{"id":22673,"date":"2020-04-30T12:17:44","date_gmt":"2020-04-30T11:17:44","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=22673"},"modified":"2020-04-30T12:17:44","modified_gmt":"2020-04-30T11:17:44","slug":"koalitionspartner-verstaendigen-sich-auf-weitere-anpassungen-der-massnahmen-zur-bekaempfung-des-corona-virus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/04\/30\/koalitionspartner-verstaendigen-sich-auf-weitere-anpassungen-der-massnahmen-zur-bekaempfung-des-corona-virus\/","title":{"rendered":"Koalitionspartner verst\u00e4ndigen sich auf weitere Anpassungen der Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung des Corona-Virus"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Die Koalitionspartner von CDU, Gr\u00fcnen und FDP haben sich auf weitere Anpassungen der von der Landesregierung beschlossenen Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung des Corona-Virus verst\u00e4ndigt. Die einzelnen Schritte sollen nach einer Kabinettsbefassung am kommenden Sonnabend zum 4. Mai in Kraft treten, teilten Ministerpr\u00e4sident Daniel G\u00fcnther und seine beiden Stellvertreter, Monika Heinold (Gr\u00fcne) und Heiner Garg (FDP), gestern (29. April) in Kiel mit.<\/p>\n<p>Ministerpr\u00e4sident Daniel G\u00fcnther bedankte sich erneut bei den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern, die bisher in vorbildlicher Weise die notwendigen Regeln im Kampf gegen das Corona-Virus eingehalten h\u00e4tten. &#8222;Damit hat die Bev\u00f6lkerung entscheidend dazu beigetragen, dass wir jetzt eine Reihe von Erleichterungen auf den Weg bringen k\u00f6nnen&#8220;, sagte G\u00fcnther: &#8222;Diesen Weg m\u00fcssen wir gemeinsam und behutsam weitergehen.&#8220;<\/p>\n<p>&#8222;Nichts ist alternativlos. Jede Entscheidung ist eine Abw\u00e4gung zwischen notwendigen \u00d6ffnungsschritten und gesundheitlicher Vorsorge&#8220;, sagte Finanzministerin Monika Heinold. Die Jamaika-Koalition nehme diese Verantwortung sehr ernst und gehe verantwortungsbewusst St\u00fcck f\u00fcr St\u00fcck Schritte in Richtung Normalit\u00e4t. Es sei gut, dass f\u00fcr den kontaktarmen Sport im Freien eine L\u00f6sung gefunden sei, die unabh\u00e4ngig von Schleswig-Holsteins Landesgrenzen greife. Zudem gebe es eine Perspektive f\u00fcr eine reglementierte \u00d6ffnung von Spielpl\u00e4tzen.<\/p>\n<p>Gesundheits- und Familienminister Heiner Garg betonte: &#8222;Mir waren zwei Punkte besonders wichtig: Ab dem 4. Mai k\u00f6nnen Pflegeeinrichtungen von einer weiteren Ausnahmem\u00f6glichkeit Gebrauch machen und unter strengen Hygieneanforderungen den Besuch einer Person f\u00fcr maximal zwei Stunden erm\u00f6glichen. Neben dem Erfordernis, gerade alte Menschen in Pflegeheimen zu sch\u00fctzen, m\u00fcssen diese auch vor Vereinsamung bewahrt werden. F\u00fcr die Familien war mir ebenso wichtig, dass wir uns darauf verst\u00e4ndigt haben, in einem n\u00e4chsten Schritt ab dem 11. Mai die \u00d6ffnung von Spielpl\u00e4tzen zu erm\u00f6glichen, nat\u00fcrlich unter Beachtung von Hygienevorschriften. Ich wei\u00df, dass viele Eltern h\u00e4nderingend darauf warten&#8220;, erg\u00e4nzte Garg.<\/p>\n<p>Im Einzelnen verst\u00e4ndigten sich die Koalitionspartner auf folgende Anpassungen der Landesverordnung, die jeweils ab dem 4. Mai in Kraft treten sollen.<\/p>\n<p>Unter der Voraussetzung, dass jeweils Vorkehrungen daf\u00fcr getroffen werden, dass der Abstand von Besucherinnen und Besuchern eingehalten, Infektionsketten nachvollzogen werden und ein Hygienekonzept nachgewiesen k\u00f6nnen,<\/p>\n<p>sind Gottesdienste mit begrenzter Teilnehmerzahl wieder m\u00f6glich.<br \/>\nd\u00fcrfen Museen und Ausstellungen wieder \u00f6ffnen. Die Besucherzahl ist auf eine Person pro 15 Quadratmeter begehbarer Ausstellungfl\u00e4che begrenzt.<br \/>\nd\u00fcrfen die Au\u00dfenanlagen Botanischer G\u00e4rten und Pflanzenparks wieder \u00f6ffnen.<\/p>\n<p>Auf den Inseln gemeldete Zweitwohnungsbesitzer d\u00fcrfen gemeinsam mit Personen aus ihrem Hausstand ihre Zweitwohnung wieder beziehen. Sie haben sicherzustellen, dass sie sich im Falle einer best\u00e4tigten SARS-CoV-2-Infektion innerhalb von 24 Stunden zur Quarant\u00e4ne an ihren Hauptwohnsitz begeben k\u00f6nnen. Zur Frage der Nutzung der Zweitwohnungen am Festland hatte sich die Landesregierung zuvor schon mit den Landr\u00e4ten verst\u00e4ndigt.<\/p>\n<p>Sogenanntes &#8222;Dauercamping&#8220; ist \u2013 unabh\u00e4ngig vom Erstwohnsitz &#8211; f\u00fcr die Personen wieder zul\u00e4ssig, die sich autark versorgen sowie \u00fcber langfristige Mietvertr\u00e4ge (mindestens f\u00fcnf Monate) verf\u00fcgen. Sie sind verpflichtet, eine eventuelle Quarant\u00e4nema\u00dfnahme innerhalb von 24 Stunden an ihrem Erstwohnsitz anzutreten. Die Sanit\u00e4ranlagen auf den Pl\u00e4tzen bleiben geschlossen.<\/p>\n<p>Kontaktarme Sportarten im Freien sollen wieder ausge\u00fcbt werden k\u00f6nnen. Voraussetzung hierf\u00fcr ist die Einhaltung von Hygieneregeln. Als kontaktarm gilt eine Sportart, wenn bei deren Aus\u00fcbung in der Regel ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen nicht unterschritten wird. Sportger\u00e4te f\u00fcr kontaktarme Sportarten wie Fahrr\u00e4der oder Kanus d\u00fcrfen wieder gewerblich verliehen werden.<\/p>\n<p>Sportbooth\u00e4fen d\u00fcrfen \u00f6ffnen, sofern die Duschen und Gemeinschaftsr\u00e4ume, mit Ausnahme von Toilettenr\u00e4umen, geschlossen bleiben.<\/p>\n<p>Die Einreise nach Schleswig-Holstein zu Tourismuszwecken bleibt auch nach dem 4. Mai grunds\u00e4tzlich verboten. Gleiches gilt f\u00fcr Freizeitzwecke, ausgenommen Einreisen zur Aus\u00fcbung kontaktarmer Sportarten sowie zum Besuch von Museen, Ausstellungen, zoologischen G\u00e4rten und Tierparks sowie botanischen G\u00e4rten.<\/p>\n<p>Neben Friseurbetrieben d\u00fcrfen ab dem 4. Mai auch medizinische und kosmetische Fu\u00dfpflege sowie Nagelstudios wieder \u00f6ffnen; ein entsprechendes Hygienekonzept wird auch hier vorausgesetzt.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich zu den bisherigen Regeln f\u00fcr privaten Musikunterricht im h\u00e4uslichen Bereich ist auch der Einzelunterricht in Musikschulen wieder erlaubt.<\/p>\n<p>Die Voraussetzungen f\u00fcr die \u00d6ffnung von Outlet-Centern werden denen von Einkaufszentren gleichgestellt, so dass Kundenstr\u00f6me gelenkt und Hygienekonzepte beachtet werden.<\/p>\n<p>Im Erlass wird es nach den Beschl\u00fcssen der Koalition folgende Regelungen geben:<\/p>\n<p>Die Schulen werden gem\u00e4\u00df des Kabinettsbeschlusses vom 28. April wieder teilweise ge\u00f6ffnet.<br \/>\nAn den Hochschulen werden Lernlabore wieder ge\u00f6ffnet und f\u00fcr den Lehrbetrieb notwendige Praxisveranstaltungen wieder erlaubt.<br \/>\nWeiterhin wird es eine Besuchsregelung als Ausnahme vom Betretungsverbot f\u00fcr Alten- und Pflegeheime geben, die den Besuch im Rahmen eines Besuchskonzepts einer Person, eventuell mit Begleitperson, f\u00fcr zwei Stunden erm\u00f6glicht.<br \/>\nEbenfalls sollen die Besuchskontakte in Einrichtungen der Eingliederungs- und Gef\u00e4hrdetenhilfe erleichtert werden.<br \/>\nElektive Eingriffe in den Krankenh\u00e4usern werden grunds\u00e4tzlich wieder zugelassen, allerdings werden auch weiterhin 25 Prozent der intensivmedizinischen Betten mit invasiver Beatmungsm\u00f6glichkeit grunds\u00e4tzlich f\u00fcr COVID-19 Patienten vorgehalten.<br \/>\nZugleich verst\u00e4ndigten sich die Koalitionspartner darauf, Spielpl\u00e4tze ab dem 11. Mai wieder zu \u00f6ffnen. Voraussetzung daf\u00fcr werden kommunale Zugangs- und Hygienekonzepte sein. Ebenso erstellt das Familienministerium einen Vorschlag zur stufenweisen Wiederer\u00f6ffnung der Krippen und Kitas auf Basis des am 28. April 2020 beschlossenen Konzepts der Jugend- und Familienministerkonferenz.<\/p>\n<p>Veranstaltungen mit \u00fcber 1.000 Teilnehmern bleiben bis einschlie\u00dflich 31. August verboten. Nach einer Verst\u00e4ndigung zwischen Bund und L\u00e4ndern sind dar\u00fcber hinaus gehende Festlegungen zu Veranstaltungen unterhalb dieser Grenze, auch in deutlich kleineren Formaten, entgegen den bisher beabsichtigten Planungen, erst zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt denkbar. Eine Beratung im L\u00e4nderkreis mit dem Bund zu diesem Thema ist nunmehr f\u00fcr den 6. Mai ins Auge gefasst, bisher war der 30. April vorgesehen. Unabh\u00e4ngig davon arbeitet die Landesregierung weiterhin an Eckpunkten f\u00fcr entsprechenden Konzepte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Die Koalitionspartner von CDU, Gr\u00fcnen und FDP haben sich auf weitere Anpassungen der von der Landesregierung beschlossenen Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung des Corona-Virus verst\u00e4ndigt. Die einzelnen Schritte sollen nach einer Kabinettsbefassung am kommenden Sonnabend zum 4. 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