{"id":21451,"date":"2020-03-11T09:34:26","date_gmt":"2020-03-11T08:34:26","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=21451"},"modified":"2020-03-11T09:34:26","modified_gmt":"2020-03-11T08:34:26","slug":"gesundheitsministerium-informiert-zu-coronavirus-schleswig-holstein-untersagt-veranstaltungen-mit-mehr-als-1-000-personen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/03\/11\/gesundheitsministerium-informiert-zu-coronavirus-schleswig-holstein-untersagt-veranstaltungen-mit-mehr-als-1-000-personen\/","title":{"rendered":"Gesundheitsministerium informiert zu Coronavirus: Schleswig-Holstein untersagt Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (aa).<\/strong> Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein informiert wiederkehrend zum Coronavirus. Wie gestern mitgeteilt hat das Land weitergehende Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung des Infektionsgeschehens in Bezug auf Veranstaltungen gepr\u00fcft. Das Landeskabinett hat auf Vorschlag von Gesundheitsminister Heiner Garg heute einem entsprechenden Erlass an die Gesundheits\u00e4mter der Kreise und kreisfreien St\u00e4dte zugestimmt. Danach sind Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 1.000 Personen ab sofort zu untersagen. Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz (\u00a7 28 Abs. 1).<\/p>\n<p>Gesundheitsminister Garg betont: \u201eDie Landesregierung ist sich sehr bewusst, dass dies eine weitreichende Ma\u00dfnahme ist. Aber die Dynamik des Geschehens in Deutschland rechtfertigt diesen Schritt. Die Lage ist ernst und alle Beteiligten m\u00fcssen dazu beitragen, unser Gesundheitssystem auf den zu erwartenden Anstieg von Erkrankungsf\u00e4llen einzustellen. Die Kontaktreduzierung und damit die Verz\u00f6gerung des Geschehens ist dazu ein wesentlicher Schritt.\u201c<\/p>\n<p>Die Absage von Gro\u00dfveranstaltungen und damit kontaktreduzierende Ma\u00dfnahmen tragen zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik bei. Ziel ist es, Infektionsketten zu unterbrechen. Aufgrund des vorherrschenden \u00dcbertragungswegs (Tr\u00f6pfcheninfektion) ist eine \u00dcbertragung von Mensch zu Mensch, zum Beispiel durch Husten, Niesen, auch durch mild erkrankte oder asymptomatisch infizierte Personen leicht m\u00f6glich. Ein besonderes Risiko besteht regelm\u00e4\u00dfig, wenn die Teilnehmeranzahl hoch ist. Nicht betroffen von der Untersagung sind Schulen, Arbeitspl\u00e4tze oder \u00d6PNV, die keine Veranstaltung in dem Sinn sind.<\/p>\n<p>In Bezug auf kleinere Veranstaltungen empfiehlt das Ministerium Veranstaltern, diese selbst mit Blick auf die Notwendigkeit und die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit bei gleichzeitiger Betrachtung der Kriterien des RKI zu pr\u00fcfen. Die Pr\u00fcfung soll beinhalten: 1. Ist die Veranstaltung notwendig? 2. Ist die Veranstaltung verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig? (Personengruppe, Beschaffenheit des Raumes, Vorerkrankte, Kontaktintensit\u00e4t\u2026). Ziel sind auch hier kontaktreduzierende Ma\u00dfnahmen \u2013 dies bedeutet aber auch, dass nicht aufschiebbare und f\u00fcr den reibungslosen Ablauf staatlichen Handelns notwendige Veranstaltungen weiter stattfinden k\u00f6nnen. Andere Veranstaltungen sollten hingegen vom Veranstalter kritisch gepr\u00fcft werden, ob diese nicht verschoben, in einem anderen Format oder aber ganz ausfallen sollten, um damit die Infektionswege zu vermindern.<\/p>\n<p>Das Ministerium erinnert zudem an die gestern getroffene Anweisung des Ministeriums an die Kreise und kreisfreien St\u00e4dte, landesweit gleichlautende Allgemeinverf\u00fcgungen zu kontaktreduzierenden Ma\u00dfnahmen in besonders relevanten Einrichtungen zu erlassen, zu der jetzt im Land \u00fcber die Beteiligten informiert wird. Danach wird verf\u00fcgt:<\/p>\n<p>1. Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, d\u00fcrfen f\u00fcr einen Zeitraum von 14 Tagen seit R\u00fcckkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets folgende Einrichtungen nicht betreten:<\/p>\n<p>a) Einrichtungen nach \u00a7 33 Nr. 1 bis 4 IfSG (Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen, Schulen und Heime, in denen \u00fcberwiegende minderj\u00e4hrige Personen betreut werden) sowie betriebserlaubte Einrichtungen nach \u00a7 45 SGB VIII (station\u00e4re Erziehungshilfe),<\/p>\n<p>b) Einrichtungen nach \u00a7 23 Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenh\u00e4user, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenh\u00e4usern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen und Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind); ausgenommen von dem Betretungsverbot sind behandlungsbed\u00fcrftige Personen<\/p>\n<p>c) station\u00e4re Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe nach dem Selbstbestimmungsst\u00e4rkungsgesetz (SbStG), ausgenommen von dem Betretungsverbot sind behandlungsbed\u00fcrftige Personen, und<\/p>\n<p>d) Berufsschulen und Hochschulen.<\/p>\n<p>Ausreichend ist, dass die entsprechende Festlegung der Gebiete durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter <a href=\"https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Risikogebiete.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Risikogebiete.html<\/a> tagesaktuell abrufbar.<\/p>\n<p>Bei Anzeichen von Erk\u00e4ltungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 beraten lassen, ob eine diagnostische Abkl\u00e4rung sinnvoll ist.<\/p>\n<p>Jenseits dieser Verf\u00fcgung gelten dar\u00fcber hinaus folgende grunds\u00e4tzliche Empfehlungen: Reiser\u00fcckkehrerinnen und -r\u00fcckkehrer aus Risikogebieten (laut RKI) und besonders betroffenen Gebieten (laut RKI) sollten wenn m\u00f6glich zu Hause bleiben und sich bei Anzeichen von Erk\u00e4ltungssymptomen telefonisch unter 116117 beraten lassen, ob eine diagnostische Abkl\u00e4rung sinnvoll ist.<\/p>\n<p>Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit t\u00e4tig sein k\u00f6nnen. Dies kann derzeit ein sinnvolles Instrument f\u00fcr Reiser\u00fcckkehrer sein, um das Risiko einer m\u00f6gliche Krankheits-\u00dcbertragung zu verringern. Arbeitgebern wird empfohlen, solche M\u00f6glichkeiten zu pr\u00fcfen und zu nutzen.<\/p>\n<p>Auch grunds\u00e4tzlich sollten auf Besuche von Angeh\u00f6rigen in Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen derzeit m\u00f6glichst verzichtet werden, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Diese Einschr\u00e4nkung tr\u00e4gt auch dazu bei, dass die begrenzten Ressourcen der Schutzkleidung dort zum Einsatz kommen, wo sie vorrangig gebraucht werden, n\u00e4mlich in der medizinischen Versorgung.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Risiko_Grossveranstaltungen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Risiko_Grossveranstaltungen.html<\/a><\/p>\n<p>B\u00fcrgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums 030 \/ 346 465 100.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzend auf Landesebene B\u00fcrgertelefon unter 0431 \/ 79 70 00 01 (werktags von 8 bis 18 Uhr). Informationen f\u00fcr die Fach\u00f6ffentlichkeit inkl. Risikogebiete: <a href=\"http:\/\/www.rki.de\/ncov\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.rki.de\/ncov<\/a> und f\u00fcr B\u00fcrger: <a href=\"https:\/\/www.infektionsschutz.de\/coronavirus-2019-ncov.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.infektionsschutz.de\/coronavirus-2019-ncov.html<\/a><\/p>\n<p>und <a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/coronavirus\">https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/coronavirus<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (aa). Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein informiert wiederkehrend zum Coronavirus. Wie gestern mitgeteilt hat das Land weitergehende Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung des Infektionsgeschehens in Bezug auf Veranstaltungen gepr\u00fcft. Das Landeskabinett hat auf Vorschlag von Gesundheitsminister Heiner Garg heute einem entsprechenden Erlass an die Gesundheits\u00e4mter der Kreise und kreisfreien St\u00e4dte zugestimmt. 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