{"id":22481,"date":"2020-04-23T08:12:16","date_gmt":"2020-04-23T07:12:16","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=22481"},"modified":"2020-04-23T08:12:16","modified_gmt":"2020-04-23T07:12:16","slug":"kabinett-stimmt-entwurf-zur-neuregelung-des-kommunalen-finanzausgleichs-zu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/04\/23\/kabinett-stimmt-entwurf-zur-neuregelung-des-kommunalen-finanzausgleichs-zu\/","title":{"rendered":"Kabinett stimmt Entwurf zur Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs zu"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Die Landesregierung hat nach ihrer zweiten Kabinettsbefassung den Gesetzentwurf des Innenministeriums zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs mit wenigen redaktionellen Anpassungen an den Landtag \u00fcbergeben. \u201eDas Anh\u00f6rungsverfahren hat die bereits vorher deutlich gewordenen unterschiedlichen Interessenlagen innerhalb der kommunalen Familie noch einmal best\u00e4tigt. Deshalb bleibt unser Gesetzentwurf bei der vorgesehenen Verteilung der Mittel zwischen Kreisen, St\u00e4dten und Gemeinden. Auch steht das Land weiterhin trotz seiner zwischenzeitlich durch die Corona-Krise entstandenen erheblichen Mehrausgaben und absehbaren Einnahmeausf\u00e4lle zu den mit den Kommunen vereinbarten Aufstockungen. Die Landesregierung sieht selbstverst\u00e4ndlich die Belastungen aller staatlichen Ebenen in der aktuellen Ausnahmesituation. Die faire Verteilung der aus dieser Krise resultierenden Ausnahmelasten ist au\u00dferhalb der anstehenden Reform des kommunalen Finanzausgleichs zu kl\u00e4ren\u201c, erkl\u00e4rte Innenminister Hans-Joachim Grote nach der Kabinettssitzung.<\/p>\n<p>Der Minister wiederholte, der Gesetzentwurf werde f\u00fcr einen bedarfsgerechten, nachhaltigen und fairen Finanzausgleich f\u00fcr unsere St\u00e4dte, Kreise und Gemeinden sorgen. Er stellte die wesentlichen Eckpunkte erneut dar:<\/p>\n<p>Das Land sei bereit, die Ausgleichsmasse bereits ab dem Jahr 2021 um 54 Millionen Euro aufzustocken. Die Landesregierung gehe diesen Schritt ausdr\u00fccklich, obwohl die vom Gericht geforderte gerechte und gleichm\u00e4\u00dfige Verteilung der im Land insgesamt zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel eigentlich bereits heute gegeben sei. In den Jahren 2022, 2023 und 2024 werde die Ausgleichsmasse um jeweils weitere 5 Millionen Euro aufgestockt, bis 2024 seien damit sogar 69 Millionen Euro zus\u00e4tzlicher Mittel erreicht. Dar\u00fcber hinaus werde das Land den Kommunen weitere 5 Millionen Euro zus\u00e4tzlich f\u00fcr den \u00d6ffentlichen Personennahverkehr (\u00d6PNV) zur Verf\u00fcgung stellen, die ab 2021 ebenfalls mit 1,8% Prozent dynamisiert werden.<\/p>\n<p>Die wichtigsten Weichenstellungen bei der Verteilung der Mittel zwischen St\u00e4dten, Kreisen und Gemeinden sind:<\/p>\n<p><strong>Einf\u00fchrung eines Kinderbonus<\/strong><\/p>\n<p>Damit tr\u00e4gt die Landesregierung der gutachterlich festgestellten Tatsache Rechnung, dass junge Menschen de facto besondere Kosten verursachen. Im Ergebnis werden unter 18-J\u00e4hrige deshalb bei den Schl\u00fcsselzuweisungen an die Gemeinden mit einem Aufschlag von 50 Prozent ber\u00fccksichtigt; f\u00fcr die Kreise und kreisfreien St\u00e4dte soll es \u2013 unter Ber\u00fccksichtigung der Soziallastenmesszahl \u2013 einen Aufschlag von 30 Prozent je unter 18-J\u00e4hrigen geben.<\/p>\n<p><strong>Ber\u00fccksichtigung \u201ebedarfstreibender Fl\u00e4chenlasten\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Im kommunalen Finanzausgleich werden k\u00fcnftig \u201ebedarfstreibende Fl\u00e4chenlasten\u201c besonders ber\u00fccksichtigt. Nach den Empfehlungen der Gutachter ist der am besten geeignete Indikator daf\u00fcr die Kilometerzahl der Gemeindestra\u00dfen bzw. Kreisstra\u00dfen. Deshalb sollen in Zukunft bei den Schl\u00fcsselzuweisungen an die Gemeinden f\u00fcnfzehn Prozent und bei jenen an die Kreise und kreisfreien St\u00e4dte 6 % der zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel nach diesem Indikator verteilt werden.<\/p>\n<p><strong>Ber\u00fccksichtigung von Kosten f\u00fcr die Aufnahme und Integration von Fl\u00fcchtlingen<\/strong><\/p>\n<p>Integration bleibt ein Kernthema der Landespolitik. Deshalb gleicht das Land \u201eaus eigener Tasche\u201c \u2013 so der Innenminister &#8211; einen Teil der K\u00fcrzungen der Bundesmittel in diesem Bereich aus. Im kommunalen Finanzausgleich stehen daf\u00fcr k\u00fcnftig neun Millionen Euro zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus f\u00f6rdert das Land Integrationsleistungen in den Kommunen au\u00dferhalb des Kommunalen Finanzausgleichs weiterhin direkt. Insgesamt werden dadurch 2020 etwa 25 Millionen Euro f\u00fcr Aufnahme- und Integrationsma\u00dfnahmen vor Ort bereitgestellt. Davon flie\u00dfen etwa zehn Millionen Euro den Tr\u00e4gern der Ma\u00dfnahmen f\u00fcr ihre Arbeit mit den Fl\u00fcchtlingen vor Ort direkt zu. F\u00fcr die Integrations- und Aufnahmepauschale in H\u00f6he von 500 Euro pro Fl\u00fcchtling sind davon 2,4 Millionen Euro vorgesehen.<\/p>\n<p><strong>Neuer Vorwegabzug f\u00fcr Infrastrukturma\u00dfnahmen<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Infrastrukturma\u00dfnahmen der Gemeinden und Kreise wird ein neuer Vorwegabzug in H\u00f6he von 59 Millionen Euro gebildet, der nach der bedarfsinduzierten Einwohnerzahl verteilt wird. Dies dient auch den Investitionen in den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur einschlie\u00dflich der Verpflichtungen der Kommunen zum Stra\u00dfenbau. Der Erhalt der Mittel ist nicht an Voraussetzungen gekn\u00fcpft, die Verwendung bedarf keines spezifischen Nachweises.<\/p>\n<p><strong>Neuer Vorwegabzug f\u00fcr Schwimmsportst\u00e4tten<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber einen neuen Vorwegabzug in H\u00f6he von 7,5 Mio. Euro werden Mittel f\u00fcr kommunale Tr\u00e4ger von Schwimmsportst\u00e4tten neu geschaffen. Diese Betriebskosten-Zuwendung ist auch ein substanzieller Beitrag zur erkl\u00e4rten Absicht der Landesregierung, Kindern fr\u00fchestm\u00f6glich das Schwimmen beizubringen.<\/p>\n<p><strong>H\u00f6here Steigerungsrate bei Vorwegabz\u00fcgen f\u00fcr Theater, Orchester und B\u00fcchereiwesen<\/strong><\/p>\n<p>Die Vorwegabz\u00fcge f\u00fcr Theater und Orchester und zur F\u00f6rderung des B\u00fcchereiwesens werden k\u00fcnftig st\u00e4rker steigen. Die j\u00e4hrliche Steigerungsrate wird in den Jahren 2021 und 2022 von 1,5 Prozent auf 2,5 Prozent angehoben. Ab dem Jahr 2023 werden diese Vorwegabz\u00fcge mit 2,5 Prozent dynamisiert. Das wird den Bedarfen dieser Aufgaben besser gerecht.<\/p>\n<p>Erh\u00f6hung der Vorwegabz\u00fcge zur F\u00f6rderung von Frauenh\u00e4usern und Frauenberatungsstellen<\/p>\n<p>Der Vorwegabzug zur F\u00f6rderung von Frauenh\u00e4usern und Frauenberatungsstellen wird im Jahr 2021 um 1,12 Millionen Euro auf 7,5 Millionen Euro erh\u00f6ht und wird sich ebenfalls dynamisch mit einer Steigerung von 2,5 Prozent j\u00e4hrlich weiterentwickeln.<\/p>\n<p><strong>Zentrale Orte und Teilschl\u00fcsselmassen<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufteilung der Gelder an Kreise, St\u00e4dte und Gemeinden ver\u00e4ndert sich leicht. Es bleibt bei drei sogenannten Teilschl\u00fcsselmassen. Diese wird f\u00fcr die Gemeinden 30,55 Prozent (bislang 30,79 %) betragen, die Teilschl\u00fcsselmasse f\u00fcr die Kreise und kreisfreie St\u00e4dte 53,75 Prozent (bislang 53,66 %) und die Teilschl\u00fcsselmasse f\u00fcr die Zentralen Orte 15,70 Prozent (bislang 15,55 %). Ebenfalls erhalten bleiben die Verteilmechanismen an die Zentralen Orte: \u201eWir wollen das bew\u00e4hrte System Zentraler Orte erhalten. Sie haben besondere Aufgaben bei der kommunalen Daseinsvorsorge und brauchen daher eine entsprechende Finanzausstattung\u201c, so Grote.<\/p>\n<p>Weitere Informationen unter <a href=\"https:\/\/schleswig-holstein.de\/kfa\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/schleswig-holstein.de\/kfa<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Die Landesregierung hat nach ihrer zweiten Kabinettsbefassung den Gesetzentwurf des Innenministeriums zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs mit wenigen redaktionellen Anpassungen an den Landtag \u00fcbergeben. \u201eDas Anh\u00f6rungsverfahren hat die bereits vorher deutlich gewordenen unterschiedlichen Interessenlagen innerhalb der kommunalen Familie noch einmal best\u00e4tigt. 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