{"id":19677,"date":"2019-12-13T10:05:36","date_gmt":"2019-12-13T09:05:36","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=19677"},"modified":"2019-12-13T10:05:36","modified_gmt":"2019-12-13T09:05:36","slug":"landtag-beschliesst-kitareform","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2019\/12\/13\/landtag-beschliesst-kitareform\/","title":{"rendered":"Landtag beschlie\u00dft Kitareform"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Familienminister Heiner Garg warb gestern (12.12.) vor der finalen Abstimmung \u00fcber die Kitareform2020 im Schleswig-Holsteinischen Landtag nochmal eindr\u00fccklich f\u00fcr eines der gr\u00f6\u00dften Projekte dieser Landesregierung: \u201eDie Kitareform beinhaltet eine finanzielle Entlastung der Familien, deutlich mehr Landesmittel f\u00fcr die Kommunen und schafft gleichzeitig mehr Qualit\u00e4t in den Einrichtungen. Sie ist ein Einstieg in eine transparente und faire Lastenverteilung. Mit der Deckelung der Kita-Beitr\u00e4ge entlasten wir die Eltern von zum Teil viel zu hohen Geb\u00fchren. Wir f\u00fchren landeseinheitliche Mindestvorgaben f\u00fcr die Sozialstaffel und f\u00fcr die Geschwistererm\u00e4\u00dfigung sowie ein echtes Wahlrecht bei freien Pl\u00e4tzen f\u00fcr Eltern ein. Wir erh\u00f6hen die Qualit\u00e4t in den Einrichtungen durch verbindliche Personal- und Gruppengr\u00f6\u00dfen, f\u00fchren erstmals Obergrenzen f\u00fcr Schlie\u00dftage ein und sorgen f\u00fcr eine verbindliche Beteiligung der Elternvertretungen.\u201c<\/p>\n<p>Die Reform wurde in einem umfangreichen Beteiligungsprozess von Landeselternvertretung, Tr\u00e4gerverb\u00e4nden und Kommunalen Landesverb\u00e4nden erarbeitet. Im Sozialausschuss wurde das Kita-Reform-Gesetz anschlie\u00dfend nochmal intensiv diskutiert. Die angeh\u00f6rten Verb\u00e4nde haben dabei wertvolle Anregungen zu einer weiteren Verbesserung des Gesetzentwurfes beigesteuert. Ab August 2020 werden damit Eltern, Kommunen, Kindertageseinrichtungen und die kleinsten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner von einer umfangreichen Entlastung und qualitativen Verbesserung der Kinderbetreuung profitieren:<\/p>\n<p>1) Verbesserungen f\u00fcr Familien (Beispiele)<\/p>\n<p>&#8211; Gerechtere Beitr\u00e4ge: Bisher setzen Kommunen landesweit sehr unterschiedliche und wenig nachvollziehbare H\u00f6hen der Elternbeitr\u00e4ge fest, die zum Teil sogar zwischen unmittelbaren Nachbargemeinden stark variieren. Zuk\u00fcnftig wird es landesweit eine einheitliche maximale Obergrenze \u201eBeitragsdeckel\u201c der Elternbeitr\u00e4ge geben.<\/p>\n<p>&#8211; Beitragsdeckel: Die bisher von Kommunen in Schleswig-Holstein erhobenen Beitr\u00e4ge geh\u00f6ren zudem bundesweit zu den h\u00f6chsten und betragen zum Teil mehr als 700,-Euro in der Krippenbetreuung. Zuk\u00fcnftig (ab August 2020) wird in der \u00dc3-Betreuung ein monatlicher Deckel von rund 141 Euro f\u00fcr eine f\u00fcnfst\u00fcndige Betreuung und von rund 226 Euro f\u00fcr eine achtst\u00fcndige Betreuung gelten. F\u00fcr die Krippenbetreuung eines Kindes unter drei Jahren gilt eine Obergrenze von 180 Euro f\u00fcr eine f\u00fcnfst\u00fcndige Betreuung und ein Deckel von 288 Euro f\u00fcr eine achtst\u00fcndige Betreuung. Der monatliche Beitragsdeckel wird pro w\u00f6chentliche Betreuungsstunde festgelegt, so dass er f\u00fcr alle Betreuungsumf\u00e4nge gilt, ganz egal ob ein Kind vier oder acht oder mehr Stunden betreut wird. Der \u201eBeitragsdeckel\u201c definiert einen Maximalbetrag, der nat\u00fcrlich weiterhin unterschritten werden kann.<\/p>\n<p>&#8211; Einbeziehung Tagespflege: Bisher gab es keine landeweit einheitliche Regelung in Bezug auf Tagespflege. Zuk\u00fcnftig wird der Beitragsdeckel auch f\u00fcr Tagespflegepersonen gelten. Auch die Tagespflege wird zuk\u00fcnftig anteilig durch das Land, die Eltern und die Wohngemeinden finanziert werden.<\/p>\n<p>&#8211; Landesweite Sozialstaffel: Bisher wurden Familien mit niedrigem Einkommen in einzelnen Kreisen\/kreisfreien St\u00e4dten teilweise sehr unterschiedlich von den Beitr\u00e4gen entlastet. Zuk\u00fcnftig wird es eine nachvollziehbare landeseinheitliche Mindestvorgabe f\u00fcr die Sozialstaffel geben, um Familien mit niedrigen Einkommen die Teilnahme an Krippe und Kita oder Tagespflege landesweit zu erleichtern.<\/p>\n<p>&#8211; Geschwistererm\u00e4\u00dfigung: Ebenso wird die bisherige Ungleichbehandlung bei der Geschwistererm\u00e4\u00dfigung beendet: Familien mit mehreren Kindern k\u00f6nnen von einer Mindestvorgabe bei der Geschwistererm\u00e4\u00dfigung profitieren: Besuchen mehrere Kinder gleichzeitig eine Kita oder Tagespflege, m\u00fcssen die Eltern f\u00fcr das zweit\u00e4lteste Kind nur die H\u00e4lfte des Beitrags bezahlen. J\u00fcngere Kinder sind komplett beitragsfrei. In Bezug auf Schulkinder oder deren Ber\u00fccksichtigung bei der Anrechnung k\u00f6nnen wie bisher auch die \u00f6rtlichen Jugend\u00e4mter weitergehende Regelungen treffen.<\/p>\n<p>&#8211; St\u00e4rkung des Wahlrechts: Bisher stie\u00dfen Eltern h\u00e4ufig bei ihren Kommunen an Grenzen, wenn sie das bundesgesetzlich bestehende Wahlrecht bei der Platzwahl geltend machen wollten. Dies scheiterte h\u00e4ufig an Finanzierungsfragen zwischen Wohnsitz- und Standortgemeinde. Zuk\u00fcnftig gibt es ein echtes Wahlrecht f\u00fcr Eltern, denn die Finanzierungsstruktur wird so gestaltet, dass ein gesondert zu vereinbarender interkommunaler Kostenausgleich entf\u00e4llt. Soweit Pl\u00e4tze vorhanden sind, k\u00f6nnen Eltern ihre Kinder in einer Kita au\u00dferhalb ihrer Wohngemeinde anmelden, ohne sich deswegen erkl\u00e4ren zu m\u00fcssen. Eine Familie kann also auch au\u00dferhalb des eigenen Wohnorts eine Einrichtung ausw\u00e4hlen, beispielsweise, wenn dort die Betreuungszeiten besser zu den eigenen Arbeitszeiten passen.<\/p>\n<p>&#8211; Betreuungskontinuit\u00e4t: Bisher konnten Kommunen Kinder aus Einrichtungen \u201ewerfen\u201c, wenn die Familie \u00fcber die Stadtgrenze hinaus ins Umland zieht \u2013 auch ohne, dass dort einen Betreuungsplatz gleichen Umfangs vorhanden war. Zuk\u00fcnftig wird dies verboten, da Betreuungskontinuit\u00e4t nicht nur p\u00e4dagogisch wichtig f\u00fcr Kinder, sondern auch unverzichtbar f\u00fcr die Planbarkeit von Familie und Beruf f\u00fcr die Eltern ist.<\/p>\n<p>&#8211; Verl\u00e4ssliche Schlie\u00dfzeiten: Bislang gab es bei den Schlie\u00dfzeiten \u00fcberhaupt keine Regelung, so dass Eltern nicht l\u00e4ngerfristig planen konnten. Zuk\u00fcnftig wird es eine Obergrenze der m\u00f6glichen Schlie\u00dfzeiten geben: Diese werden auf 20 Tage im Kalenderjahr begrenzt (inklusive Feiertage). F\u00fcr kleine Einrichtungen mit bis zu drei Gruppen gelten diese Ziele ebenfalls, sie k\u00f6nnen jedoch abweichend davon bis zu 30 Tage im Jahr schlie\u00dfen, da es bei weniger Fachkr\u00e4ften schwerer f\u00e4llt, Vertretungen zu organisieren. Mit dieser Ausnahme sollen die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kleinen Einrichtungen ber\u00fccksichtigt werden. Kitas k\u00f6nnen selbstverst\u00e4ndlich auch weiterhin weniger Schlie\u00dftage umsetzen, wo sie das heute schon tun. Mindestvorgaben regeln lediglich, welche maximale Tagesanzahl nicht mehr \u00fcberschritten werden darf.<\/p>\n<p>&#8211; Beteiligungsm\u00f6glichkeit: Zuk\u00fcnftig ist die Einhaltung der Beteiligungsrechte der Elternvertretung Voraussetzung daf\u00fcr, dass eine Kita \u00f6ffentliche Mittel erh\u00e4lt. Auch Eltern, deren Kinder in Tagespflege betreut werden, k\u00f6nnen k\u00fcnftig in der Kreis- und Landeselternvertretung mitwirken.<\/p>\n<p>2) Verbesserungen f\u00fcr Kitas\/ p\u00e4dagogische Fachkr\u00e4fte \/ Qualit\u00e4t (Beispiele)<\/p>\n<p>&#8211; Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schl\u00fcssels: Bisher galt in Schleswig-Holstein ein Fachkraft-Kind-Schl\u00fcssel im Elementarbereich von 1,5 pro Gruppe. Zuk\u00fcnftig wird dieser auf 2,0 Fachkr\u00e4fte angehoben.<\/p>\n<p>&#8211; Begrenzung der Gruppengr\u00f6\u00dfe: Bisher konnten im Ausnahmefall Gruppen auf 25 Kinder vergr\u00f6\u00dfert werden. Zuk\u00fcnftig gilt maximal eine Gr\u00f6\u00dfe von 22 Kinder, die Regelgr\u00f6\u00dfe betr\u00e4gt wie bisher 20 Kinder.<\/p>\n<p>&#8211; Verf\u00fcgungszeiten: Erstmals wird im Gesetz als Mindestanforderung festgehalten, dass Verf\u00fcgungszeiten ab 2021 im Umfang von 7,8 Stunden (pro Woche\/pro Gruppe), die Fachkr\u00e4fte beispielsweise f\u00fcr ihre eigene Vorbereitung nutzen, in jeder Kita ein fester Bestandteil der Planungen sein m\u00fcssen. Auch hier k\u00f6nnen die Kommunen oder die Tr\u00e4ger weitergehende Regelungen treffen.<\/p>\n<p>&#8211; Leitungsfreistellungszeiten: Ebenfalls erstmals werden Leitungsfreistellungszeiten, die f\u00fcr Vorbereitung und Organisation genutzt werden, verbindlich als Mindestanforderung aufgenommen. Nat\u00fcrlich k\u00f6nnen diese vor Ort weiterentwickelt werden und Kommunen und Tr\u00e4ger k\u00f6nnen dar\u00fcber hinaus gehende Regelungen treffen.<\/p>\n<p>&#8211; Fachkr\u00e4ftegewinnung: Ein wesentlicher Faktor f\u00fcr die Fachkr\u00e4ftegewinnung sind gute Arbeitsbedingungen. Mit den qualit\u00e4tssteigernden Ma\u00dfnahmen und deren Finanzierung tr\u00e4gt das Land einen wichtigen Teil dazu bei \u2013 neben weiteren Ma\u00dfnahmen wie z.B. Verbesserung bei der Ausbildung, die unabh\u00e4ngig vom Reformgesetz verfolgt werden.<\/p>\n<p>&#8211; Flexibilisierung Betreuungsm\u00f6glichkeiten, z.B. Hort: Die bisher starren Regelungen werden flexibilisiert durch zuk\u00fcnftig verschiedene Gruppenformen. Neben der weiterhin m\u00f6glichen Betreuung von 15 Kindern von 1,5 Fachkr\u00e4ften (in der dann sog. \u201eMittleren Hortgruppe\u201c) wird zuk\u00fcnftig eine Regelgruppe erm\u00f6glicht bestehend aus 20 Kindern, die von 2 Fachkr\u00e4ften betreut werden (= identischer Betreuungsschl\u00fcssel wie bisher).<\/p>\n<p>&#8211; Nachweis des Fachkraft-Kind-Schl\u00fcssels: Umfangreiche Melde- oder Dokumentationspflichten sieht das Gesetz entgegen mancher Mutma\u00dfungen hierzu nicht vor. Die Einrichtungen m\u00fcssen nur auf geeignete Weise festhalten, welche Mitarbeiter*innen an welchen Tag in den Gruppen gearbeitet haben. Weitere Differenzierungen sind nicht notwendig. Hintergrund ist lediglich, dem Jugendamt auf dessen verlangen die Einhaltung des Fachkraft-Kind-Schl\u00fcssels belegen zu k\u00f6nnen (s. hierzu auch \u00a7 26 Abs.2). Eine regelm\u00e4\u00dfige Meldepflicht ist nicht vorgesehen, sondern erst nach Nicht-Einhaltung des Fachkraft-Kind-Schl\u00fcssels \u00fcber mehr als 5 Tage.<\/p>\n<p>&#8211; Naturkindertagesst\u00e4tten sind ein fester und wichtiger Bestandteil der Kitalandschaft in Schleswig-Holstein. Daran wird sich auch in Zukunft nichts \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Die dauerhafte Zulassung von Natur-Krippengruppen und Natur-Hortgruppen ist nun klar geregelt. Bisher gab es keine gesetzlichen Vorgaben dazu, wann Naturgruppen f\u00f6rderungsf\u00e4hig sind. Das wird sich mit der Reform \u00e4ndern: Fortan sind Naturkindertagesst\u00e4tten f\u00f6rderf\u00e4hig, die Kinder ab einem Alter von 20 Monaten betreuen. Zudem gelten nun auch solche Gruppen als Naturgruppen, die sich nur geringf\u00fcgig in Innenr\u00e4umen aufhalten, wenn die Kinder zum Beispiel dort ihr Mittagessen einnehmen.<\/p>\n<p>3) Verbesserung f\u00fcr Kommunen und des Finanzierungssystems:<\/p>\n<p>&#8211; Bisher wurde in der Kitafinanzierung vereinfacht ausgedr\u00fcckt bei neuen Anforderungen immer eine weitere Richtlinie, Verordnung oder Erlass \u201eangeflickt\u201c. Dies f\u00fchrte zu einem tr\u00e4gen Finanzierungssystem mit einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen und Verantwortlichkeiten, das selbst f\u00fcr Beteiligte nicht mehr einfach durchschaubar war und Fehlanreize bot. Die Reform wird die Finanzierung systematisieren: Sie erh\u00e4lt erstmalig eine nachhaltige Struktur, mehr Transparenz und ein h\u00f6heres Ma\u00df an Verl\u00e4sslichkeit.<\/p>\n<p>Grundlage der Finanzierung des neuen Modells ist eine Standardqualit\u00e4t als Voraussetzung f\u00fcr die \u00f6ffentliche F\u00f6rderung (SQKM). Dar\u00fcber hinaus gehende Angebote und Standards finanzieren die Kommunen oder Tr\u00e4ger als freiwillige Leistungen.<\/p>\n<p>&#8211; In diesem System haben es St\u00e4dte und Gemeinden weiterhin in ihrer Hand, die Kita vor Ort zu gestalten. Sie definieren die Betreuungsbedarfe, wirken weiterhin ma\u00dfgeblich an der Bedarfsplanung mit, w\u00e4hlen die Tr\u00e4ger aus, entscheiden \u00fcber zus\u00e4tzliche Angebote \u00fcber den Standard hinaus und gestalten weiterhin in Beir\u00e4ten vor Ort mit anderen Beteiligten. Ihre Gestaltungsm\u00f6glichkeiten werden sich sogar dort noch einmal erh\u00f6hen, wo Qualit\u00e4tsvorgaben bereits erreicht und Elternbeitr\u00e4ge unter oder nahe dem Deckel sind. Sie k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Mittel in die Verbesserung des Angebots vor Ort oder in eine Absenkung der Elternbeitr\u00e4ge investieren.<\/p>\n<p>&#8211; Bei der finanziellen Belastung geht es zwischen Land und Kommunen zuk\u00fcnftig fairer zu. Eingef\u00fchrt wird ein anteiliger Landesbeitrag, der auch an die Entwicklung der Platzzahlen und der Betreuungszeiten gekoppelt ist, sodass die Kostendynamik \u00fcber alle Betreuungsformen vom Land \u00fcbernommen wird.<\/p>\n<p>&#8211; Das Land \u00fcbernimmt zudem alle Dynamisierungskosten, die aus der Beitragsdeckelung resultieren. Der kommunale Anteil soll sich hingegen nicht weiter erh\u00f6hen. Im neuen System bezahlt also derjenige, der \u201ebestellt\u201c.<\/p>\n<p>&#8211; Die F\u00f6rderung pro Kind wird sich in dieser Legislaturperiode mehr als verdoppeln \u2013 von durchschnittlich rund 2.000 Euro im Jahr 2017 auf durchschnittlich rund 4.400 Euro im Jahr 2022. Der Anteil der Gemeinden an den Kosten pro Kind des Standard-Qualit\u00e4ts-Kosten-Modells, auf dem das Finanzierungssystem basiert, sinkt auf 39 %.<\/p>\n<p>&#8211; \u00dcbergangsphase: Gemeinden, Kreisen und Tr\u00e4gern wird ausreichend Zeit gegeben, die Reform seri\u00f6s umzusetzen, damit sie das derzeit meist praktizierte System der Defizitfinanzierung auf eine Pauschalfinanzierung umstellen k\u00f6nnen. Das macht es f\u00fcr die kommunalen und freien Einrichtungstr\u00e4ger planbar.<\/p>\n<p>Mehr zur Kita-Reform finden Sie unter <a href=\"http:\/\/kitareform2020.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">http:\/\/kitareform2020.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). 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