{"id":2021,"date":"2018-03-25T08:28:11","date_gmt":"2018-03-25T08:28:11","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=2021"},"modified":"2018-03-27T17:21:40","modified_gmt":"2018-03-27T17:21:40","slug":"pflichtveranlagung-wer-eine-steuererklaerung-abgeben-muss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/03\/25\/pflichtveranlagung-wer-eine-steuererklaerung-abgeben-muss\/","title":{"rendered":"Pflichtveranlagung: Wer eine Steuererkl\u00e4rung abgeben muss"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ritzerau (pm).<\/strong> Die Saison f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung 2017 ist angelaufen. 935 Euro &#8211; so hoch ist die durchschnittliche Steuererstattung, so das Statistische Bundesamt in Wiesbaden. Finanziell eine interessante Aussicht &#8211; und dennoch tun sich die meisten schwer damit, eine Steuererkl\u00e4rung abzugeben. Dabei haben viele Steuerzahler gar keine Wahl. Sie sind verpflichtet, eine Einkommensteuererkl\u00e4rung abzugeben. &#8222;Betroffen sind im \u00fcbrigen auch viele Rentner, die bislang gar keine Steuererkl\u00e4rung abgeben mussten&#8220;, sagt Kirsten Otte von der Lohnsteuerhilfe f\u00fcr Arbeitnehmer e.V., Lohnsteuerhilfeverein, Beratungsstelle Ritzerau.<\/p>\n<p>Muss ich eine Steuererkl\u00e4rung abgeben? &#8222;Eigentlich sollte das gar keine Frage sondern eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit sein,&#8220; sagt Kirsten Otte. Denn knapp 90 Prozent der Steuerzahler, die eine Steuererkl\u00e4rung abgegeben haben, k\u00f6nnen mit einer Steuererstattung rechnen. Im Schnitt mit 935 Euro, so das Statistische Bundesamt *). Allerdings gibt nur etwa die H\u00e4lfte derjenigen, die Einnahmen aus nichtselbst\u00e4ndiger Arbeit und eventuell aus Kapitaleink\u00fcnften erzielten, auch eine Steuererkl\u00e4rung ab. &#8222;Die \u00fcbrigen, jedenfalls die meisten von ihnen, schenken ihr zu viel gezahltes Steuergeld dem Staat&#8220;, sagt Kirsten Otte.<\/p>\n<p>Wer muss denn also in jedem Fall seine Einkommensteuererkl\u00e4rung 2017 abgegeben? Hier die wichtigsten Punkte die zu der sogenannten &#8222;Pflichtveranlagung&#8220; f\u00fchren:<\/p>\n<p>Mehrere Jobs: Wer gleichzeitig mehrere Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse hat, das hei\u00dft also gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten und damit f\u00fcr das Zweite Arbeitsverh\u00e4ltnis die Steuerklasse 6 hat, der muss eine Steuererkl\u00e4rung abgeben. Nicht davon betroffen sind pauschalbesteuerte Minijobs.<\/p>\n<p>Nebeneink\u00fcnfte: H\u00e4lt zum Beispiel ein Lehrer Vortr\u00e4ge und bekommt daf\u00fcr ein Honorar, dann muss eine Steuerkl\u00e4rung abgegeben werden. Grunds\u00e4tzlich f\u00fchren alle Nebeneink\u00fcnfte, die \u00fcber 410 Euro hinausgehen, zur Pflichtveranlagung.<\/p>\n<p>Beide Partner arbeiten: Gehen beide Ehe- bzw. Lebenspartner arbeiten, dann m\u00fcssen sie immer dann eine Steuerkl\u00e4rung abgeben, wenn einer der beiden der Steuerklasse V oder VI angeh\u00f6rt. Die am h\u00e4ufigsten gew\u00e4hlte Kombination der Steuerklassen III und V f\u00fchrt n\u00e4mlich in vielen F\u00e4llen zu Steuernachzahlungen. Mitunter fallen diese auch h\u00f6her aus.<\/p>\n<p>Freibetrag: Wenn auf der Lohnsteuerbescheinigung ein Freibetrag &#8211; zum Beispiel f\u00fcr Werbungskosten &#8211; eingetragen ist, m\u00fcssen Sie ebenfalls eine Steuererkl\u00e4rung abgeben. Allerdings nur dann, wenn der Arbeitslohn insgesamt 11.400 Euro \u00fcbersteigt (Ehegatten 21.650 Euro).<\/p>\n<p>Au\u00dferordentliche Eink\u00fcnfte: Dazu z\u00e4hlt beispielsweise die Abfindung bei K\u00fcndigung. Oder die Verg\u00fctung f\u00fcr das Betriebsjubil\u00e4um. Aber auch die einmalige Bonuszahlung z\u00e4hlt zu den au\u00dferordentlichen Eink\u00fcnften. In diesen F\u00e4llen besteht ebenfalls die Pflichtveranlagung.<\/p>\n<p>Rentenerh\u00f6hung: Mit jeder Rentenerh\u00f6hung fallen zahlreiche Ruhest\u00e4ndler pl\u00f6tzlich wieder unter die Pflichtveranlagung und m\u00fcssen eine Einkommensteuererkl\u00e4rung abgeben. Grundregel: Liegen die Eink\u00fcnfte durch die Rente \u00fcber dem Grundfreibetrag, dann muss eine Steuererkl\u00e4rung eingereicht werden. 2017 betrug der Grundfreibetrag 8.820 Euro (Verheiratete 17.640 Euro).<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzliche Eink\u00fcnfte im Ruhestand: Wer neben der Rente weitere Eink\u00fcnfte erzielt, zum Beispiel auch aus Vermietung und Verpachtung, der muss ohnehin eine Einkommensteuererkl\u00e4rung abgeben.<\/p>\n<p>Lohnersatzleistungen: Dazu z\u00e4hlen zum Beispiel Arbeitslosen-, Kranken-, Kurzarbeiter-, Insolvenz- oder auch Erziehungsgeld. Wer mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen erhielt, der muss eine Steuererkl\u00e4rung abgeben.<\/p>\n<p>Brief vom Finanzamt: Wenn Sie vom Finanzamt aufgefordert werden, eine Steuererkl\u00e4rung abzugeben, dann m\u00fcssen Sie der Aufforderung Folge leisten.<\/p>\n<p>Dies sind die wichtigsten Voraussetzungen, die zu einer Pflichtveranlagung f\u00fchren. Die Einkommensteuererkl\u00e4rung 2017 muss in diesem Jahr sp\u00e4testens am 31. Mai eingereicht werden. Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins genie\u00dfen eine Fristverl\u00e4ngerung bis zum 31. Dezember 2018.<\/p>\n<p>F\u00fcr wen lohnt sich die Abgabe der Steuererkl\u00e4rung ganz besonders? &#8222;Zum Beispiel Berufsanf\u00e4nger, die in 2017 die Ausbildung abgeschlossen und anschlie\u00dfend einen Vollzeit-Job angenommen haben, k\u00f6nnen mit einer deutlichen Steuererstattung rechnen&#8220;, sagt Kirsten Otte. Die Abgabe der Lohnsteuererkl\u00e4rung ist aber auch f\u00fcr diejenigen besonders lohnenswert, die in 2017 zeitweilig Lohnersatzleistungen erhalten haben, also zum Beispiel Mutterschafts- oder Elterngeld oder wegen zeitweiliger Besch\u00e4ftigungslosigkeit Arbeitslosengeld.<\/p>\n<p>&#8222;Wer einen Lohnsteuerhilfeverein zu Rate zieht, der spart nicht nur viel Arbeit, er kann sich darauf verlassen, optimale Ergebnisse mit der Steuererkl\u00e4rung zu erzielen, sagt Kirsten Otte: &#8222;Wir sorgen auch daf\u00fcr, dass die Erstattung so hoch wie m\u00f6glich und die Nachzahlungen so gering wie n\u00f6tig ausfallen.&#8220;<\/p>\n<p>*) Untersuchung des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden, vorgestellt am 7.7.2017. Die Zahlen der Statistiker beziehen sich auf das Jahr 2013. In dem Jahr gab es 23,7 Millionen unbeschr\u00e4nkt Steuerpflichtige, die ausschlie\u00dflich Einnahmen aus nichtselbst\u00e4ndiger Arbeit und eventuell Kapitaleink\u00fcnfte erzielten. 13,2 Millionen gaben eine Steuererkl\u00e4rung ab, 11,5 Millionen davon erhielten eine Steuererstattung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ritzerau (pm). Die Saison f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung 2017 ist angelaufen. 935 Euro &#8211; so hoch ist die durchschnittliche Steuererstattung, so das Statistische Bundesamt in Wiesbaden. Finanziell eine interessante Aussicht &#8211; und dennoch tun sich die meisten schwer damit, eine Steuererkl\u00e4rung abzugeben. Dabei haben viele Steuerzahler gar keine Wahl. 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