{"id":15764,"date":"2019-07-14T06:15:29","date_gmt":"2019-07-14T04:15:29","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=15764"},"modified":"2019-07-14T10:17:16","modified_gmt":"2019-07-14T08:17:16","slug":"das-umweltministerium-startet-mit-der-finanzierung-wolfsabweisender-herdenschutzzaeune-mit-angepasstem-verfahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2019\/07\/14\/das-umweltministerium-startet-mit-der-finanzierung-wolfsabweisender-herdenschutzzaeune-mit-angepasstem-verfahren\/","title":{"rendered":"Das Umweltministerium startet mit der Finanzierung wolfsabweisender Herdenschutzz\u00e4une mit angepasstem Verfahren"},"content":{"rendered":"<p><strong>Herzogtum Lauenburg\/Kiel (pm).<\/strong> Seit der Ausweisung der Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Herzogtum Lauenburg und Segeberg als Wolfspr\u00e4ventionsgebiete k\u00f6nnen Halter von gef\u00e4hrdeten Nutztieren in diesen Regionen die Finanzierung von Zaunmaterial durch das Land beantragen. Nun beginnt das Landwirtschaftsministerium mit der Auszahlung der ersten Mittel. Die Staatssekret\u00e4rin f\u00fcr Landwirtschaft Dorit Kuhnt sagt dazu: &#8222;Durch eine hohe Zahl gesch\u00fctzter Tiere wird die Gefahr deutlich verringert, dass sich W\u00f6lfe auf die Erbeutung von Nutztieren spezialisieren. Als Bundesland mit der h\u00f6chsten Schafsdichte in Deutschland haben wir deshalb ein Verfahren entwickelt, mit dem wir m\u00f6glichst schnell m\u00f6glichst viele Schafe sch\u00fctzen&#8220;.<\/p>\n<p>Um sicher stellen zu k\u00f6nnen, dass mit den vorhandenen finanziellen Mitteln in H\u00f6he von 1,7 Millionen Euro eine m\u00f6glichst gro\u00dfe Anzahl von Nutztieren eingez\u00e4unt werden kann, erfolgt die Antragsbearbeitung in drei Phasen. Bis zum September werden die Antr\u00e4ge der gro\u00dfen Schaf- und Ziegenhalter mit mindestens 500 erwachsenen Tieren bearbeitet, ab dann die Teilantr\u00e4ge und Antr\u00e4ge von Haltern mit einer Anzahl von 100 bis 499 Tieren. Im Oktober kann bei ausreichenden Haushaltsmitteln mit der Antragsbearbeitung von Halterinnen und Haltern kleinerer Herden begonnen werden. &#8222;Wir wissen, dass es auch den kleinen Betrieben schwerfallen wird, ihre Herden vollst\u00e4ndig mit Z\u00e4unen zu sch\u00fctzen, weil es Zeit in Anspruch nimmt, diese Z\u00e4une auf- und abzubauen. Wenn aber die gro\u00dfen Betriebe unsere Unterst\u00fctzung annehmen, k\u00f6nnen wir schon \u00fcber 60 Prozent der Schafe sch\u00fctzen. Das w\u00e4re ein Erfolg f\u00fcr den Herden- und Artenschutz. Dies kommt auch den kleineren Betrieben zugute, weil durch den h\u00f6heren Anteil gesch\u00fctzter Tiere die Gefahr einer Spezialisierung von W\u00f6lfen auf Nutztiere verringert wird&#8220;, so Dorit Kuhnt.<\/p>\n<p>Insgesamt sind bisher 264 Antr\u00e4ge eingegangen. Die Nutztierhalter k\u00f6nnen selbst entscheiden, welchen der vom Land als wolfsabweisend anerkannten Zauntypen sie mit den bewilligten Mittel errichten. Auf Wunsch erfolgt hierzu eine individuelle Beratung durch das Wolfsmanagement Schleswig-Holstein. Au\u00dferdem k\u00f6nnen die, die nur einen Teil ihrer Tiere hinter diesen Z\u00e4unen sch\u00fctzen wollen oder einen Teil ihrer Herde bereits durch wolfsabweisende Z\u00e4une gesch\u00fctzt haben, jetzt auch einen Antrag f\u00fcr einen Teil ihrer Tiere stellen (mindestens 25 Prozent), sofern der Gesamtbetrieb mindestens 500 Tiere h\u00e4lt. &#8222;Manche Gebiete sind einfacher zu z\u00e4unen als andere. Wir haben mit dieser F\u00f6rderm\u00f6glichkeit einen wichtigen Hinweis aus den Verb\u00e4nden aufgenommen und wollen den Halterinnen und Haltern entgegenkommen&#8220;, kommentiert Dorit Kuhnt die neue Regelung. Die finanziellen Mittel werden pauschaliert berechnet. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die H\u00f6he der Finanzierung ist die Anzahl der zu sch\u00fctzenden Tiere. Alle Betriebe, die aufgrund der Priorisierung nicht sofort eine F\u00f6rderung erhalten, k\u00f6nnen bei Wolfsrissen in der Umgebung weiter wie bisher auf die geliehenen Herdenschutzpakete zugreifen.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Derzeit leben zwei W\u00f6lfe sicher dauerhaft in Schleswig-Holstein, zwei in SH nachgewiesene Tiere sind offensichtlich abgewandert und ein Wolf wurde \u00fcberfahren. Weitere Einzeltiere wandern durch und halten sich unterschiedlich lange im Land auf. Mit zirka 200.000 Schafen ist Schleswig-Holstein nach Baden-W\u00fcrttemberg das schafreichste Bundesland und das Land mit der h\u00f6chsten Schafdichte.<\/p>\n<p>Schafspopulation in den neuen Wolfspr\u00e4ventionsgebieten:<\/p>\n<p>Kreis Betriebe [n] \/ % SH Schafe [n] \/ % SH<\/p>\n<p>Dithmarschen 241 \/ 15,3 % 62.366 \/ 30,3 %<\/p>\n<p>Steinburg 104 \/ 6,6 % 10.020 \/ 4,9 %<\/p>\n<p>Pinneberg 55 \/ 3,5 % 10.017 \/ 4,9 %<\/p>\n<p>Segeberg 72 \/ 4,6 % 2943 \/ 1,4 %<\/p>\n<p>Um auch zuk\u00fcnftig Ausgleichszahlungen f\u00fcr Wolfsrisse zu erhalten, m\u00fcssen in Wolfspr\u00e4ventionsgebieten Halterinnen und Halter von besonders gef\u00e4hrdeten Nutztieren, wie Schafen und Ziegen, beim Land einen formlosen Antrag stellen. Dieser muss verdeutlichen, dass sie bereit sind, ihre Herden angemessen zu sch\u00fctzen. Die formlosen Antr\u00e4ge k\u00f6nnen der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde \u00fcber die folgende Mailanschrift zugeleitet werden: <a href=\"mailto:wolfspraevention@melund.landsh.de\">wolfspraevention@melund.landsh.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg\/Kiel (pm). Seit der Ausweisung der Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Herzogtum Lauenburg und Segeberg als Wolfspr\u00e4ventionsgebiete k\u00f6nnen Halter von gef\u00e4hrdeten Nutztieren in diesen Regionen die Finanzierung von Zaunmaterial durch das Land beantragen. Nun beginnt das Landwirtschaftsministerium mit der Auszahlung der ersten Mittel. 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