{"id":17304,"date":"2019-09-12T05:12:15","date_gmt":"2019-09-12T03:12:15","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=17304"},"modified":"2019-09-12T15:13:22","modified_gmt":"2019-09-12T13:13:22","slug":"recht-auf-berufliche-bildung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2019\/09\/12\/recht-auf-berufliche-bildung\/","title":{"rendered":"Recht auf berufliche Bildung"},"content":{"rendered":"<p><strong>M\u00f6lln\/Schwarzenbek (aa).<\/strong> Menschen mit Behinderung haben ebenso wie alle anderen Menschen das Recht auf lebenslanges Lernen, berufliche Bildung und eine Besch\u00e4ftigung in einem \u201eoffenen, inklusiven und f\u00fcr sie zug\u00e4nglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld\u201c. Dieses ist so auch in der UN- Behindertenrechtskonvention Artikel 27 festgelegt. Mit der Einf\u00fchrung von Qualifizierungsbausteinen im Bereich \u201eHauswirtschaft\u201c hat das Lebenshilfewerk im Kreis Herzogtum Lauenburg unter diesem Aspekt nun einen weiteren Meilenstein ins Leben gerufen.<\/p>\n<p>Besonders Menschen mit Behinderungen ohne Schulabschluss k\u00f6nnen h\u00e4ufig aufgrund ihrer Einschr\u00e4nkungen keine regul\u00e4re und oft auch keine theoriereduzierte (Fachpraktiker-)Ausbildung absolvieren. Fort- und Weiterbildungsma\u00dfnahmen sollten aber jedem Menschen zug\u00e4nglich und das gesamte Berufsleben lang m\u00f6glich sein. Genau f\u00fcr diesen Personenkreis bieten Qualifizierungsbausteine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine M\u00f6glichkeit sich beruflich weiterzubilden und sich die erworbenen Kompetenzen formal durch die Industrie- und Handelskammer in Form eines Zertifikates anerkennen zu lassen.<\/p>\n<p>\u201eSie sind die ersten, mit denen wir das Projekt starten\u201c, erkl\u00e4rt LHW-Ausbildungsleitung Susanne Wandrei zusammen mit LHW-Bildungsbegleiterin Janine Kruse den sechs LHW-Besch\u00e4ftigten, die zum ersten Kennlerntreffen des Qualifzierungsbausteins gekommen sind. Insgesamt neun Besch\u00e4ftigte aus verschiedenen Werkst\u00e4tten des Lebenshilfewerks in M\u00f6lln und Schwarzenbek werden an dieser Premiere zum Thema \u201eFachgerechtes Eindecken\/ Speisen servieren\u201c teil. Der Qualifikationsbaustein umfasst insgesamt 140 Stunden praktischer und theoretischer Schulung. Vorgesehen sind auch Praktika in Kooperation mit regionalen Betrieben, wie zum Beispiel dem Harlekin in M\u00f6lln. Der Abschluss ist f\u00fcr Februar n\u00e4chsten Jahres vorgesehen. Danach plant das Lebenshilfewerk weitere Qualifikationsbausteine im Bereich Hauswirtschaft und in anderen Berufsfeldern.<\/p>\n<p>Am Ende dieses ersten von der IHK anerkannten Qualifizierungsbausteins steht eine Pr\u00fcfung. Bei Bestehen gibt es ein Zertifikat, wer die Pr\u00fcfung nicht schafft oder zu dieser antreten will, erh\u00e4lt eine Teilnahmebescheinigung. Der Qualifizierungsbaustein selbst ist herausgel\u00f6st aus der regul\u00e4ren Vollausbildung zum Hauswirtschafter. Das Zertifikat soll sp\u00e4ter als T\u00fcr\u00f6ffner bei Bewerbungen um ein Praktikum auf dem ersten Arbeitsmarkt helfen. \u201ePotenzielle Arbeitgeber k\u00f6nnen mit einem Blick in das Zertifikat dann besser einsch\u00e4tzen, was ihr k\u00f6nnt und wo und wie sie auch einsetzen k\u00f6nnen\u201c, beschreibt es der ebenfalls anwesende Harlekin-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Alexander Gehrling.<\/p>\n<p>Bei gutem Gelingen des ersten Qualifizierungsbausteins und entsprechender Nachfrage soll ein zweiter Qualifizierungsbaustein gleich im Anschluss angeboten werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>M\u00f6lln\/Schwarzenbek (aa). Menschen mit Behinderung haben ebenso wie alle anderen Menschen das Recht auf lebenslanges Lernen, berufliche Bildung und eine Besch\u00e4ftigung in einem \u201eoffenen, inklusiven und f\u00fcr sie zug\u00e4nglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld\u201c. Dieses ist so auch in der UN- Behindertenrechtskonvention Artikel 27 festgelegt. 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