{"id":21771,"date":"2020-03-23T08:54:48","date_gmt":"2020-03-23T07:54:48","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=21771"},"modified":"2020-03-23T08:54:48","modified_gmt":"2020-03-23T07:54:48","slug":"schleswig-holstein-setzt-sich-fuer-verbesserung-des-gesetzentwurfes-zur-entlastung-der-krankenhaeuser-ein-und-sichert-investitionen-zu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/03\/23\/schleswig-holstein-setzt-sich-fuer-verbesserung-des-gesetzentwurfes-zur-entlastung-der-krankenhaeuser-ein-und-sichert-investitionen-zu\/","title":{"rendered":"Schleswig-Holstein setzt sich f\u00fcr Verbesserung des Gesetzentwurfes zur Entlastung der Krankenh\u00e4user ein und sichert Investitionen zu"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Die Landesregierung hatte eine finanzielle St\u00e4rkung der Kliniken im Kampf gegen das Coronavirus auf Bundesebene mitangesto\u00dfen. Schleswig-Holstein setzt sich nun f\u00fcr Verbesserungen des Referentenentwurfs der Bundesregierung zu einem entsprechenden Gesetz ein. Auf Basis eines ersten Entwurfes \u2013 der offenbar auch Kliniken zur Beurteilung vorliegt \u2013 hatten die Gesundheitsministerinnen und -minister bereits gestern gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister Spahn zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen zur Stabilisierung der Finanzausstattung der Krankenh\u00e4user sowie notwendige Anpassungen er\u00f6rtert.<\/p>\n<p>&#8222;In dieser Situation muss f\u00fcr alle Kliniken klar sein, dass sie nicht finanziell bestraft werden f\u00fcr ihren gro\u00dfen Einsatz gegen das Coronavirus. Wir wollen den Kliniken jetzt Verl\u00e4sslichkeit geben, daf\u00fcr setzt sich die Landesregierung ein&#8220;, so Gesundheitsminister Heiner Garg.<\/p>\n<p>Schleswig-Holstein will daher folgende Verbesserungen erreichen:<\/p>\n<p>es muss sichergestellt werden, dass die die Krankenh\u00e4user einen einfach zu handhabenden Ausgleich f\u00fcr die hohen Sachkosten erhalten, die derzeit f\u00fcr das gesamte medizinische Verbrauchsmaterial zu zahlen sind. Es sollte daher auch eine r\u00fcckwirkende L\u00f6sung vorgesehen werden und die Zeitspanne deutlich l\u00e4nger gew\u00e4hlt werden.<br \/>\ndie Pr\u00fcfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Kliniken, die Covid19-Patienten behandeln, soll vor\u00fcbergehend ganz ausgesetzt werden, also auf null Prozent gesetzt werden. Alle Ressourcen werden f\u00fcr die Versorgung ben\u00f6tigt werden. F\u00fcr alle anderen Krankenh\u00e4user k\u00f6nnte die im Gesetzentwurf reduzierte Pr\u00fcfquote von f\u00fcnf Prozent gelten.<br \/>\ndass Tageskliniken ebenfalls in die zus\u00e4tzlichen Ma\u00dfnahmen zur Stabilisierung der Finanzausstattung der Krankenh\u00e4user aufgenommen werden. Dies ist wichtig, da Tageskliniken geschlossen worden sind, damit die personellen und r\u00e4umlichen Ressourcen f\u00fcr die Versorgung von COVID-19 Patienten verf\u00fcgbar gemacht werden. Daher muss die vorgesehene Regelung zur Verg\u00fctung &#8222;freier Betten&#8220; erg\u00e4nzt werden und diese ebenfalls r\u00fcckwirkend f\u00fcr jeden im Verh\u00e4ltnis zum Vorjahr freien Platz in einer teil-station\u00e4ren Versorgung (Tagesklinik) eine Verg\u00fctung erhalten.<\/p>\n<p>Das Land Schleswig-Holstein sichert den Kliniken zudem zu, die notwendigen Investitionskosten an den Krankenh\u00e4usern zu \u00fcbernehmen, die im Zusammen mit der Behandlung von COVID-19 Patienten entstehen und nicht ausreichend durch das Krankenhausentlastungsgesetz, bzw. Bundesgesetz gedeckt werden. Dazu geh\u00f6ren sowohl Investitionen zur Beschaffung von Ger\u00e4ten (z. B. Beatmungsger\u00e4te, Dialyseger\u00e4te; Perfusoren etc.) aber auch bauliche Ma\u00dfnahmen (z. B. Aufstellung von Containern f\u00fcr Belange der station\u00e4ren Versorgung, kurzfristige Herrichtung von (nicht-genutzten) Geb\u00e4udestrukturen). Dieses gilt auch f\u00fcr \u00dcbergangs- und provisorische Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>Wie mitgeteilt hatten die Gesundheitsministerinnen und -minister der L\u00e4nder bereits gestern gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister Spahn zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen zur Stabilisierung der Finanzausstattung der Krankenh\u00e4user sowie notwendige Anpassungen auf Basis eines ersten Referentenentwurfes er\u00f6rtert.<\/p>\n<p>Zu den Anpassungspl\u00e4nen geh\u00f6ren unter anderem, Stand 22.3.:<\/p>\n<p>Die H\u00f6he der tagesbezogenen Pauschale zur Refinanzierung von Kosten aufgrund der Verschiebung nicht medizinisch notwendiger elektiver Leistungen wird nicht mehr nach unterschiedlichen Bettengr\u00f6\u00dfenklassen differenziert. R\u00fcckwirkend zum 16.3.2020 erhalten die Krankenh\u00e4user f\u00fcr jedes im Verh\u00e4ltnis zum Vorjahr \u201efreie Bett\u201c eine Tagespauschale in H\u00f6he von 560 Euro.<br \/>\nDie Krankenh\u00e4user erhalten f\u00fcr jede neu geschaffene intensivmedizinische Behandlungs-einheit mit Beatmungsm\u00f6glichkeit einen Bonus in H\u00f6he von 50.000 Euro aus der Liquidit\u00e4tsreserve des Gesundheitsfonds.<br \/>\nDas Pflegeentgelt in H\u00f6he von zuk\u00fcnftig 175 Euro verbleibt vollst\u00e4ndig beim Krankenhaus. Eine Spitzabrechnung am Ende des Jahres 2020 findet nicht statt.<br \/>\nDer Fixkostendegressionsabschlagwird f\u00fcr das Jahr 2020 ausgesetzt.<br \/>\nDie Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung wird r\u00fcckwirkend zum 1. M\u00e4rz 2020 f\u00fcr sechs Monate ganz ausgesetzt.<br \/>\nRehabilitationseinrichtungen k\u00f6nnen auch Nicht-Corona Patientinnen und Patienten zur akutstation\u00e4ren Krankenhausversorgung aufnehmen und abrechnen.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung wird zu dem Gesetz und den final beschlossenen \u00c4nderungen informieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Die Landesregierung hatte eine finanzielle St\u00e4rkung der Kliniken im Kampf gegen das Coronavirus auf Bundesebene mitangesto\u00dfen. Schleswig-Holstein setzt sich nun f\u00fcr Verbesserungen des Referentenentwurfs der Bundesregierung zu einem entsprechenden Gesetz ein. 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