{"id":23052,"date":"2020-05-17T17:21:00","date_gmt":"2020-05-17T16:21:00","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=23052"},"modified":"2020-05-17T17:21:00","modified_gmt":"2020-05-17T16:21:00","slug":"kreis-herzogtum-lauenburg-veroeffentlicht-15-allgemeinverfuegung-zu-kontaktbeschraenkungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/05\/17\/kreis-herzogtum-lauenburg-veroeffentlicht-15-allgemeinverfuegung-zu-kontaktbeschraenkungen\/","title":{"rendered":"Kreis Herzogtum Lauenburg ver\u00f6ffentlicht 15. Allgemeinverf\u00fcgung zu Kontaktbeschr\u00e4nkungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Mit der ab Montag (18. Mai) geltenden, neuen Allgemeinverf\u00fcgung werden weitere Lockerungen der nunmehr seit zwei Monaten geltenden Einschr\u00e4nkungen im \u00f6ffentlichen wie privaten Leben umgesetzt. Wichtig f\u00fcr Familien sind die n\u00e4chsten Schritte im Vier-Stufenkonzept f\u00fcr die Kindertagesst\u00e4tten. Ab dem 25. Mai werden weitere Gruppen wieder in die Betreuung durch die Kindertagesst\u00e4tten gehen k\u00f6nnen, bevor am 1. Juni die Einrichtungen wieder f\u00fcr alle Kinder ge\u00f6ffnet werden.<\/p>\n<p>Das hei\u00dft jedoch nicht, dass alle Kinder w\u00e4hrend ihrer urspr\u00fcnglichen Betreuungszeiten die KiTa wieder besuchen k\u00f6nnen, da die Gruppengr\u00f6\u00dfen auf zehn Kinder reduziert sind. Die einzelnen Einrichtungen werden sich deshalb Gedanken \u00fcber tage- oder wochenweise Gestaltungen der Gruppenbetreuung machen m\u00fcssen. Ausgenommen von diesen Wechseln sind Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen.<\/p>\n<p>Lockerungen sind auch f\u00fcr die Schulen vorgesehen, die ab dem 1. Juni ebenfalls wieder f\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler ge\u00f6ffnet sind. Aber kapazit\u00e4tsbedingt gilt auch hier nur eingeschr\u00e4nkter Pr\u00e4senzunterricht. M\u00f6glich ist zudem auch wieder eine Nutzung der Schulen durch externe Personen, soweit der jeweilige Schultr\u00e4ger zustimmt, so dass Sportvereine oder Musikschulen wieder Schulr\u00e4umlichkeiten nutzen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Angepasst werden zudem die Regelungen zu Besuchen in Krankenh\u00e4usern. Auch werden die Hygienevorgaben f\u00fcr Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe konkretisiert. Zudem k\u00f6nnen Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen, Tagesf\u00f6rderst\u00e4tten und Tagesst\u00e4tten wieder zu 25 Prozent ausgelastet werden, wenn ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept umgesetzt wird.<\/p>\n<p>Gleichzeitig tritt die neue Corona-Bek\u00e4mpfungsverordnung des Landes in Kraft. Danach gelten folgende Grunds\u00e4tze:<\/p>\n<p>\u2022 der Abstand von 1,5 Metern ist wenn m\u00f6glich immer einzuhalten<\/p>\n<p>\u2022 wenn das nicht m\u00f6glich ist, k\u00f6nnen physische Barrieren (z.B. Plexiglas) das Risiko einer \u00dcbertragung von Viren verringern.<\/p>\n<p>\u2022 Kontakte zu anderen Personen als den Angeh\u00f6rigen des eigenen Haushalts sind nach M\u00f6glichkeit weiterhin auf ein Minimum zu beschr\u00e4nken. Es gilt weiterhin die Regelung, dass sich Angeh\u00f6rige eines Haushaltes nur mit Personen aus einem weiteren Haushalt treffen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>\u2022 Soweit das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung gefordert ist (Gesch\u00e4fte, \u00d6ffentlicher Nahverkehr) ist auf eine vollst\u00e4ndige Bedeckung von Mund und Nase zu achten, so dass eine Ausbreitung von Tr\u00f6pfchen vermindert wird. Darauf sollte auch in allen anderen Bereichen geachtet werden, z.B. durch Einhaltung der Husten- und Niesetikette.<\/p>\n<p>\u2022 F\u00fcr Einrichtungen mit Publikumsverkehr gilt es, Ma\u00dfnahmen zu treffen, damit Besucher beim Warten vor dem Eingang das Abstandsgebot einhalten k\u00f6nnen. Des Weiteren sollen sie M\u00f6glichkeiten zum H\u00e4ndewaschen oder Desinfizieren bereitstellen sowie regelm\u00e4\u00dfig Oberfl\u00e4chen reinigen, die h\u00e4ufig ber\u00fchrt werden. Zudem sind Innenr\u00e4ume regelm\u00e4\u00dfig zu l\u00fcften. Besucher sind durch Aush\u00e4nge auf Hygienestandards hinzuweisen. Die Begrenzung der Besucherzahl und Regelung von Besucherstr\u00f6men (z.B. durch \u201eEinbahnstra\u00dfen\u201c oder die Erhebung von Kontaktdaten unter Wahrung der Datenschutzgrunds\u00e4tze) k\u00f6nnen in besonderen F\u00e4llen hinzukommen.<\/p>\n<p>Durch neue Regelungen f\u00fcr die Bereiche Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungsanbieter, Sport und au\u00dferschulische Bildungseinrichtungen kommt es zu weiteren Schritten in Richtung Normalit\u00e4t, die allerdings stets die Erstellung und Beachtung von Hygienekonzepten erfordern. Selbiges gilt f\u00fcr Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen. N\u00e4here Informationen zu den genauen Bedingungen sowie die konkreten Bestimmungen finden sich auf den Internetseiten des Landes unter <a href=\"http:\/\/www.schleswig-holstein.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.schleswig-holstein.de<\/a> und des Kreises unter <a href=\"http:\/\/www.kreis-rz.de\/corona\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.kreis-rz.de\/corona<\/a>. Weiter verboten bleibt der Betrieb von Schwimmb\u00e4dern \u2013 darunter fallen allerdings nicht die Badestellen an offenen Gew\u00e4ssern -, Tanzlokalen, Discos, Freizeitparks sowie das Prostitutionsgewerbe. Auf Antrag kann der Kreis k\u00fcnftig Ausnahmeregelungen von den Bestimmungen der Landesverordnung erteilten. Antr\u00e4ge k\u00f6nnen schriftlich an den Kreis Herzogtum Lauenburg, Barlachstra\u00dfe 2, 23909 Ratzeburg oder per Mail an info@kreis-rz.de gestellt werden.<\/p>\n<p>Ebenfalls neu geregelt hat das Land die Verordnung \u00fcber Quarant\u00e4nema\u00dfnahmen f\u00fcr Ein- und R\u00fcckreisende aus dem Urlaub. Danach ist nunmehr keine Quarant\u00e4ne f\u00fcr Reiser\u00fcckkehrer aus dem EU-Ausland, Island, der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und dem Vereinigten K\u00f6nigreich mehr erforderlich. Allerdings gilt dies nur, solange die Infektionszahlen gering bleiben.<\/p>\n<p>Mit Stand vom 15. Mai 2020 wurden im Kreis Herzogtum Lauenburg 266 Menschen positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Von ihnen waren dreizehn verstorben und 239 wieder genesen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). Mit der ab Montag (18. 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