{"id":22864,"date":"2020-05-10T10:41:43","date_gmt":"2020-05-10T09:41:43","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=22864"},"modified":"2020-05-10T10:41:43","modified_gmt":"2020-05-10T09:41:43","slug":"finanzausgleichsgesetz-staedte-gemeinden-und-kreise-bekommen-in-zukunft-fast-70-millionen-euro-mehr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/05\/10\/finanzausgleichsgesetz-staedte-gemeinden-und-kreise-bekommen-in-zukunft-fast-70-millionen-euro-mehr\/","title":{"rendered":"Finanzausgleichsgesetz: St\u00e4dte, Gemeinden und Kreise bekommen in Zukunft fast 70 Millionen Euro mehr"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Innenministerin Sabine S\u00fctterlin-Waack hat am 8. Mai im Landtag den Entwurf der Landesregierung zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) vorgestellt. In ihrer Rede zu TOP 7 machte die Ministein deutlich, dass das Land Gemeinden, St\u00e4dten und Kreisen in Zukunft deutlich mehr Geld zur Verf\u00fcgung stellen wird, als es nach den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts m\u00fcsste:<\/p>\n<p>&#8222;2021 gibt es ein Plus von 54 Millionen Euro. In den Jahren 2022 bis 2024 kommen noch einmal jeweils 5 Millionen Euro hinzu. 2024 stehen damit zus\u00e4tzliche j\u00e4hrliche Mittel von 69 Millionen Euro zur Verf\u00fcgung. Diesen Schritt geht die Landesregierung, obwohl die vom Gericht geforderte gerechte und gleichm\u00e4\u00dfige Verteilung der zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel auf die kommunale Ebene und die Landesebene bereits heute gegeben ist. Und wir werden an unseren Zusagen festhalten &#8211; trotz der erheblichen finanziellen Belastungen f\u00fcr den Landeshaushalt infolge der Corona-Pandemie.&#8220;<\/p>\n<p>Mit den kommunalen Landesverb\u00e4nden habe es auf Grundlage eines gemeinsam abgesprochenen und in Auftrag gegebenen Gutachtens eine weitgehende Verst\u00e4ndigung \u00fcber die H\u00f6he der Finanzausgleichsmasse gegeben, um die Aufgaben der Kommunen bedarfsgerecht finanzieren zu k\u00f6nnen. Eine Einigung der kommunalen Familie untereinander zur Verteilung der Mittel sei bislang allerdings nicht m\u00f6glich gewesen.<\/p>\n<p>&#8222;Entsprechend der Erkenntnis der Gutachter wird die Altersgruppe der unter 18-J\u00e4hrigen bei den Schl\u00fcsselzuweisungen mit einem \u201eKinderbonus\u201c besonders ber\u00fccksichtigt, da sie einen besonderen Einfluss auf die kommunalen Bedarfe haben. Hiervon werden die kinderreichen Gemeinden profitieren. Auch die kreisfreien St\u00e4dte und Kreise profitieren von der besonderen Ber\u00fccksichtigung der unter 18-j\u00e4hrigen bei der Verteilung der Gelder aus dem Finanzausgleich.&#8220;<\/p>\n<p>In dem Entwurf der Landesregierung seien au\u00dferdem eine ganze Reihe wichtiger Aufgaben gesondert ber\u00fccksichtigt. So beinhalte der Entwurf sogenannte Vorwegabz\u00fcge von 59 Millionen Euro. Vorwegabz\u00fcge sind Mittel, die vor der generellen Verteilung an alle Gemeinden, St\u00e4dte und Kreise denjenigen zugewiesen werden, die daf\u00fcr besondere Aufgaben erf\u00fcllen. So stehen zum Beispiel 7,5 Millionen Euro f\u00fcr die Kommunen zur Verf\u00fcgung, die Schwimmsportst\u00e4tten betreiben.<\/p>\n<p>&#8222;Wir unterst\u00fctzen damit Investitionen in den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur, dies dient auch den Verpflichtungen der Kommunen zum Stra\u00dfenbau. Die Vorwegabz\u00fcge f\u00fcr Theater und Orchester und zur F\u00f6rderung des B\u00fcchereiwesens bilden einen weiteren Schwerpunkt. Sie werden k\u00fcnftig st\u00e4rker steigen. Als Ministerin f\u00fcr Gleichstellung freue ich mich besonders, dass Frauenh\u00e4user und Frauenberatungsstellen im Jahr 2021 statt bisher rund 5,7 Millionen Euro zuk\u00fcnftig 7,5 Millionen Euro f\u00fcr ihre wertvolle und wichtige Arbeit erhalten. Als Beitrag f\u00fcr den Klimaschutz stellen wir dar\u00fcber hinaus f\u00fcnf Millionen Euro f\u00fcr den \u00d6ffentlichen Personennahverkehr bereit.&#8220;<\/p>\n<p>Die Forderung, die finanzielle Belastung der Gemeinde, St\u00e4dte und Kreise durch die Corona-Pandemie im kommunalen Finanzausgleich zu ber\u00fccksichtigen, lehnt S\u00fctterlin-Waack ab: &#8222;Ohne Zweifel, auch die Kommunen haben eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung durch die Corona-Pandemie zu beklagen. Dies aber in dem kommunalen Finanzausgleich abzubilden w\u00e4re weder fristgerecht umsetzbar, noch zweckm\u00e4\u00dfig, um diese einmalige Sonderbelastung aufzufangen. Stattdessen m\u00f6chten wir am Ende einen Strich unter die Rechnung machen und die Kosten der Landesseite und der kommunalen Familie gegen\u00fcberstellen. Auf dieser Grundlage kann dann eine gerechte Aufteilung der tats\u00e4chlichen Lasten erfolgen.&#8220;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Innenministerin Sabine S\u00fctterlin-Waack hat am 8. Mai im Landtag den Entwurf der Landesregierung zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) vorgestellt. 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