diese sollen am Freitag im Kabinett beschlossen werden und zum 29. Juni in Kraft treten. Die Zahl der Neuinfektionen liegt in Schleswig-Holstein weiterhin auf niedrigem Niveau. Vor diesem Hintergrund ist es m\u00f6glich, weitere Lockerungen umzusetzen.<\/p>\n<p>So sollen ab kommenden Montag auch Veranstaltungen im privaten Raum unter bestimmten Bedingungen mit bis zu 50 Personen erlaubt sein. Das kann zum Beispiel das Grillen mit Freunden im eigenen Garten sein. Der Gastgeber muss dann unter anderem die Kontaktdaten seiner G\u00e4ste erfassen und diese f\u00fcr vier Wochen aufbewahren. Die Reduzierung der Aufbewahrungsfrist gilt grunds\u00e4tzlich.<\/p>\n<p>F\u00fcr die neue Verordnung sind auch weitere Lockerungen f\u00fcr die Gastronomie geplant: So sollen die bislang in der Verordnung geltenden Beschr\u00e4nkungen der \u00d6ffnungszeiten von 5 bis 23 Uhr entfallen. Auch ein Buffetangebot soll wieder m\u00f6glich sein. Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: \u201eAlle nun anstehenden Schritte k\u00f6nnen wir nur gehen, weil die Menschen in Schleswig-Holstein so diszipliniert sind. Ich hoffe, dass die neuen Freiheiten weiterhin so verantwortungsvoll genutzt werden. Vergessen Sie bitte auch bei sch\u00f6nem Wetter und dem verdienten Feierabendgetr\u00e4nk nicht die immer noch<br \/>\nn\u00f6tigen Abstands- und Hygieneregeln.\u201c<\/p>\n<p>Die Spitzen der Koalition haben sich des Weiteren auf ein Inkrafttreten der n\u00e4chsten Stufen des bereits kommunizierten Veranstaltungsstufenplans verst\u00e4ndigt.<\/p>\n<p>&#8211; Veranstaltungen mit \u00fcber 250 Personen sind untersagt. Sollte die Zahl der Neuinfektionen in Schleswig-Holstein auf dem aktuell niedrigen Niveau bleiben, k\u00f6nnten am 20. Juli weitere Lockerungen in Kraft treten. Weitere Schritte sollen am 10. und 31. August folgen<\/p>\n<p>&#8211; Veranstaltungen mit Gruppenaktivit\u00e4ten ohne dauerhafte Sitzpl\u00e4tze sind neu mit bis zu 50 Personen unter Auflagen auch in geschlossenen R\u00e4umen m\u00f6glich<\/p>\n<p>&#8211; Veranstaltungen mit Marktcharakter sind nun statt mit 100 Personen mit bis zu 250 Personen au\u00dferhalb und mit bis zu 100 Personen unter Auflagen innerhalb geschlossener R\u00e4ume zul\u00e4ssig<\/p>\n<p>&#8211; Sportdarbietungen bleiben weiterhin auf den Au\u00dfenbereich beschr\u00e4nkt<\/p>\n<p>Den erg\u00e4nzten Veranstaltungsstufenplan finden Sie unter <a href=\"https:\/\/schleswig-holstein.de\/coronavirus-veranstaltungen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/schleswig-holstein.de\/coronavirus-veranstaltungen<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>L\u00fcbeck\/Kiel (pm). Die Landesregierung hat gestern (23. Juni) auf ihrer Kabinettssitzung in L\u00fcbeck beschlossen, die Quarant\u00e4neverordnung des Landes zu erg\u00e4nzen. 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