{"id":17300,"date":"2019-09-11T12:19:52","date_gmt":"2019-09-11T10:19:52","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=17300"},"modified":"2019-09-11T12:19:52","modified_gmt":"2019-09-11T10:19:52","slug":"kabinett-stimmt-kitareform-zu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2019\/09\/11\/kabinett-stimmt-kitareform-zu\/","title":{"rendered":"Kabinett stimmt Kitareform zu"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Das Landeskabinett hat gestern (10.9.) dem von Familienminister Heiner Garg eingebrachten &#8222;Gesetz zur St\u00e4rkung der Qualit\u00e4t in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen&#8220; (Kita-Reform-Gesetz) abschlie\u00dfend zugestimmt. Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag zur weiteren Beratung zugeleitet. &#8222;Wir beenden damit hohe Geb\u00fchren, steigern die Qualit\u00e4t und stellen die Kitafinanzierung erstmals auf ein dauerhaft verl\u00e4ssliches Fundament. Das ist ein gro\u00dfer Schritt auf dem Weg zu einem familienfreundlicheren Schleswig-Holstein. Die Reform st\u00e4rkt somit Familien, Kita-Qualit\u00e4t und Kommunen.&#8220; Die Umsetzung soll zum Kitajahr ab dem 1. August 2020 erfolgen.<\/p>\n<p>Unterlegt wird die Reform mit erheblich mehr Mitteln in einer nie dagewesenen Gr\u00f6\u00dfenordnung: eine Milliarde Euro zus\u00e4tzlich wird in dieser Legislaturperiode zur F\u00f6rderung des Kitabereichs im Vergleich zum Jahr 2017 aufgebracht, darin enthalten sind 191 Millionen zus\u00e4tzliche Bundesmittel. Die F\u00f6rderung pro Kind wird sich damit in dieser Legislaturperiode mehr als verdoppeln \u2013 von durchschnittlich rund 2.000 Euro im Jahr 2017 auf durchschnittlich rund 4.400 Euro im Jahr 2022. &#8222;Das ist ein Kraftakt, von dem Familien und Schleswig-Holstein insgesamt profitieren werden. Ich m\u00f6chte jedem Kind Zugang zu einer guten fr\u00fchkindlichen Bildung und damit bestm\u00f6gliche Startchancen erm\u00f6glichen. Damit werden die Weichen f\u00fcr einen erfolgreichen weiteren Lebensweg gestellt. Zugleich ist eine gute Kinderbetreuung die Voraussetzung f\u00fcr die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit f\u00fcr Eltern aber auch Arbeitgeber essentiell&#8220;, so Minister Garg.<\/p>\n<p>Wichtige Punkte der Reform sind beispielswiese die Deckelung der Elternbeitr\u00e4ge, gr\u00f6\u00dfere Wahlfreiheit f\u00fcr Eltern, die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schl\u00fcssels von rund 1,5 Erzieherinnen und Erzieher auf zwei pro Gruppe im Elementarbereich und ein g\u00e4nzlich neues Finanzierungssystem. Damit wird sich das Land erstmals mit einem verl\u00e4sslichen Anteil pro betreutem Kind an den Kosten beteiligen. Der Landesbeitrag wird damit automatisch gekoppelt an die \u00fcblichen Kostensteigerungen sowie die Entwicklung der Platzzahlen und der Betreuungszeiten.<\/p>\n<p>Die Reform war in einem umfangreichen Beteiligungsprozess von Landeselternvertretung, Tr\u00e4gerverb\u00e4nden und Kommunalen Landesverb\u00e4nden begleitet worden. Die Anh\u00f6rung zwischen erster und zweiter Kabinettsbefassung hat den Reformbedarf nochmals best\u00e4tigt. Zugleich konnten durch das Verfahren wertvolle Anregungen aufgenommen, einzelne Aspekte klargestellt und Berechnungen pr\u00e4zisiert werden. Dazu geh\u00f6ren:<\/p>\n<p>Der ab 1. August 2020 landesweit einheitliche Elternbeitrags-Deckel pro Betreuungsstunde wird f\u00fcr Kinder \u00fcber drei Jahren gegen\u00fcber dem Ursprungsentwurf leicht abgesenkt: Bei einem \u00dc3-Kind ergibt sich ein monatlicher Deckel von rund 141 Euro f\u00fcr eine f\u00fcnfst\u00fcndige Betreuung und rund 226 Euro f\u00fcr eine achtst\u00fcndige Betreuung (vormals 233 Euro). F\u00fcr die Krippenbetreuung eines Kindes unter drei Jahren gilt eine Obergrenze von 180 Euro f\u00fcr eine f\u00fcnfst\u00fcndige Betreuung pro Tag beziehunsgweise 288 Euro f\u00fcr eine achtst\u00fcndige Betreuung pro Tag.<\/p>\n<p>Die Mitwirkung der Elternvertretung wird mit der Reform gest\u00e4rkt. Auf Anregung der Landeselternvertretung wird dabei das vorgesehene Wahlverfahren zu Kreis- und Landeselternvertretung vereinfacht.<\/p>\n<p>Bestandsschutz bei Einrichtungen der d\u00e4nischen Minderheit: Diese k\u00f6nnen als zweite Kraft in der Kitagruppe Personen besch\u00e4ftigen, die berufsbegleitend fortgebildet werden, wenn sie im Ausgangspunkt den wichtigen Spracherfordernissen gen\u00fcgen.<\/p>\n<p>Abbildung der Finanzbedarfe kleiner, eingruppiger Einrichtungen hinsichtlich der besonderen Fachkrafterfordernisse.<\/p>\n<p>Verbesserungen f\u00fcr Tagespflegepersonen: Die Mindestverg\u00fctungss\u00e4tze sowie f\u00fcr die Sachaufwandspauschale werden erh\u00f6ht. Des Weiteren wird klarer geregelt, dass der \u00f6rtliche Tr\u00e4ger der Jugendhilfe \u00fcber die nach dem Gesetz vorgeschriebenen Mindestleistungen hinausgehen kann.<br \/>\nDer Anteil der Gemeinden an den Kosten pro Kind des Standard-Qualit\u00e4ts-Kosten-Modells, auf dem das Finanzierungssystem basiert, sinkt auf 39 % (vormals rd. 40,2 %).<\/p>\n<p>Die \u00dcbergangsphase zur vollst\u00e4ndigen Umsetzung des neuen Finanzierungssystems wird auf den Zeitraum bis Ende 2024 erweitert, um allen Akteuren mehr Zeit f\u00fcr die erforderlichen Umstellungen zu gew\u00e4hren. Entsprechend wird auch die Evaluation auf einer um ein Jahr erweiterten Datenbasis stattfinden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Grundlage der Finanzierung des neuen Systems ist eine Standardqualit\u00e4t als Voraussetzung f\u00fcr die \u00f6ffentliche F\u00f6rderung. Dar\u00fcberhinausgehende Angebote und Standards finanzieren die Kommunen oder Tr\u00e4ger als freiwillige Leistungen. St\u00e4dte oder Gemeinden, die bereits heute diese zuk\u00fcnftig landesweit g\u00fcltigen Vorgaben erf\u00fcllen, werden ebenfalls erhebliche zus\u00e4tzliche Landesmittel erhalten. Im Unterschied zu St\u00e4dten, die diese Zusatzmittel einsetzen m\u00fcssen, um die neuen Vorgaben zu erreichen, k\u00f6nnen diese dann selbst entscheiden, wie sie damit den Kitabereich weiter st\u00e4rken. Solche Kommunen werden also belohnt f\u00fcr ihre gute bisherige Kita-Arbeit, die sie weiter verbessern k\u00f6nnen. Sie k\u00f6nnen beispielsweise das ab 1.8.2020 mit Einf\u00fchrung des Elternbeitrags-Deckels wegfallende Krippengeld durch Beitragssenkungen mit Hilfe eines Anteils der zus\u00e4tzlichen Landesmittel kompensieren.<\/p>\n<p>Folgende Regelungen sind durch den Gesetzentwurf vorgesehen:<\/p>\n<p><strong>Entlastung und St\u00e4rkung der Eltern<\/strong><\/p>\n<p>Deckelung der Elternbeitr\u00e4ge auf stundenbezogene H\u00f6chstwerte differenziert nach Altersstruktur (U3\/\u00dc3);<br \/>\nEine dar\u00fcberhinausgehende Senkung der Elternbeitr\u00e4ge durch die Kommune bleibt als freiwillige Leistung m\u00f6glich;<br \/>\nkeine zus\u00e4tzlichen Belastungen jenseits der Beitr\u00e4ge sowie f\u00fcr Essen und Ausfl\u00fcge;<br \/>\nlandeseinheitliche Sozialerm\u00e4\u00dfigung;<br \/>\nMindestvorgaben f\u00fcr die Geschwistererm\u00e4\u00dfigung im vorschulischen Bereich.<br \/>\nVerbesserung von Wahlm\u00f6glichkeiten bei der Platzauswahl &#8211; auch \u00fcber die Gemeindegrenzen hinweg: Eltern k\u00f6nnen sich f\u00fcr freie Pl\u00e4tze entscheiden, haben keinen Rechtfertigungsdruck mehr bei ausw\u00e4rtiger Betreuung und k\u00f6nnen ihr Wunsch- und Wahlrecht im Rahmen der vorhandenen Kapazit\u00e4ten aus\u00fcben;<br \/>\nein Gemeindekindervorrang sichert die Betreuung am Wohnort;<br \/>\ndie Ferien-Schlie\u00dfzeiten von Einrichtungen werden begrenzt auf 20 Tage, davon maximal drei Wochen am St\u00fcck.<br \/>\neinfachere Suche nach einem Platz durch verbindliche Kita-Datenbank<br \/>\nVerbesserung der Beteiligungsm\u00f6glichkeiten in den Kitas;<br \/>\nVerankerung der Erziehungspartnerschaft;<\/p>\n<p><strong>Verbesserung der Qualit\u00e4t<\/strong><\/p>\n<p>Erh\u00f6hung des Fachkraft-Kind-Schl\u00fcssels f\u00fcr \u00dc3-Gruppen auf 2,0;<br \/>\nDie Regelgruppengr\u00f6\u00dfe in der \u00dc3-Betreuung betr\u00e4gt zuk\u00fcnftig 20 Kinder, in Ausnahmef\u00e4llen kann auf 22 Kinder vergr\u00f6\u00dfert werden, die bisherige Erweiterungsm\u00f6glichkeit auf 25 Kinder wird gestrichen<br \/>\nerstmalige Verankerung von Verf\u00fcgungszeiten f\u00fcr Fachkr\u00e4fte: mindestens 5 Stunden pro Woche\/Gruppe, die Fachkr\u00e4ften zur Verf\u00fcgung steht<br \/>\nerstmalige Verankerung von Leitungsfreistellungen (sp\u00e4testens volle Freistellung ab der 5. Gruppe);<br \/>\nauch bei den Qualit\u00e4tsvorgaben k\u00f6nnen Kommunen Angebote oberhalb der Mindeststandards machen.<br \/>\nProfessionalisierung durch obligatorische Nutzung eines Qualit\u00e4tsmanagementverfahrens nach Wahl des Tr\u00e4gers;<br \/>\nverbindliche Inanspruchnahme der p\u00e4dagogischen Fachberatung.<\/p>\n<p><strong>Kindertagespflege<\/strong><\/p>\n<p>die Kindertagespflege wird ebenfalls aus dem Standard-Qualit\u00e4ts-Kostenmodell finanziert;<br \/>\ndazu werden erstmals Mindestverg\u00fctungss\u00e4tze festgelegt in H\u00f6he von 4,73 \u20ac pro Kind und Stunde. Das ergibt einen Stundendurchschnittswert in H\u00f6he von 22,20 \u20ac bei 4-5 betreuten Kindern.<br \/>\nder Beitragsdeckel gilt ebenfalls f\u00fcr die Kindertagespflege;<br \/>\ndie M\u00f6glichkeiten zur Kooperation von zwei Kindertagespflegepersonen werden klarer definiert;<br \/>\nEltern von Kindern in Kindertagespflege k\u00f6nnen zuk\u00fcnftig an Wahlen zur Kreiselternvertretung (KEV) teilnehmen.<\/p>\n<p><strong>Entlastung der Kommunen<\/strong><\/p>\n<p>Das Land erh\u00f6ht seinen Anteil an der Gesamtfinanzierung des Kita-Systems deutlich;<br \/>\ndas Land beteiligt sich erstmals mit einem verl\u00e4sslichen Finanzierungsanteil pro betreutes Kind an den Kosten der Kindertagesbetreuung;<br \/>\ndie Landesf\u00f6rderung wird dynamisiert, sodass sich nach erfolgter Evaluation der sich ergebende prozentuale Gesamtfinanzierungsanteil der Kommunen am Standard-Qualit\u00e4ts-Kostenmodell in den Folgejahren nicht mehr erh\u00f6ht;<br \/>\ndie Kreisaufgaben bei der Bedarfsplanung werden durch gesetzliche Regelungen und das Instrument der Kita-Datenbank gest\u00e4rkt;<br \/>\nwie bisher unterst\u00fctzen die Gemeinden den \u00f6rtlichen Tr\u00e4ger der Jugendhilfe ma\u00dfgeblich, indem die Bedarfspl\u00e4ne im Benehmen mit den Gemeinden aufgestellt werden.<\/p>\n<p>Das bisherige Kindertagesst\u00e4ttengesetz des Landes Schleswig-Holstein von 1992 enth\u00e4lt eine Vielzahl unsystematischer Regelungen, die seit ihrem Inkrafttreten weitgehend unver\u00e4ndert bestehen. Es ist nicht hinreichend an die inzwischen grundlegend ver\u00e4nderten bundesgesetzlichen (Rechtsanspr\u00fcche) und tats\u00e4chlichen (U3-Ausbau, gestiegene Qualit\u00e4tsanforderungen) Rahmenbedingungen der Kindertagesf\u00f6rderung angepasst worden. Das auf der Grundlage dieses Gesetzes gewachsene System der Zuwendungsfinanzierung ist intransparent und un\u00fcbersichtlich. Das Land beteiligt sich mittelbar durch zweckgebundene Zuweisungen an die Kreise und kreisfreien St\u00e4dte. Die Finanzierungsanteile der f\u00fcnf Finanzierungsbeteiligten (Land, Kreise, Standortgemeinden, Eltern, Tr\u00e4ger) sind im Gesetz nicht quantifiziert. Ebenso fehlt eine klare Definition einer verl\u00e4sslichen Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung von Land, Kreisen und Gemeinden. Dadurch gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen mit einem hohen Verwaltungsaufwand. Zudem hat das derzeitige Finanzierungssystem zu h\u00f6chst unterschiedlichen und im L\u00e4ndervergleich sehr hohen Elternbeitr\u00e4gen gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Hintergr\u00fcnde und Prognoserechner f\u00fcr Kommunen unter <a href=\"http:\/\/kitareform2020.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">http:\/\/kitareform2020.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Das Landeskabinett hat gestern (10.9.) dem von Familienminister Heiner Garg eingebrachten &#8222;Gesetz zur St\u00e4rkung der Qualit\u00e4t in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen&#8220; (Kita-Reform-Gesetz) abschlie\u00dfend zugestimmt. 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