{"id":21949,"date":"2020-03-29T09:09:55","date_gmt":"2020-03-29T08:09:55","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=21949"},"modified":"2020-03-29T09:09:55","modified_gmt":"2020-03-29T08:09:55","slug":"bundesrat-stimmt-corona-sozialschutz-paket-zu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/03\/29\/bundesrat-stimmt-corona-sozialschutz-paket-zu\/","title":{"rendered":"Bundesrat stimmt Corona-Sozialschutz-Paket zu"},"content":{"rendered":"<p><strong>Berlin (pm).<\/strong> Der Bundesrat hat am 27. M\u00e4rz 2020 dem Sozialschutz-Paket zugestimmt, das die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger abfedern soll. Es enth\u00e4lt ein ganzes B\u00fcndel von Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p><strong>Erleichterungen f\u00fcr Selbst\u00e4ndige<\/strong><\/p>\n<p>So erhalten von der Krise betroffene Kleinunternehmer und so genannte Solo-Selbst\u00e4ndige leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Hierf\u00fcr wird die Verm\u00f6genspr\u00fcfung ausgesetzt. Au\u00dferdem gelten die tats\u00e4chlichen Aufwendungen f\u00fcr Mieten automatisch als angemessen.<\/p>\n<p><strong>Auch f\u00fcr \u00c4ltere und Erwerbsgeminderte<\/strong><\/p>\n<p>Diese Erleichterungen greifen auch bei \u00e4lteren Menschen und Erwerbsgeminderten, da sie ebenfalls erhebliche krisenbedingte Einkommensbu\u00dfen erleiden k\u00f6nnen. Gleiches gilt f\u00fcr nicht erwerbsf\u00e4hige Menschen. Deshalb gelten die im SGB II beschlossenen Ma\u00dfnahmen auch im SGB XII. Au\u00dferdem \u00fcbernimmt sie das Gesetz ins Soziale Entsch\u00e4digungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die Erleichterungen gelten vom 1. M\u00e4rz 2020 bis zum 30. Juni 2020 &#8211; gegebenenfalls kann die Bundesregierung sie per Verordnung bis zum 31. Dezember 2020 verl\u00e4ngern.<\/p>\n<p><strong>Erleichterter Zugang zum Kindergeld<\/strong><\/p>\n<p>Da sich bei vielen Familien das Einkommen aktuell durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld oder geringere Einnahmen reduziert, erhalten auch sie Unterst\u00fctzung. Hierf\u00fcr wird der Kinderzuschlag vor\u00fcbergehend ge\u00e4ndert: F\u00fcr den Anspruch ist ausnahmsweise nur das Einkommen im letzten Monat vor der Antragstellung ma\u00dfgeblich. Das Verm\u00f6gen bleibt bei der Pr\u00fcfung v\u00f6llig unber\u00fccksichtigt. Au\u00dferdem k\u00f6nnen diejenigen Familien, die zuletzt den h\u00f6chstm\u00f6glichen Gesamtkinderzuschlag erhalten haben, einmalig f\u00fcr sechs Monate Verl\u00e4ngerung beantragen, ohne dass eine erneute Einkommenspr\u00fcfung stattfindet.<\/p>\n<p><strong>Unterst\u00fctzung f\u00fcr soziale Dienstleister<\/strong><\/p>\n<p>Unterst\u00fctzung gibt es auch f\u00fcr soziale Dienstleister und Einrichtungen der F\u00fcrsorge in Deutschland, die in ihrem Bestand gef\u00e4hrdet sind: Sie erhalten einen Sicherstellungsauftrag der \u00f6ffentlichen Hand, \u00fcber den sie zur Bew\u00e4ltigung der Pandemie beitragen m\u00fcssen. Hierzu sollen sie in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskr\u00e4fte, R\u00e4umlichkeiten und Sachmittel zur Verf\u00fcgung stellen. Der Sicherstellungsauftrag gilt zun\u00e4chst bis zum 30. September 2020 und kann bis zum 31. Dezember 2020 verl\u00e4ngert werden.<\/p>\n<p><strong>Anreize zur Aufnahme systemrelevanter Besch\u00e4ftigungen<\/strong><\/p>\n<p>Um f\u00fcr ausreichend Arbeitskr\u00e4fte in systemrelevanten Bereichen wie dem Gesundheitssystem oder der Landwirtschaft zu sorgen, schafft das Gesetz f\u00fcr Bezieher von Kurzarbeitergeld Anreize, in ihrer arbeitsfreien Zeit vor\u00fcbergehend eine T\u00e4tigkeit im systemrelevanten Bereich aufzunehmen.<\/p>\n<p><strong>Ausnahme von geltenden Arbeitszeiten<\/strong><\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus werden bundeseinheitliche Ausnahmen von den Arbeitszeitvorschriften erm\u00f6glicht, um sicherzustellen, dass w\u00e4hrend der Pandemie insbesondere das Gesundheitswesen, die Daseinsvorsorge, aber auch die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten werden.<\/p>\n<p><strong>Hinzuverdienst f\u00fcr Rentner<\/strong><\/p>\n<p>Rentnern wird die Weiterarbeit oder die Wiederaufnahme einer Besch\u00e4ftigung erleichtert. Sie k\u00f6nnen deshalb im Jahr 2020 statt bisher 6.300 Euro 44.590 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Altersrente gek\u00fcrzt wird.<\/p>\n<p><strong>Eilverfahren<\/strong><\/p>\n<p>Mit der Sondersitzung im Bundesrat wurde das Gesetzgebungsverfahren in Rekordzeit abgeschlossen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 25. M\u00e4rz 2020 verabschiedet, die Regierung es nur zwei Tage vorher per Kabinettsbeschluss auf den Weg gebracht.<\/p>\n<p><strong>Baldiges Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Das Gesetz wird nun \u00fcber die Bundesregierung dem Bundespr\u00e4sidenten zur Unterzeichnung vorgelegt, anschlie\u00dfend im Bundesgesetzblatt verk\u00fcndet. Einen Tag sp\u00e4ter tritt es weitgehend in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (pm). Der Bundesrat hat am 27. M\u00e4rz 2020 dem Sozialschutz-Paket zugestimmt, das die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger abfedern soll. 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