{"id":22873,"date":"2020-05-10T11:29:52","date_gmt":"2020-05-10T10:29:52","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=22873"},"modified":"2020-05-10T11:29:52","modified_gmt":"2020-05-10T10:29:52","slug":"kernkraftwerk-kruemmel-neues-abfalllager-soll-weitere-voraussetzung-fuer-den-abbau-schaffen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/05\/10\/kernkraftwerk-kruemmel-neues-abfalllager-soll-weitere-voraussetzung-fuer-den-abbau-schaffen\/","title":{"rendered":"Kernkraftwerk Kr\u00fcmmel: Neues Abfalllager soll weitere Voraussetzung f\u00fcr den Abbau schaffen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Geesthacht (pm).<\/strong> Das geplante Lager f\u00fcr schwach- und mittelradioaktive Abf\u00e4lle am Standort des Kernkraftwerks Kr\u00fcmmel ist nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) grunds\u00e4tzlich genehmigungsf\u00e4hig. Das hat die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbeh\u00f6rde (Energiewendeministerium) festgestellt und der unteren Bauaufsichtsbeh\u00f6rde in Geesthacht mitgeteilt. Diese Feststellung war f\u00fcr die Stadt Geesthacht eine Voraussetzung, um am 30. April eine Baugenehmigung f\u00fcr die Errichtung des neuen Lagers auf dem Kraftwerksgel\u00e4nde zu erteilen.<\/p>\n<p>Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Kr\u00fcmmel als Antragstellerin darf nun mit dem Bau des Lagers beginnen. Die neue Lagerst\u00e4tte soll den Namen &#8222;LasmAaZ&#8220; (Lager f\u00fcr schwach- und mittelradioaktive Abf\u00e4lle am Zwischenlager) tragen. An dem Standort sollen u.a. die beim Abbau des Kernkraftwerks anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abf\u00e4lle bis zur Abgabe an ein Bundesendlager zwischengelagert werden. Das zus\u00e4tzliche Lager stellt damit eine Voraussetzung f\u00fcr den Abbau des Kernkraftwerks dar, \u00fcber den die Reaktorsicherheitsbeh\u00f6rde in einem gesonderten Genehmigungsverfahren entscheiden wird. Es soll r\u00e4umlich neben dem bereits bestehenden Standort-Zwischenlager f\u00fcr hochradioaktive Stoffe (Kernbrennstoff in Form von Brennelementen und Brennst\u00e4ben) errichtet werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Errichtung des LasmAaZ ist eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein (LBO) und f\u00fcr den Betrieb des Lagers eine Umgangsgenehmigung nach StrlSchG erforderlich. Um die sp\u00e4tere Nutzbarkeit schon bei Baubeginn sicherzustellen, hat die Reaktorsicherheitsbeh\u00f6rde bereits vor Abschluss der Pr\u00fcfung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen alle f\u00fcr die Baugenehmigung relevanten Anforderungen untersucht und deren Erf\u00fcllung der unteren Bauaufsichtsbeh\u00f6rde best\u00e4tigt. Diese Pr\u00fcfung hat unter anderem ergeben, dass die maximal im LasmAaZ einzulagernde Aktivit\u00e4t voraussichtlich auf die H\u00e4lfte des von der Betreibergesellschaft beantragten Wertes begrenzt werden wird.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus erfordern Errichtung und Betrieb des LasmAaZ eine vorherige Pr\u00fcfung der Umweltvertr\u00e4glichkeit. Diese wurde jetzt abgeschlossen. Im Rahmen der Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet worden. Als Ergebnis der Pr\u00fcfung wurde die Antragstellerin beispielsweise in der Baugenehmigung verpflichtet, diffuse Staubemissionen zu unterbinden, l\u00e4rm- und ersch\u00fctterungsarme Verfahren einzusetzen, baubegleitend Ersch\u00fctterungen zu messen sowie artenschutzrechtliche Ma\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren und deren Funktionsf\u00e4higkeit zu kontrollieren.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Kr\u00fcmmel hat mit ihrem Antrag vom 13.12.2016 nach \u00a7 7 StrlSchV alter Fassung (nunmehr geregelt im \u00a7 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG) und ihrem Bauantrag nach \u00a7 73 LBO vom 31.03.2017 die Antr\u00e4ge f\u00fcr die Errichtung und den Betrieb des LasmAaZ am Standort des Kernkraftwerks gestellt.<\/p>\n<p>Das geplante LasmAaZ soll bestehen aus<\/p>\n<p>einem zweischiffigen Lagergeb\u00e4ude mit einem Handhabungsbereich und zwei Lagerbereichen,<br \/>\neinem zweigeschossigen Funktionsgeb\u00e4ude,<br \/>\nVerkehrswegen und<br \/>\neinem Au\u00dfenbereich.<\/p>\n<p>F\u00fcr das Lagergeb\u00e4ude ist eine L\u00e4nge von ca. 65 m, eine Breite von ca. 48 m und eine H\u00f6he von ca. 16 m vorgesehen. F\u00fcr das sich anschlie\u00dfende Funktionsgeb\u00e4ude ist eine L\u00e4nge von ca. 36 m, eine Breite von ca. 12 m und eine H\u00f6he von ca. 10 m geplant. Die Au\u00dfenw\u00e4nde sollen eine Wanddicke von ca. 0,85 m, die Stahlbetondecke von ca. 1 m haben. Die Gr\u00fcndung soll \u00fcber eine 1,5 m dicke lastverteilende Bodenplatte erfolgen.<\/p>\n<p>Die maximal einzulagernde Aktivit\u00e4t ist mit 2 x 1017 Bq beantragt. Neben den schwach- und mittelradioaktiven Abf\u00e4llen aus dem Abbau sollen im LasmAaZ auch radioaktive Abf\u00e4lle aus Betriebszeiten des Kernkraftwerks, die derzeit in anderen Lagereinrichtungen aufbewahrt werden, eingelagert werden. Sobald das Bundesendlager Schacht Konrad bei Salzgitter seinen Betrieb aufgenommen hat (nach derzeitigem Stand voraussichtlich 2027), sollen die Abf\u00e4lle sukzessive dorthin verbracht werden. Dieser Prozess wird voraussichtlich mehrere Jahrzehnte dauern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Geesthacht (pm). Das geplante Lager f\u00fcr schwach- und mittelradioaktive Abf\u00e4lle am Standort des Kernkraftwerks Kr\u00fcmmel ist nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) grunds\u00e4tzlich genehmigungsf\u00e4hig. Das hat die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbeh\u00f6rde (Energiewendeministerium) festgestellt und der unteren Bauaufsichtsbeh\u00f6rde in Geesthacht mitgeteilt. Diese Feststellung war f\u00fcr die Stadt Geesthacht eine Voraussetzung, um am 30. April eine Baugenehmigung f\u00fcr die Errichtung des [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":1186,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"jnews-multi-image_gallery":[],"jnews_single_post":[],"jnews_primary_category":[],"jnews_social_meta":[],"jnews_override_counter":[],"jnews_post_split":[],"footnotes":""},"categories":[2625,63],"tags":[696,249,407],"class_list":["post-22873","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-geesthacht","category-herzogtum-lauenburg","tag-akw-kruemmel","tag-geesthacht","tag-kruemmel"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22873","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=22873"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22873\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":22874,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22873\/revisions\/22874"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1186"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=22873"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=22873"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=22873"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}