{"id":20280,"date":"2020-01-21T10:49:30","date_gmt":"2020-01-21T09:49:30","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=20280"},"modified":"2020-01-21T11:12:23","modified_gmt":"2020-01-21T10:12:23","slug":"schulverband-an-der-stecknitz-klagt-gegen-bildungsministerium-ziel-einrichtung-einer-oberstufe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2020\/01\/21\/schulverband-an-der-stecknitz-klagt-gegen-bildungsministerium-ziel-einrichtung-einer-oberstufe\/","title":{"rendered":"Schulverband an der Stecknitz klagt gegen Bildungsministerium, Ziel: Einrichtung einer Oberstufe"},"content":{"rendered":"<p><strong>Berkenthin (pm).<\/strong> Der Schulverband an der Stecknitz Berkenthin-Krummesse klagt erneut gegen das Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein wegen der Oberstufe f\u00fcr die Schule Stecknitz. In seiner Sitzung am 19. Dezember 2019 hat der Schulverband die erneute Klage gegen das Bildungsministerium beschlossen. Die Verbandsversammlung des Schulverbandes ist damit dem Beschlussvorschlag des Schulverbandsvorsteher Friedrich Thorn gefolgt.<\/p>\n<p>Dazu Thorn: &#8222;Nachdem das Verwaltungsgericht am \u00073. Juli 2018\b der Klage des Schulverbandes vom 12. April 2017 gegen die Nichtgenehmigung einer Oberstufe an der Schule Stecknitz stattgegeben hat und das Bildungsministerium vom Verwaltungsgericht aufgefordert wurde, den Antrag auf Genehmigung einer Oberstufe des Schulverbandes erneut zu pr\u00fcfen und zu bescheiden, hat sich das Bildungsministerium sage und schreibe 1,5 Jahre Zeit gelassen. Zwischenzeitliche Nachfragen des Schulverbandes beziehungsweise des beauftragten Rechtsanwaltes wurden entweder gar nicht beantwortet oder nur mit Verz\u00f6gerungshinweisen.&#8220; F\u00fcr Friedrich Thorn ist diese Zeitverz\u00f6gerung und die Art und Weise des Umgangs mit einem Schultr\u00e4ger durch das Land Schleswig-Holstein unerh\u00f6rt. Ein Bildungsministerium darf seine Schultr\u00e4ger, egal ob im Rechtsstreit, bei unterschiedlicher Meinung oder anderer Auffassung, nicht mit so einer Missachtung begegnen. Stefan Rieckhof, stellvertretender Verbandsvorsteher und Vorsitzender des Hauptausschusses, finde im Verhalten der Landesregierung ein &#8222;hohes Ma\u00df&#8220; an Arroganz gegen\u00fcber den kommunalen Interessen von kleinen Schultr\u00e4ger.<\/p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung der erneut zu erhebenden Klage hat Schulverbandsvorsteher Friedrich Thorn ausgef\u00fchrt, dass die nunmehr vorgelegte Begr\u00fcndung des Bildungsministeriums mit ablehnendem Bescheid vom 22. November 2019 wesentlich auf den Annahmen der statistischen Werte der vergangenen drei Jahre zu den \u00dcbergangsquoten im Kreis Herzogtum Lauenburg basieren. Der Kreis Herzogtum Lauenburg aber sei in seiner Bev\u00f6lkerungsstruktur derart heterogen und in seinen Sch\u00fclerstr\u00f6men so vielf\u00e4ltig, dass die vom Bildungsministerium alleinig zugrunde gelegte erfolgte Schulwahl der vergangenen drei Jahre als Entscheidungsgrundlage v\u00f6llig unzureichend sei.<\/p>\n<p>Zudem habe das Bildungsministerium im Vorfeld, wie auch im Schreiben vom 18. Juli 2019, ausdr\u00fccklich angek\u00fcndigt, dass der Schulverband vor Erlass eines neuen Bescheides Gelegenheit zur Stellungnahme haben wird. Dies sei nicht geschehen und stelle somit einen Versto\u00df gegen den Grundsatz rechtlichen Geh\u00f6rs dar.<\/p>\n<p>Beschlossen hat der Schulverband:<\/p>\n<p>&#8222;1. Der Schulverband an der Stecknitz wird durch das Rechtsanwaltsb\u00fcro Hunnekuhl und Partner Klage gegen den Bescheid des Bildungsministeriums vom 22.11.2019 erheben.<\/p>\n<p>1. F\u00fcr die Erarbeitung der Grundlage zur Klagebegr\u00fcndung in Auseinandersetzung mit der Begr\u00fcndung im Bescheid vom 22.11.2019 wird das B\u00fcro Bildung und Region Bonn beauftragt.<\/p>\n<p>Diesen Beschlussvorschl\u00e4gen ist die Verbandsversammlung des Schulverbandes bis auf eine Enthaltung einstimmig gefolgt.<\/p>\n<p>In der Klageschrift weist der vom Schulverband beauftragte Rechtsanwalt Hunnekuhl sehr deutlich darauf hin, dass der Bescheid des Bildungsministeriums allein deshalb schon aufzuheben sei und rechtswidrig ist, weil dem Kl\u00e4ger \u2013 entgegen ausdr\u00fccklicher vorheriger Ank\u00fcndigung \u2013 kein rechtliches Geh\u00f6r gew\u00e4hrt wurde.&#8220;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berkenthin (pm). Der Schulverband an der Stecknitz Berkenthin-Krummesse klagt erneut gegen das Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein wegen der Oberstufe f\u00fcr die Schule Stecknitz. In seiner Sitzung am 19. 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