{"id":22834,"date":"2020-05-08T08:31:40","date_gmt":"2020-05-08T07:31:40","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=22834"},"modified":"2020-05-08T08:36:14","modified_gmt":"2020-05-08T07:36:14","slug":"so-gehts-kurzarbeit-anzeigen-und-abrechnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/05\/08\/so-gehts-kurzarbeit-anzeigen-und-abrechnen\/","title":{"rendered":"So geht&#8217;s: Kurzarbeit anzeigen und abrechnen"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_22660\" aria-describedby=\"caption-attachment-22660\" style=\"width: 200px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Kathleen_Wieczorek.jpg\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-22660\" src=\"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Kathleen_Wieczorek-200x300.jpg\" alt=\"\" width=\"200\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Kathleen_Wieczorek-200x300.jpg 200w, https:\/\/herzogtum-direkt.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Kathleen_Wieczorek-280x420.jpg 280w, https:\/\/herzogtum-direkt.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Kathleen_Wieczorek.jpg 500w\" sizes=\"(max-width: 200px) 100vw, 200px\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-22660\" class=\"wp-caption-text\">Kathleen Wieczorek, Chefin der Agentur f\u00fcr Arbeit Bad Oldesloe. Foto: hfr<\/figcaption><\/figure>\n<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Seit Anfang M\u00e4rz haben \u00fcber 2.100 Betriebe aus dem Kreis Stormarn und 1.300 aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg Kurzarbeit angemeldet. Viele nutzen die Kurzarbeit zum ersten Mal. Die Agentur f\u00fcr Arbeit erwartet jetzt eine Zunahme der Abrechnungen aus den Unternehmen f\u00fcr die in den vergangenen Wochen ausgefallenen Arbeitsstunden. Kathleen Wieczorek, Chefin der Agentur f\u00fcr Arbeit Bad Oldesloe, fasst noch einmal die wichtigsten Aspekte zur Anzeige und Abrechnung von Kurzarbeit zusammen.<\/p>\n<p><em>Wenn ich als Betrieb noch nie zuvor Kurzarbeit angemeldet habe, wo und wie kann ich mich zu dem Thema informieren?<\/em><\/p>\n<p>Kathleen Wieczorek: Auf unser Internetseite www.arbeitsagentur.de findet sich der Einstieg zu allen Informationen rund um das Thema Kurzarbeit gleich auf der Startseite. Hier finden Betriebe \u00fcber den Direkteinstieg \u201eKurzarbeit: Informationen f\u00fcr Unternehmen\u201c allgemeine Informationen, eine FAQ mit den wichtigsten Fragen und Antworten sowie Erkl\u00e4r-Videos, die beschreiben, was Kurzarbeit ist, wie Kurzarbeit \u00fcber unsere eServices online angezeigt und anschlie\u00dfend abgerechnet werden kann. Auch lassen sich hier in einem Download-Bereich alle f\u00fcr die Kurzarbeit erforderlichen Vordrucke herunterladen.<\/p>\n<p><em>Wie l\u00e4uft Kurzarbeit grunds\u00e4tzlich ab?<\/em><\/p>\n<p>Wieczorek: Bei der Kurzarbeit gibt es zwei Schritte. Schritt eins ist die Anzeige des erwarteten Arbeitsausfalls vor Beginn einer Kurzarbeit. Schritt zwei ist dann der Antrag mit der nachtr\u00e4glichen Abrechnung des Kurzarbeitergeldes.<\/p>\n<p><em>Was bedeutet Schritt eins, die Anzeige?<\/em><\/p>\n<p>Wieczorek: Kurzarbeit muss der Agentur f\u00fcr Arbeit im Vorwege angezeigt werden. Wir pr\u00fcfen anhand der Anzeige, ob grunds\u00e4tzlich die F\u00f6rdervoraussetzungen erf\u00fcllt sind. Liegen diese vor, erh\u00e4lt der Betrieb einen entsprechenden Bescheid. Wichtig zu wissen: Die Anzeige allein l\u00f6st noch keine Zahlung von Kurzarbeitergeld aus. Sie ist aber die Voraussetzung, um anschlie\u00dfend Kurzarbeitergeld abrechnen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><em>Wie l\u00e4uft das dann aber mit dem Kurzarbeitergeld?<\/em><\/p>\n<p>Wieczorek: Der Betrieb \u00fcberweist das Kurzarbeitergeld zun\u00e4chst mit dem \u00fcbrigen Monatslohn an die Besch\u00e4ftigten, tritt also in Vorleistung. Danach reicht er bei uns mit dem Antrag auf Kurzarbeit eine Abrechnung ein. Kurzarbeit wird immer r\u00fcckwirkend, also nach einem Monat, in dem kurzgearbeitet wurde, abgerechnet. Um die Unterlagen einzureichen, hat der Arbeitgeber drei Monate Zeit. Abrechnungen f\u00fcr den M\u00e4rz m\u00fcssen zum Beispiel bis sp\u00e4testens Ende Juni eingereicht werden. Erst wenn wir Antrag und Abrechnung vorliegen haben, k\u00f6nnen wir das Kurzarbeitergeld an den Betrieb auszahlen.<\/p>\n<p><em>Was kann ein Betrieb machen, um m\u00f6glichst schnell das vorgeleistete Kurzarbeitergeld erstattet zu bekommen?<\/em><\/p>\n<p>Wieczorek: Wichtig ist zun\u00e4chst, dass der Betrieb \u00fcberhaupt Kurzarbeit angezeigt hat, wir die Anzeige gepr\u00fcft und Kurzarbeit bewilligt haben. Die Anzeige auf Kurzarbeit muss in dem Monat bei uns eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Teilweise erreichen uns Abrechnungen, ohne dass zuvor Kurzarbeit angezeigt wurde. Da k\u00f6nnen wir dann keine Abrechnung vornehmen. Ansonsten gilt: je fr\u00fcher und je vollst\u00e4ndiger uns die eingereichten Unterlagen vorliegen, umso schneller k\u00f6nnen wir die Abrechnung zuordnen, pr\u00fcfen und die Auszahlung vornehmen.<\/p>\n<p><em>Wie sehen die Unterlagen f\u00fcr die Erstattung des Kurzarbeitergeldes konkret aus?<\/em><\/p>\n<p>Wieczorek: F\u00fcr die Erstattung des Kurzarbeitergeldes ben\u00f6tigen wir grunds\u00e4tzlich zwei Unterlagen: einen Antrag auf Kurzarbeitergeld und eine Abrechnungsliste. \u00dcber 90 Prozent der Betriebe bzw. deren Steuerberater nutzen hierf\u00fcr eine Lohnabrechnungssoftware. Das hat den Vorteil, dass diese automatisch den vollst\u00e4ndigen Erstattungsantrag auf Kurzarbeitergeld mit der monatlichen Lohnabrechnung erstellt und so die Abrechnung des Kurzarbeitergeldes einfacher macht. Allerdings wird auch hier gerne vergessen, alle im Antrag gestellten Fragen zu beantworten oder diesen zu unterschreiben. Wird der Antrag \u00fcber einen Steuerberater eingereicht, darf eine unterschriebene Vollmacht nicht fehlen. Ist die Stamm- oder Kug-Nummer auf allen Unterlagen eingetragen, k\u00f6nnen wir diese z\u00fcgig zuordnen. Hilfreich ist auch, direkte Kontaktdaten anzugeben, um bei Unklarheiten schnell eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner erreichen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><em>Und wenn ich keine Lohnabrechnungs-Software habe?<\/em><\/p>\n<p>Wieczorek: Wer keine Lohn-Software hat oder wessen Lohn-Software den vollst\u00e4ndigen Antrag nicht erzeugen kann, muss die Form-Vordrucke \u201eAntrag oder Kurzantrag auf Kurzarbeit\u201c und die \u201eAbrechnungsliste Kurzarbeitergeld\u201c nutzen, die auf unserer Internetseite zur Kurzarbeit im Download-Bereich zu finden sind. Auch hier gilt: keine Frage auslassen und Unterschrift, ggf. Vollmacht, Stamm- oder KuG-Nummer und Kontaktdaten nicht vergessen. Das vermeidet unn\u00f6tige Verz\u00f6gerungen und hilft uns bei der z\u00fcgigen Erstattung des verauslagten Kurzarbeitergeldes.<\/p>\n<p><em>Wie kann ich als Betrieb die Unterlagen einreichen?<\/em><\/p>\n<p>Wieczorek: Unterlagen k\u00f6nnen bei uns grunds\u00e4tzlich per Post, als Scan per eMail oder \u00fcber unseren eService eingereicht werden. Mit unserem eService unter www.arbeitsagentur.de\/eServices kann die Anzeige oder die Abrechnung der Kurzarbeit online vorgenommen erfolgen. Damit ist eine deutlich schnellere Bearbeitung m\u00f6glich. Wer seine Zugangsdaten nicht kennt, kann diese \u00fcber die kostenfreie Service-Hotline 0800 4 5555 20 bei unserem Arbeitgeber-Service erhalten. Eine Neu-Registrierung im eService ist in der Regel nicht notwendig, da f\u00fcr alle Unternehmen, die \u00fcber eine Betriebsnummer verf\u00fcgen, bereits ein Datensatz angelegt ist. Ganz neu gibt es jetzt eine App, mit der Unterlagen zum Kurzarbeitergeld mit dem Smartphone eingescannt oder hochgeladen und dann gleich an die jeweils zust\u00e4ndige Agentur f\u00fcr Arbeit versandt werden k\u00f6nnen. Die App hei\u00dft \u201eKurzarbeit: Dokumente einfach versenden\u201c und findet sich zum kostenlosen Download in den App-Stores von Google und Apple.<\/p>\n<p><em>Wie lange brauchen ihre Mitarbeiter, um Antr\u00e4ge zu bearbeiten und das Kurzarbeitergeld zu \u00fcberweisen?<\/em><\/p>\n<p>Wieczorek: Im Regelfall sichert die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit zu, die Abrechnungen binnen 15 Tagen zu bearbeiten und anzuweisen. Derzeit geht es, wenn alle Unterlagen vorliegen, schneller. Wir tun alles daf\u00fcr, die vielen noch zu erwartenden Abrechnungen weiterhin zeitnah abzuarbeiten und das Kurzarbeitergeld auszuzahlen.<\/p>\n<p><em>Und wenn ich doch mal eine Frage habe\u2026?<\/em><\/p>\n<p>Wieczorek: Bei Fragen zum Thema Kurzarbeit stehen sind die Kolleginnen und Kollegen aus unserem Arbeitgeber-Service nat\u00fcrlich gerne zur Verf\u00fcgung. Unternehmen k\u00f6nnen sie unter den ihnen bekannten Durchwahl-Nummern oder der kostenlosen Service-Nummer 0800 4 5555 20 erreichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). Seit Anfang M\u00e4rz haben \u00fcber 2.100 Betriebe aus dem Kreis Stormarn und 1.300 aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg Kurzarbeit angemeldet. Viele nutzen die Kurzarbeit zum ersten Mal. Die Agentur f\u00fcr Arbeit erwartet jetzt eine Zunahme der Abrechnungen aus den Unternehmen f\u00fcr die in den vergangenen Wochen ausgefallenen Arbeitsstunden. 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