{"id":14700,"date":"2019-06-06T06:01:30","date_gmt":"2019-06-06T04:01:30","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=14700"},"modified":"2019-06-04T22:05:14","modified_gmt":"2019-06-04T20:05:14","slug":"kabinett-stimmt-entwurf-des-kita-reformgesetzes-zu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2019\/06\/06\/kabinett-stimmt-entwurf-des-kita-reformgesetzes-zu\/","title":{"rendered":"Kabinett stimmt Entwurf des Kita-Reformgesetzes zu"},"content":{"rendered":"<p><strong>L\u00fcbeck\/Kiel (pm).<\/strong> Das Landeskabinett hat am 4. Juni dem von Familienminister Heiner Garg eingebrachten Kita-Reform-Gesetz zugestimmt. &#8222;\u201eWir verbessern die Kitaqualit\u00e4t, sorgen landesweit f\u00fcr faire und vergleichbare Beitr\u00e4ge und f\u00fchren erstmals einen verl\u00e4sslichen Finanzierungsanteil des Landes pro Kind ein. Das ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem familienfreundlicheren Schleswig-Holstein\u201c&#8220;, so Minister Garg. Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verb\u00e4ndeanh\u00f6rung und wird dann nach der parlamentarischen Sommerpause dem Landtag zugeleitet. Das Gesetz soll Anfang 2020 in Kraft treten und die Reform zum Start des Kitajahres am 1.8.2020 umgesetzt werden. Vorausgegangen war ein umfangreicher Beteiligungsprozess von Landeselternvertretung, Tr\u00e4gerverb\u00e4nden und Kommunalen Landesverb\u00e4nden.<\/p>\n<p>Mit der Reform sollen die Elternbeitr\u00e4ge ab dem 1. August 2020 zuk\u00fcnftig landesweit einheitlich pro Betreuungsstunde auf H\u00f6chstbeitr\u00e4ge begrenzt werden. Das ergibt bei einem U3-Kind einen Deckel von 180 Euro f\u00fcr eine 5-st\u00fcndige Betreuung pro Tag (25 Stunden\/ Woche) bzw. 288 Euro f\u00fcr eine 8-st\u00fcndige Betreuung pro Tag (40 Stunden\/ Woche). Bei einem \u00dc3-Kind ergibt sich ein Deckel von 145 Euro f\u00fcr eine 5-st\u00fcndige Betreuung bzw. 233 Euro f\u00fcr eine 8-st\u00fcndige Betreuung. &#8222;\u201eDie bundesweit h\u00f6chsten Elternbeitr\u00e4ge werden damit Vergangenheit sein. Wir sorgen landesweit f\u00fcr gleiche und faire Startchancen f\u00fcr die Kleinsten. Und beenden das Geb\u00fchren-Dickicht, das kein Mensch nachvollziehen konnte\u201c&#8220;, betont Garg.<\/p>\n<p>Mit dem Gesetz wird das Finanzierungssystem f\u00fcr Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege umfassend neu strukturiert. &#8222;\u201eWir werden den Landesbeitrag zuk\u00fcnftig automatisch an die Entwicklung der Platzzahlen, der Betreuungszeiten und der Betriebskosten koppeln. Mehr Kinder bedeutet damit f\u00fcr die Kommunen automatisch mehr Geld\u201c&#8220;, erl\u00e4utert Garg. &#8222;\u201eDie durchschnittliche Landesf\u00f6rderung inklusive der Bundesmittel soll sich in dieser Legislaturperiode mehr als verdoppeln\u201c&#8220;, so Garg: Von durchschnittlich ca. 2.000 Euro pro Kind im Jahr 2017 auf durchschnittlich ca. 4.400 Euro im Jahr 2022. Im Jahresvergleich bedeutet das Plus an Landesmitteln etwa 568 Millionen Euro im Jahr 2022 gegen\u00fcber rund 245 Millionen Euro im Jahr 2017.<\/p>\n<p>Auch Kommunen, in denen Elternbeitr\u00e4ge bereits heute unterhalb des beabsichtigten Beitragsdeckels liegen, werden im gleichen Ma\u00dfe von diesen zus\u00e4tzlichen Geldern profitieren. &#8222;\u201eDiese St\u00e4dte oder Gemeinden werden insofern belohnt, da sie selbst entscheiden k\u00f6nnen, wie sie die Mittel f\u00fcr den Kitabereich nutzen wollen\u201c&#8220;, betont Garg. Beispielsweise k\u00f6nnten sie mit einem Teil davon den dann f\u00fcr Eltern relevanten Wegfall des Kita-Geldes ab 1.8.2020 kompensieren.<\/p>\n<p>Ein wichtiger Punkt zur Qualit\u00e4tssteigerung wird die Erh\u00f6hung des Fachkraft-Kind-Schl\u00fcssels f\u00fcr \u00dc3-Gruppen von derzeit 1,5 auf 2 Fachkr\u00e4fte pro Gruppe (Regelgruppengr\u00f6\u00dfe 20 Kinder) sein. Zudem werden die Leitungsfreistellungszeiten sowie die Verf\u00fcgungszeiten z.B. f\u00fcr Vor- und Nachbereitung f\u00fcr die Fachkr\u00e4fte erstmals landesweit verbindlich mit einem Mindeststandard versehen. &#8222;\u201eMir ist wichtig, dass alle neu geregelten Qualit\u00e4tsstandards, Mindeststandards sind. Die Gemeinde, die heute bereits geforderte Standards erf\u00fcllt oder \u00fcbertrifft, kann mit Hilfe der Landesmittel diese Vorreiterrolle beibehalten und sogar ausbauen\u201c&#8220;, so Garg.<\/p>\n<p>Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzes ist die St\u00e4rkung der Tagespflege: So werden \u2013 mit der Neustrukturierung des Finanzierungssystems \u2013 die Elternbeitr\u00e4ge auch f\u00fcr diese Betreuungsform landesweit einheitlich pro Betreuungsstunde auf die bekannten H\u00f6chstbeitr\u00e4ge begrenzt. Eltern von Kindern in der Tagespflege k\u00f6nnen zudem zuk\u00fcnftig an Wahlen zur Kreiselternvertretung und damit auch an Wahlen zur Landeselternvertretung teilnehmen. F\u00fcr Tagespflegepersonen werden au\u00dferdem erstmals Mindestverg\u00fctungss\u00e4tze festgelegt.<\/p>\n<p>Eine transparente und tats\u00e4chliche Planbarkeit f\u00fcr Eltern und Kommunen soll durch die verbindliche Nutzung des Online-Kita-Portals erreicht werden, deren Funktion deutlich verbessert werden soll. &#8222;\u201eEs wird Zeit, dass die Kita-Platzsuche f\u00fcr die Eltern und die Planung durch die Kommunen im 21. Jahrhundert ankommt. Davon profitieren alle Beteiligten\u201c&#8220;, so der Minister. Au\u00dferdem wird das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gest\u00e4rkt. Zuk\u00fcnftig sollen Eltern bei freien Pl\u00e4tzen die Wahlfreiheit haben und nicht auf bestimmte Gemeindegebiete faktisch beschr\u00e4nkt werden. Verschiedene bei der Vorstellung der Eckpunkte der Kitareform im Fr\u00fchjahr noch offene Punkte sind jetzt ebenfalls im Gesetzentwurf enthalten:<\/p>\n<p>Erstmals landeseinheitliche H\u00f6chstgrenzen von Schlie\u00dfzeiten: die planm\u00e4\u00dfigen Schlie\u00dfzeiten sollen grunds\u00e4tzlich 20 Tage f\u00fcr die Einrichtung im Kindergartenjahr nicht \u00fcbersteigen; davon d\u00fcrfen bis zu f\u00fcnf Tage au\u00dferhalb der Schulferien liegen. &#8222;\u201eEltern sollen sich auf eine verl\u00e4ssliche Betreuung einstellen k\u00f6nnen\u201c&#8220;, erl\u00e4utert Garg. Schlie\u00dfungen f\u00fcr einen Zeitraum von mehr als drei Wochen sind in der Regel unzul\u00e4ssig. L\u00e4ngere Schlie\u00dfzeiten von bis zu 30 Tagen werden nur zugelassen f\u00fcr kleine Einrichtungen mit bis zu drei Gruppen, denn kurze Schlie\u00dfzeiten zu organisieren ist umso schwieriger, je kleiner die Einrichtung ist.<\/p>\n<p>Erstmals landeseinheitliche Geschwistererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Krippen- und Kitakinder: Die Regelung sieht eine Erm\u00e4\u00dfigung der Elternbeitr\u00e4ge von 50% f\u00fcr das zweit\u00e4lteste Kind und ab jedem weiteren Kind 100% Beitragsfreiheit vor. F\u00fcr schulbegleitende Betreuungsangebote bleibt es den Kommunen unbenommen, weiterhin Erm\u00e4\u00dfigungsregelungen zu treffen.<\/p>\n<p>Erstmals landeseinheitliche Sozialerm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Kinder in der vorschulischen Betreuung unter Einbeziehung der Geschwistererm\u00e4\u00dfigung \u2013 bisher war das landesweit sehr unterschiedlich geregelt. Jede Familie wird sich mit der Reform von ihrer Kommune ausrechnen lassen k\u00f6nnen, ob sie \u00fcber der bundesgesetzlich festgelegten Einkommensgrenze liegt. Liegt das Einkommen \u00fcber der Einkommensgrenze, sind 50 % des die Einkommensgrenze \u00fcbersteigenden Einkommensanteils f\u00fcr den Elternbeitrag aufzuwenden. \u00dcbersteigt das Einkommen die Einkommensgrenze beispielsweise um 300 Euro, ist somit ein Elternbeitrag bis zur H\u00f6he von 150 Euro zumutbar. F\u00fcr Empf\u00e4nger von Sozialleistungen gilt bereits umfassend ab 1.8.2019 durch Bundesrecht eine komplette Beitragsbefreiung f\u00fcr Kinderbetreuung.<\/p>\n<p>Im Einzelnen sind folgende Regelungen durch den Gesetzentwurf vorgesehen:<\/p>\n<p>Entlastung und St\u00e4rkung der Eltern<\/p>\n<p>Deckelung der Elternbeitr\u00e4ge auf stundenbezogene H\u00f6chstwerte differenziert nach Alter (U3\/\u00dc3);<br \/>\nEine dar\u00fcberhinausgehende Senkung der Elternbeitr\u00e4ge durch die Kommune bleibt als freiwillige Leistung m\u00f6glich.<br \/>\nlandeseinheitliche Sozial- und Geschwistererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Kinder in der vorschulischen Betreuung;<br \/>\nVerbesserung von Wahlm\u00f6glichkeiten bei der Platzauswahl &#8211; auch \u00fcber die Gemeindegrenzen hinweg:<br \/>\nEltern k\u00f6nnen sich f\u00fcr freie Pl\u00e4tze entscheiden, haben keinen Rechtfertigungsdruck mehr bei ausw\u00e4rtiger Betreuung und k\u00f6nnen ihr Wunsch- und Wahlrecht im Rahmen der vorhandenen Kapazit\u00e4ten aus\u00fcben;<br \/>\nein Gemeindekindervorrang sichert die Betreuung am Wohnort;<br \/>\ndie Ferien-Schlie\u00dfzeiten von Einrichtungen werden begrenzt;<br \/>\neinfachere Suche nach einem Platz durch verbindliche Kita-Datenbank<br \/>\nSt\u00e4rkung der Beteiligungsm\u00f6glichkeiten der Landes-, Kreis- und lokalen Elternvertretungen in den Kitas;<br \/>\nVerankerung der &#8222;\u201eErziehungspartnerschaft\u201c&#8220; zwischen Eltern und p\u00e4dagogischen Fachkr\u00e4ften<\/p>\n<p><strong>Verbesserung der Qualit\u00e4t<\/strong><\/p>\n<p>Erh\u00f6hung des Fachkraft-Kind-Schl\u00fcssels f\u00fcr \u00dc3-Gruppen auf 2,0;<br \/>\nDie Regelgruppengr\u00f6\u00dfe in der \u00dc3-Betreuung betr\u00e4gt zuk\u00fcnftig 20 Kinder, in Ausnahmef\u00e4llen kann auf 22 Kinder vergr\u00f6\u00dfert werden, die bisherige Erweiterungsm\u00f6glichkeit auf 25 Kinder wird gestrichen<br \/>\nerstmalige Verankerung von Verf\u00fcgungszeiten f\u00fcr Fachkr\u00e4fte: mindestens 5 Stunden pro Woche\/Gruppe;<br \/>\nerstmalige Verankerung von Leitungsfreistellungen (sp\u00e4testens volle Freistellung ab der 5. Gruppe);<br \/>\nes wird ein erh\u00f6hter landesweiter Mindeststandard definiert, zus\u00e4tzliche Qualit\u00e4tsma\u00dfnahmen durch Kommunen und Tr\u00e4ger sind weiterhin m\u00f6glich und erw\u00fcnscht;<br \/>\nProfessionalisierung durch obligatorische Nutzung eines Qualit\u00e4tsmanagementsystems nach Wahl des Tr\u00e4gers;<br \/>\nverbindliche Inanspruchnahme der p\u00e4dagogischen Fachberatung.<\/p>\n<p><strong>Entlastung der Kommunen<\/strong><\/p>\n<p>Das Land erh\u00f6ht seinen Anteil an der Gesamtfinanzierung des Kita-Systems deutlich;<br \/>\ndas Land beteiligt sich erstmals mit einem verl\u00e4sslichen Finanzierungsanteil pro betreutem Kind an den Kosten der Kindertagesbetreuung;<br \/>\ndie Landesf\u00f6rderung wird dynamisiert, sodass sich nach erfolgter Evaluation der sich ergebende prozentuale Gesamtfinanzierungsanteil der Kommunen am SQKM in den Folgejahren nicht mehr erh\u00f6ht;<br \/>\ndie Kreisaufgaben bei der Bedarfsplanung werden durch gesetzliche Regelungen und das Instrument der Kita-Datenbank gest\u00e4rkt;<br \/>\nwie bisher unterst\u00fctzen die Gemeinden den \u00f6rtlichen Tr\u00e4ger der Jugendhilfe ma\u00dfgeblich, indem die Bedarfspl\u00e4ne im Benehmen mit den Gemeinden aufgestellt werden.<\/p>\n<p>Weitere Info und Hintergr\u00fcnde unter <a href=\"http:\/\/kitareform2020.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">http:\/\/kitareform2020.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>L\u00fcbeck\/Kiel (pm). 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