{"id":1883,"date":"2018-03-21T16:55:39","date_gmt":"2018-03-21T16:55:39","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=1883"},"modified":"2018-03-21T16:55:39","modified_gmt":"2018-03-21T16:55:39","slug":"gefluegelpest-in-gefluegelhaltung-in-schleswig-holstein-festgestellt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/03\/21\/gefluegelpest-in-gefluegelhaltung-in-schleswig-holstein-festgestellt\/","title":{"rendered":"Gefl\u00fcgelpest in Gefl\u00fcgelhaltung in Schleswig-Holstein festgestellt"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> In Schleswig-Holstein ist in einer Gefl\u00fcgelhaltung erstmals das Gefl\u00fcgelpestvirus des Subtyps H5N6 nachgewiesen worden. Eine entsprechende Best\u00e4tigung erhielt das Landwirtschaftsministerium vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor f\u00fcr Avi\u00e4re Influenza.<\/p>\n<p>Die betroffene Haltung auf der Hallig S\u00fcderoog im Kreis Nordfriesland besteht aus 57 Tieren mit H\u00fchnern, Puten, Enten und G\u00e4nsen. Nachdem die Untersuchung mehrerer verendeter Tiere im Landeslabor bereits den amtlichen Verdacht der Gefl\u00fcgelpest ausl\u00f6ste, konnte die anzeigepflichtige Tierseuche nach den weiteren Untersuchungen im nationalen Referenzlabor durch die Veterin\u00e4rbeh\u00f6rde festgestellt werden. Alle Tiere der Gefl\u00fcgelhaltung werden gem\u00e4\u00df Gefl\u00fcgelpest-Verordnung get\u00f6tet und fachgerecht entsorgt.<\/p>\n<p><strong>Restriktionszonen wurden eingerichtet<\/strong><\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df Gefl\u00fcgelpest-Verordnung sind um den Ausbruchsbetrieb Restriktionszonen eingerichtet worden. Diese bestehen aus einem Sperrbezirk von mindestens drei und ein Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Dementsprechend umfasst der Sperrbezirk die Hallig S\u00fcderoog und das Beobachtungsgebiet die Insel Pellworm. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtliche vorgegebene Regelungen vor allem f\u00fcr Gefl\u00fcgelhaltungen. Diese umfassen beispielsweise ein Aufstallungsgebot sowie ein Verbringungsverbot f\u00fcr lebendes Gefl\u00fcgel.<\/p>\n<p><strong>Schutzma\u00dfnahmen verst\u00e4rken<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr alle Gefl\u00fcgelhalter gilt es, die allgemeinen Schutzma\u00dfregeln, die in der Gefl\u00fcgelpest-Verordnung vorgeschrieben sind, umzusetzen. Gefl\u00fcgel ist an f\u00fcr Wildv\u00f6gel unzug\u00e4nglichen Stellen zu f\u00fcttern und zu tr\u00e4nken. Futter, Einstreu und sonstige Gegenst\u00e4nde mit denen Gefl\u00fcgel in Ber\u00fchrung kommen kann, sollen f\u00fcr Wildv\u00f6gel unzug\u00e4nglich aufbewahrt werden. Die veterin\u00e4rmedizinische Untersuchung bei erh\u00f6hten Verlusten und die Anzeige aller bislang noch nicht gemeldeten Gefl\u00fcgelhaltungen beim zust\u00e4ndigen Veterin\u00e4ramt sind ebenfalls vorgeschrieben. Weitere wichtige zu beachtende Aspekte sind auch im Flyer \u201eGefahr Gefl\u00fcgelpest \u2013 Wie sch\u00fctze ich meine Tiere?\u201c nachzulesen.<\/p>\n<p>Verendete, f\u00fcr Gefl\u00fcgelpest empf\u00e4ngliche Wildv\u00f6gel wie Enten, G\u00e4nse, M\u00f6wen und Greifv\u00f6gel, sollten dem zust\u00e4ndigen Veterin\u00e4r- oder Ordnungsamt gemeldet werden.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Die Avi\u00e4re Influenza kann in zwei Formen bei Hausgefl\u00fcgel und Wildv\u00f6geln auftreten: Die niedrigpathogene Form (LPAI) oder die hochpathogene Form (HPAI), die Gefl\u00fcgelpest. Die hochpathogene Form unterliegt sowohl bei Wildv\u00f6geln wie auch beim Hausgefl\u00fcgel der Anzeigepflicht und wird durch die Ma\u00dfnahmen der Gefl\u00fcgelpest-Verordnung bek\u00e4mpft. Eine Impfung gegen das Virus ist nicht erlaubt.<\/p>\n<p>Seit dem ersten Nachweis des hochpathogenen avi\u00e4ren Influenzavirus des Subtyps H5N6 in den Niederlanden im Dezember 2017sind auch weitere europ\u00e4ische Staaten wie die Schweiz, das Vereinigte K\u00f6nigreich, Irland, Schweden und D\u00e4nemark betroffen. Dieser in Europa aufgetretene Subtyp H5N6 weist gro\u00dfe genetische \u00c4hnlichkeit zum HPAIV H5N8 auf, das seit Winter 2016\/2017 in Europa zirkuliert. F\u00e4lle treten in der Wildvogelpopulation und in einigen L\u00e4ndern auch in kommerziellen und nicht-kommerziellen Gefl\u00fcgelhaltungen auf. Der bislang einzige Fall in Deutschland wurde bei einer Wildente in Bayern im Januar 2018 nachgewiesen. Mit dem aktuellen Nachweis wurde der Subtyp H5N6 erstmals in einer Haltung in Deutschland detektiert. Bislang sind keine Infektionen des Menschen mit dem in Europa vorkommenden Gefl\u00fcgelpesterregers H5N6 bekannt. Das in 2016\/2017 in Europa endemisch vorkommende hochpathogene avi\u00e4re Influenzavirus des Subtyps H5N8 wird weiterhin und in vermehrten Umfang seit Sommer 2017 in Italien festgestellt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). In Schleswig-Holstein ist in einer Gefl\u00fcgelhaltung erstmals das Gefl\u00fcgelpestvirus des Subtyps H5N6 nachgewiesen worden. Eine entsprechende Best\u00e4tigung erhielt das Landwirtschaftsministerium vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor f\u00fcr Avi\u00e4re Influenza. Die betroffene Haltung auf der Hallig S\u00fcderoog im Kreis Nordfriesland besteht aus 57 Tieren mit H\u00fchnern, Puten, Enten und G\u00e4nsen. 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