{"id":20867,"date":"2020-02-16T09:22:31","date_gmt":"2020-02-16T08:22:31","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=20867"},"modified":"2020-02-16T09:22:31","modified_gmt":"2020-02-16T08:22:31","slug":"rechtssicherheit-beim-abschuss-von-woelfen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/02\/16\/rechtssicherheit-beim-abschuss-von-woelfen\/","title":{"rendered":"Rechtssicherheit beim Abschuss von W\u00f6lfen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Berlin (pm).<\/strong> Der Abschuss von W\u00f6lfen wird in bestimmten F\u00e4llen erleichtert. Der Bundesrat hat den entsprechenden \u00c4nderungen im Bundesnaturschutzgesetz am 14. Februar 2020 gr\u00fcnes Licht erteilt.<\/p>\n<p>Zur Abwehr eines ernsten Schadens<\/p>\n<p>Danach ist der Abschuss bereits zur Abwehr ernster Sch\u00e4den zul\u00e4ssig. Bislang sprach das Gesetz von erheblichen Sch\u00e4den. Die Neuregelung soll auch Hobbytierhalter sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Mehr Rechtssicherheit<\/p>\n<p>Ausdr\u00fccklich erlaubt ist der Abschuss k\u00fcnftig, wenn unklar ist, welcher Wolf Herdentiere angegriffen hat. H\u00f6ren die Nutztierrisse nicht auf, dann erm\u00f6glicht das Gesetz, weitere Rudeltiere zu t\u00f6ten. Voraussetzung ist allerdings, dass es einen r\u00e4umlichen und zeitlichen Zusammenhang zu dem Rissereignis gibt. Mischlinge aus Wolf und Hund, sogenannte Hybride, sollen ebenfalls geschossen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Abschuss genehmigen<\/p>\n<p>Die L\u00e4nderbeh\u00f6rden m\u00fcssen jeden Abschuss einzeln genehmigen. Zum Abschuss berechtigt ist grunds\u00e4tzlich die J\u00e4gerschaft. F\u00fcr den Fall, dass der Abschuss ausnahmsweise nicht durch einen J\u00e4ger erfolgt, muss dieser zuvor dar\u00fcber informiert werden. Nur bei Gefahr im Verzug ist die Benachrichtigung nicht erforderlich.<\/p>\n<p>F\u00fcttern verboten<\/p>\n<p>Ausdr\u00fccklich verboten wird das F\u00fcttern und Anlocken wildlebender W\u00f6lfe. Dies soll verhindern, dass W\u00f6lfe sich zu sehr an den Menschen gew\u00f6hnen.<\/p>\n<p>Ausgleich der Interessen<\/p>\n<p>Die Neureglungen zum Abschuss der W\u00f6lfe sollen die Sorgen der Bev\u00f6lkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz der W\u00f6lfe als streng gesch\u00fctzte Tierart in einen angemessenen Ausgleich bringen, hei\u00dft es in der Gesetzesbegr\u00fcndung.<\/p>\n<p>Unterzeichnung, Verk\u00fcndung und Inkrafttreten<\/p>\n<p>Das Gesetz wurde dem Bundespr\u00e4sidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschlie\u00dfend kann es im Bundesgesetzblatt verk\u00fcndet werden. Es soll einen Tag darauf in Kraft treten.<\/p>\n<p>Entschlie\u00dfung zur Weidetierpr\u00e4mie<\/p>\n<p>In einer begleitenden Entschlie\u00dfung erneuert der Bundesrat seine Forderung nach einer Weidetierpr\u00e4mie. Auf diese Weise werde die gesellschaftlich anerkannteste Form der Nutztierhaltung angemessen gef\u00f6rdert und ein wesentlicher Beitrag zum Natur-, Arten, Hochwasser- und Klimaschutz sowie zum Schutz der biologischen Vielfalt geleistet.<\/p>\n<p>F\u00fcr eine Weidetierpr\u00e4mie hatten sich die L\u00e4nder bereits in ihrer Stellungnahme zum urspr\u00fcnglichen Gesetzentwurf und im vergangen Jahr auch mit einer eigenen Initiative (BR-Drs. 141\/19 (B)) ausgesprochen.<\/p>\n<p>Die Entschlie\u00dfung geht an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierf\u00fcr nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (pm). Der Abschuss von W\u00f6lfen wird in bestimmten F\u00e4llen erleichtert. Der Bundesrat hat den entsprechenden \u00c4nderungen im Bundesnaturschutzgesetz am 14. Februar 2020 gr\u00fcnes Licht erteilt. Zur Abwehr eines ernsten Schadens Danach ist der Abschuss bereits zur Abwehr ernster Sch\u00e4den zul\u00e4ssig. Bislang sprach das Gesetz von erheblichen Sch\u00e4den. Die Neuregelung soll auch Hobbytierhalter sch\u00fctzen. 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