{"id":23392,"date":"2020-06-03T10:51:48","date_gmt":"2020-06-03T09:51:48","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=23392"},"modified":"2020-06-03T10:53:17","modified_gmt":"2020-06-03T09:53:17","slug":"coronavirus-koalition-einigt-sich-auf-eckpunkte-fuer-weitere-lockerungen-ab-8-juni","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/06\/03\/coronavirus-koalition-einigt-sich-auf-eckpunkte-fuer-weitere-lockerungen-ab-8-juni\/","title":{"rendered":"Coronavirus: Koalition einigt sich auf Eckpunkte f\u00fcr weitere Lockerungen ab 8. Juni"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel\/Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Schleswig-Holstein kann sich angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie auf weitere Lockerungen der Regeln in einer Reihe von Lebensbereichen einstellen. Darauf haben sich die Spitzen der Koalition gestern (2. Juni) in Kiel verst\u00e4ndigt. Das Kabinett wird die Erleichterungen mit einer entsprechend \u00fcberarbeiteten Verordnung am kommenden Freitag beschlie\u00dfen. Das dann g\u00fcltige Regelwerk wird ab dem 8. Juni gelten.<\/p>\n<p>&#8222;Mit der heutigen Einigung gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg hin zu einer Logik, die jeden Einzelnen von uns weiter in die Pflicht nimmt. Jede und jeder von uns \u00fcbernimmt durch die Einhaltung von Hygieneregeln Verantwortung f\u00fcr andere und sich selbst&#8220;, sagte Ministerpr\u00e4sident Daniel G\u00fcnther. Zu den Lockerungen geh\u00f6rt die Erlaubnis zum \u00d6ffnen der Freizeitparks in Schleswig-Holstein sowie der Freib\u00e4der im Norden mit entsprechenden Konzepten der Betreiber \u00fcber Abstandsgebote und Hygieneregeln. Auch Hallenb\u00e4der sollen grunds\u00e4tzlich mit entsprechenden Konzepten und Auflagen wieder \u00f6ffnen d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Auch Wellnessbereiche etwa in Hotels d\u00fcrfen ihren Betrieb grunds\u00e4tzlich mit entsprechenden Ma\u00dfnahmen oder Einschr\u00e4nkungen, die bis Freitag erarbeitet werden, wiederaufnehmen. Gastronomischen Betrieben, deren \u00d6ffnungszeiten bisher auf 22 Uhr beschr\u00e4nkt sind, d\u00fcrfen von kommenden Woche an bis 23 Uhr ge\u00f6ffnet haben.<\/p>\n<p>Weitere Erleichterungen werde es auch bei den Bestimmungen zu den Kontaktverboten geben. So seien Zusammenk\u00fcnfte von bis zu zehn Personen sowohl im privaten wie im \u00f6ffentlichen Raum wieder zul\u00e4ssig. Die Maskenpflicht im \u00f6ffentlichen Raum, die vor allem den \u00d6PNV sowie Eink\u00e4ufe betrifft, bleibe bestehen.<\/p>\n<p>&#8222;Die heute vereinbarten Lockerungsschritte betreffen Bereiche unseres Lebens, die uns in dieser Zeit ein St\u00fcck Normalit\u00e4t zur\u00fcckbringen k\u00f6nnen&#8220;, sagte G\u00fcnther. Die Landesregierung trage damit der Tatsache Rechnung, dass Schleswig-Holstein im Moment ein geringes Infektionsgeschehen erlebe. &#8222;Damit das so bleibt, appelliere ich an jeden Einzelnen, weiterhin wo immer m\u00f6glich Abstand zu halten und Hygieneregeln trotz Lockerungen weiter einzuhalten.&#8220;<\/p>\n<p>Monika Heinold: &#8222;Jede Entscheidung ist eine Abw\u00e4gung zwischen gebotener Vorsicht und weiteren \u00d6ffnungsschritten. Das Gebot der Stunde hei\u00dft R\u00fccksicht nehmen und auf andere achten, um dazu beizutragen, damit wir den eingeschlagenen Pfad weiterhin gemeinsam beschreiten k\u00f6nnen.&#8220;<\/p>\n<p>Das Landeskabinett hat am 2. Juni zudem ein Veranstaltungsstufenkonzept beschlossen, das ein stufenweises Zulassen unterschiedlicher Veranstaltungsformate vorsieht. Weiterer Lockerungsschritte werden ebenfalls mit der neuen Landesverordnung zur Bek\u00e4mpfung des Coronavirus bzw. dem Erlass geregelt, die ab Montag, 8. Juni, gelten sollen.<\/p>\n<p>Gesundheitsminister Heiner Garg betont: &#8222;Mit dem Veranstaltungsstufenkonzept zeigt die Landesregierung Perspektiven f\u00fcr zuk\u00fcnftige Veranstaltungen auf. Die jeweiligen \u00d6ffnungsstufen orientieren sich dabei an dem Infektionsrisiko, das ma\u00dfgeblich von der Art und der Gr\u00f6\u00dfe der Veranstaltungen abh\u00e4ngig ist. Abstandsgebot, Hygienema\u00dfnahmen und Zugangskontrollen sind einzuhalten, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Die weiteren \u00d6ffnungsschritte sind dabei immer abh\u00e4ngig von der infektionsmedizinisch vertretbaren Lage. Danke an alle, die sich weiterhin konsequent an das Abstandsgebot halten. Sie tragen dazu bei, die Lockerungen zu erm\u00f6glichen.&#8220;<\/p>\n<p>Seit 18. Mai gilt: Veranstaltungen mit Sitzungscharakter wie Vortr\u00e4ge, Lesungen, Theater- und Filmvorf\u00fchrungen sowie Konzerte mit sitzendem Publikum sind unter Auflagen und einer Beschr\u00e4nkung der Anzahl der Teilnehmer auf maximal 50 Personen erlaubt.<\/p>\n<p>Ab Montag, 8. Juni, wird nach dem gestern beschlossenen Konzept gelten:<\/p>\n<p>Veranstaltungen mit Sitzungscharakter, bei denen Abstande eingehalten werden k\u00f6nnen und ein geringes Ma\u00df an Interaktion besteht sowie die Teilnehmer in der Regel erfasst werden und feste Pl\u00e4tze haben (z.B. Vortr\u00e4ge, Lesungen, Theater- und Filmvorf\u00fchrungen sowie Konzerte mit sitzendem Publikum): Diese sind mit entsprechenden Ma\u00dfnahmen im Au\u00dfenbereich f\u00fcr bis zu 250 G\u00e4ste zugelassen und bei Veranstaltungen dieser Art in geschlossenen R\u00e4umen k\u00f6nnen bis zu 100 Personen teilnehmen.<\/p>\n<p>Veranstaltungen mit wechselndem Publikum, bei denen Abst\u00e4nde \u00fcberwiegend eingehalten werden k\u00f6nnen (z.B. Messen, Flohm\u00e4rkte, Landm\u00e4rkte): Diese sind mit entsprechenden Ma\u00dfnahmen im Au\u00dfenbereich f\u00fcr bis zu 100 Personen, die sich maximal gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgel\u00e4nde aufhalten, zugelassen. Die Einhaltung des Abstandsgebots, der Hygienema\u00dfnahmen und der Zugangskontrollen ist in der Regel von Ordnungskr\u00e4ften zu kontrollieren, die vom Veranstalter gestellt werden m\u00fcssen. Auf solchen Veranstaltungen d\u00fcrfen zudem keine alkoholischen Getr\u00e4nke ausgeschenkt werden.<\/p>\n<p>Gruppenaktivit\u00e4ten, bei denen das Abstandsgebot in der Praxis nur teilweise eingehalten werden kann, da ein hohes Ma\u00df an Interaktion besteht (z.B. Familienfeiern, Empf\u00e4nge oder Exkursionen): Diese sind mit festem und bekanntem Publikum im Au\u00dfenbereich mit entsprechenden Ma\u00dfnahmen mit bis zu 50 Personen erlaubt.<\/p>\n<p>Ab 29. Juni ist nach dem Konzept vorgesehen:<\/p>\n<p>&#8211; Veranstaltungen mit wechselndem Publikum, bei denen Abst\u00e4nde \u00fcberwiegend eingehalten werden k\u00f6nnen (z.B. Messen, Flohm\u00e4rkte, Landm\u00e4rkte): Diese sind mit entsprechenden Ma\u00dfnahmen im Au\u00dfenbereich f\u00fcr bis zu 250 Personen, die sich maximal gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgel\u00e4nde aufhalten, zugelassen. In Innenr\u00e4umen sind sie bis maximal 100 Personen zugelassen. Die Einhaltung des Abstandsgebots, der Hygienema\u00dfnahmen und der Zugangskontrollen ist in der Regel von Ordnungskr\u00e4ften zu kontrollieren, die vom Veranstalter gestellt werden m\u00fcssen. Auf solchen Veranstaltungen d\u00fcrfen zudem keine alkoholischen Getr\u00e4nke ausgeschenkt werden.<br \/>\n&#8211; Gruppenaktivit\u00e4ten, bei denen das Abstandsgebot in der Praxis nur teilweise eingehalten werden kann, da ein hohes Ma\u00df an Interaktion besteht (z.B. Familienfeiern, Empf\u00e4nge oder Exkursionen): Diese sind mit festem und bekanntem Publikum im Au\u00dfenbereich mit entsprechenden Ma\u00dfnahmen auch in Innenr\u00e4umen mit entsprechenden Ma\u00dfnahmen mit bis zu 50 Personen erlaubt sein.<\/p>\n<p>Die Landesregierung beabsichtigt, basierend auf dem Veranstaltungskonzept zu gegebener Zeit weitere \u00d6ffnungsschritte im Veranstaltungsbereich festzulegen. Der Zeitpunkt f\u00fcr diese Lockerungen ist abh\u00e4ngig von der infektionsmedizinischen Lage, die fortlaufend bewertet wird. Anhand dieser sollen einzelne \u00d6ffnungsschritte mit konkreten Terminen hinterlegt werden. Gro\u00dfveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August untersagt. Vor diesem Datum wird eine Neubewertung erfolgen, anhand derer dann \u00fcber das weitere Vorgehen entschieden wird. Gro\u00dfveranstaltungen und offene Stufen im Konzept sind also nicht automatisch ab dem 1.9.2020 erlaubt.<\/p>\n<p>Das Stufenkonzept im Internet: <a class=\"RichTextIntLink ConfigShortLink\" title=\"coronavirus-veranstaltungen\" href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/_kurzurls\/coronavirus-veranstaltungen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.schleswig-holstein.de\/coronavirus-veranstaltungen<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel\/Herzogtum Lauenburg (pm). Schleswig-Holstein kann sich angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie auf weitere Lockerungen der Regeln in einer Reihe von Lebensbereichen einstellen. Darauf haben sich die Spitzen der Koalition gestern (2. Juni) in Kiel verst\u00e4ndigt. Das Kabinett wird die Erleichterungen mit einer entsprechend \u00fcberarbeiteten Verordnung am kommenden Freitag beschlie\u00dfen. Das dann [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":21172,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"jnews-multi-image_gallery":[],"jnews_single_post":[],"jnews_primary_category":[],"jnews_social_meta":[],"jnews_override_counter":[],"jnews_post_split":[],"footnotes":""},"categories":[65,2652,69,67,2650,2625,63,70,2626,66,64,2646],"tags":[2630],"class_list":["post-23392","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-amt-berkenthin","category-amt-hohe-elbgeest","category-amt-lauenburgische-seen","category-amt-sandesneben-nusse","category-buechen","category-geesthacht","category-herzogtum-lauenburg","category-kultur","category-lauenburg","category-moelln","category-ratzeburg","category-schwarzenbek","tag-corona"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23392","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=23392"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23392\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":23395,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23392\/revisions\/23395"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media\/21172"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=23392"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=23392"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=23392"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}