{"id":22825,"date":"2020-05-07T15:00:49","date_gmt":"2020-05-07T14:00:49","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=22825"},"modified":"2020-05-07T15:00:49","modified_gmt":"2020-05-07T14:00:49","slug":"land-geht-ab-18-mai-im-tourismus-stufenplan-einen-weiten-schritt-voran","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/05\/07\/land-geht-ab-18-mai-im-tourismus-stufenplan-einen-weiten-schritt-voran\/","title":{"rendered":"Land geht ab 18. Mai im Tourismus-Stufenplan einen weiten Schritt voran"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Angesichts des weiterhin moderaten Anstiegs von Corona-Neuinfektionen und der mit dem Bund zum 9. Mai verabredeten Lockerungen der Kontakt-Beschr\u00e4nkungen schaltet auch das Wirtschafts- und Tourismusland Schleswig-Holstein ab 18. Mai wieder in den Vorw\u00e4rtsgang: Unter dem Vorbehalt strenger Auflagen hinsichtlich Hygiene, Abstand und Kontaktbeschr\u00e4nkungen k\u00f6nnen nahezu alle Beschr\u00e4nkungen der vergangenen Wochen wegfallen, unter anderem das touristische Einreiseverbot und das Inselbetretungsverbot. Darauf verst\u00e4ndigten sich in der Nacht zu Donnerstag die Spitzen der Jamaika-Fraktionen im Kieler Landtag mit der Landesregierung.<\/p>\n<p>Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz appellierte heute (7. Mai) angesichts der Lockerungen an die Tourismus-Branche sowie an alle G\u00e4ste: &#8222;Mit den Beschl\u00fcssen legen wir ein hohes Ma\u00df an Verantwortung in die H\u00e4nde der Tourismus-Wirtschaft und ihrer Kunden. Damit hat es jeder Einzelne von uns ein St\u00fcck selbst in der Hand, ob der Neustart gelingt. Denn das Virus, dar\u00fcber d\u00fcrfen die Erleichterungen nicht hinwegt\u00e4uschen, ist noch lange nicht besiegt. Aber die Ausbreitung ist so weit in Schach gehalten, dass die Wirtschaft wieder Mut und Tritt fassen kann.&#8220;<\/p>\n<p>Um die Besuche von G\u00e4sten aus Nachbarl\u00e4ndern und Tagestouristen steuern zu k\u00f6nnen, verst\u00e4ndigten sich die Jamaika-Spitzen darauf, dass zur Vermeidung von Menschenansammlungen die Kreise f\u00fcr bestimmte Orte Beschr\u00e4nkungen des Tagestourismus anordnen k\u00f6nnen. &#8222;Das kann von Parkplatz-Sperrungen \u00fcber digitale Ticketsysteme f\u00fcr Orte und Strandabschnitte bis zur Anordnung \u00f6rtlicher Betretungsverbote f\u00fcr Tagestouristen reichen&#8220;, so Buchholz.<\/p>\n<p><strong>Die wichtigsten Lockerungen im \u00dcberblick \u2013 ab 18. Mai k\u00f6nnen:<\/strong><\/p>\n<p>Beherbergungsbetriebe wie Ferienwohnungen oder Hotels mit voller Kapazit\u00e4t wieder \u00f6ffnen. Allerdings nur unter Einhaltung von Auflagen und im Rahmen der geltenden Kontaktbeschr\u00e4nkungsregeln. Gemeinschaftsr\u00e4ume sowie Schwimmb\u00e4der und Saunabereiche bleiben geschlossen.<\/p>\n<p>Gastronomiebetriebe unter Auflagen hinsichtlich Reservierung und Abstand wieder \u00f6ffnen<br \/>\nCamping- und Wohnmobilstellpl\u00e4tze wieder genutzt werden, soweit sich die G\u00e4ste v\u00f6llig autark versorgen k\u00f6nnen. Toiletten werden ge\u00f6ffnet. Duschen und Gemeinschaftsr\u00e4ume bleiben geschlossen.<\/p>\n<p>alle Freizeit-Angebote \u2013 etwa Ausflugsschifffahrt oder Strandkorbvermietungen \u2013wieder ge\u00f6ffnet werden, soweit Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.<br \/>\ndie B\u00e4derorte nach Absprache mit den Kreisen wieder sonntags ihre Gesch\u00e4fte \u00f6ffnen \u2013 die derzeit ausgesetzte B\u00e4derregelung tritt dann wieder in Kraft.<\/p>\n<p>Fahrschulunterricht \u2013 auch mit praktischer Ausbildung \u2013 ist weitestgehend wieder m\u00f6glich.<br \/>\nTattoo-Studios, Kosmetikstudios und Massagepraxen d\u00fcrfen \u2013 bis auf Gesichtsbehandlungen \u2013 wieder t\u00e4tig werden.<\/p>\n<p>Fitnessstudios unter Auflagen wieder \u00f6ffnen.<\/p>\n<p>Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen usw. unter Auflagen ebenfalls wieder \u00f6ffnen.<\/p>\n<p>Wie Buchholz sagte, halte die Landesregierung mit den Regelungen die Waage zwischen Gesundheitsschutz und der Chance auf eine erste wirtschaftliche Erholung im Tourismusland Schleswig-Holstein: &#8222;Zudem mussten wir im Blick behalten, ob die von uns vorgenommenen Grundrechtseingriffe noch verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig waren&#8220;.&#8220;<\/p>\n<p>Aus diesem Grunde habe die Landesregierung bereits letzte Woche unter anderem Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper wieder in ihre Unterk\u00fcnfte gelassen. Wie Buchholz weiter sagte, habe er gro\u00dfes Vertrauen in das verantwortliche Handeln aller Unternehmerinnen und Unternehmer: &#8222;Nur, wenn alle Beteiligten achtsam und r\u00fccksichtsvoll mitziehen, werden wir erneute Ausbr\u00fcche des Infektionsgeschehens verhindern und damit regionale Lockdowns vermeiden.&#8220;<\/p>\n<p>Zu den Regelungen im Einzelnen:<\/p>\n<p>Alle Betriebe haben ein Hygiene- und Sicherheitskonzept anzufertigen, in dem auch darzulegen ist, wie die Abstandsregeln eingehalten werden k\u00f6nnen. Dieses Konzept hat drei Tage vor Inbetriebnahme vorzuliegen. Es ist auf Nachfrage jederzeit den Ordnungs\u00e4mtern offenzulegen oder den Gesundheitsbeh\u00f6rden anzuzeigen.<\/p>\n<p>Die \u00d6ffnung von Gastst\u00e4tten ist auf eine H\u00f6chstzahl von gleichzeitig anwesenden Personen pro Gastraum beschr\u00e4nkt. Pro Gastraum sind maximal 50 G\u00e4ste zul\u00e4ssig. Grunds\u00e4tzlich sind Tische f\u00fcr zwei Personen vorzusehen, allerdings d\u00fcrfen Gruppen im Rahmen der Kontaktbeschr\u00e4nkungsregeln zusammensitzen. Zwischen den G\u00e4stegruppen ist ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zwingend, was eine Platzierung R\u00fccken an R\u00fccken ohne Schutzwand ausschlie\u00dft.<\/p>\n<p>Die Reservierung erfolgt unter Angabe s\u00e4mtlicher G\u00e4stenamen, -anschriften und einer Kontakttelefonnummer. Die Gastst\u00e4tten m\u00fcssen um 22 Uhr schlie\u00dfen. Nach den Worten von Buchholz gelten die Regelungen f\u00fcr alle gastronomischen Betriebe, auch wenn diese nur Teil anderer Einrichtungen sind wie etwa in Tierparks, auf Sportanlagen oder in B\u00e4ckereien sowie Einzelhandelsgesch\u00e4ften.<\/p>\n<p>Beim touristischen Vermietungsgesch\u00e4ft m\u00fcssen die Vermieter ein m\u00f6glichst kontaktloses Ein- und Auschecken einschlie\u00dflich der Schl\u00fcssel\u00fcbergabe gew\u00e4hrleisten. F\u00fcr Ferienwohnanlagen mit gemeinsamen Eing\u00e4ngen ist sicherzustellen, dass auf Begegnungs- und Aufenthaltsfl\u00e4chen wie Fluren, Treppenh\u00e4usern oder Parkpl\u00e4tzen der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen oder Personengruppen eingehalten werden kann. Auch die Zimmerbelegung richtet sich nach den Regeln \u00fcber die Kontaktbeschr\u00e4nkung. Gemeinschaftsr\u00e4ume und Schwimmb\u00e4der bleiben geschlossen.<\/p>\n<p>Die Ausflugsschifffahrt wird unter den f\u00fcr die gastronomischen Betriebe geltenden Voraussetzungen zugelassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Angesichts des weiterhin moderaten Anstiegs von Corona-Neuinfektionen und der mit dem Bund zum 9. Mai verabredeten Lockerungen der Kontakt-Beschr\u00e4nkungen schaltet auch das Wirtschafts- und Tourismusland Schleswig-Holstein ab 18. 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