{"id":1287,"date":"2018-03-08T14:20:38","date_gmt":"2018-03-08T14:20:38","guid":{"rendered":"http:\/\/hd.eu-mart.de\/?p=1287"},"modified":"2018-03-08T14:20:38","modified_gmt":"2018-03-08T14:20:38","slug":"gesund-im-mund","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/03\/08\/gesund-im-mund\/","title":{"rendered":"Gesund im Mund"},"content":{"rendered":"<div>\n<p class=\"rtejustify\"><strong>M\u00f6lln (pm).<\/strong> Regelm\u00e4\u00dfige Zahnpflege ist Voraussetzung f\u00fcr gesunde Z\u00e4hne. Neben dem t\u00e4glichen Z\u00e4hneputzen geh\u00f6ren dazu auch regelm\u00e4\u00dfige Kontrollbesuche beim Zahnarzt. Nur wer regelm\u00e4\u00dfig zur zahn\u00e4rztlichen Vorsorge geht, kann einen h\u00f6heren Zuschuss von der Krankenkasse erhalten, wenn Zahnersatz ben\u00f6tigt wird. \u201eBei Kronen, Br\u00fccken und Prothesen k\u00f6nnen schnell mehrere tausend Euro zusammen kommen\u201c, AOK-Niederlassungsleiter Torsten Flocken. Die Untersuchungstermine werden im Bonusheft dokumentiert und sind bares Geld wert.<\/p>\n<p class=\"rtejustify\">Regelm\u00e4\u00dfige Zahnkontrolle bedeutet: Erwachsene m\u00fcssen mindestens einen Zahnarztbesuch im Jahr nachweisen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind zwei Kontrollen pro Jahr n\u00f6tig. Wurde vor Beginn der Behandlung seit f\u00fcnf Jahren l\u00fcckenlos die Vorsorge im Bonusheft dokumentiert, erh\u00f6ht sich der Festzuschuss der Krankenkasse um 20 Prozent. Wer sogar zehn Jahre vor Behandlungsbeginn regelm\u00e4\u00dfig beim Zahnarzt war, erh\u00e4lt 30 Prozent mehr. \u201eVorsorge wird also belohnt: Wer regelm\u00e4\u00dfig zum Zahnarzt geht und ein Bonusheft f\u00fchrt, kann durch den h\u00f6heren Zuschuss von seiner Krankenkasse Geld sparen\u201c, r\u00e4t Flocken.<\/p>\n<p class=\"rtejustify\"><strong>Kassen zahlen Festzuschuss f\u00fcr Zahnersatz<\/strong><\/p>\n<p>Wer Zahnersatz ben\u00f6tigt, wendet sich zuerst an seinen behandelnden Zahnarzt. Dieser erstellt nach eingehender Untersuchung einen Heil- und Kostenplan, den der Versicherte bei seiner Gesetzlichen Krankenversicherung einreicht. Hier wird der Plan gepr\u00fcft und danach der Versicherte und der behandelnde Zahnarzt dar\u00fcber informiert, wie hoch der Festzuschuss ist. Anschlie\u00dfend kann die Behandlung beginnen. Der Zahnarzt rechnet nach der Behandlung den Festzuschuss \u00fcber die Kassenzahn\u00e4rztliche Vereinigung mit der zust\u00e4ndigen Krankenversicherung ab. Direkt vom Zahnarzt erh\u00e4lt der Versicherte eine Rechnung \u00fcber seinen Eigenanteil, also die \u00fcber den Festzuschuss hinausgehenden Kosten. Eine Ausnahme von diesem Verfahren ist beispielsweise die sogenannte \u201aandersartige Zahnersatzversorgung\u2018, wenn zum Beispiel anstelle von herausnehmbarem Zahnersatz eine festsitzende Versorgung gew\u00e4hlt wird: Der Versicherte erh\u00e4lt hierf\u00fcr eine vollst\u00e4ndige Privatrechnung durch den Zahnarzt. Diese Rechnung wird bei der Gesetzlichen Krankenkasse zur Erstattung des Festzuschusses eingereicht.<\/p>\n<p class=\"rtejustify\">Um den Eigenanteil beim Zahnersatz weiter zu minimieren, empfiehlt die AOK au\u00dferdem den Abschluss des AOK-Zahnersatz-Wahltarifs. Damit erh\u00f6ht sich der Zuschuss zum Zahnersatz im besten Fall auf bis zu 100 Prozent der Gesamtrechnung. Mehr Informationen gibt es in jedem AOK-Kundencenter oder im Internet unter <a href=\"http:\/\/www.aok.de\/nw\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.aok.de\/nw<\/a> in der Rubrik Tarife.<\/p>\n<p class=\"rtejustify\"><strong>AOK Service-Tipps: Bonusheft<\/strong><br \/>\nOb und in welcher H\u00f6he die Krankenkassen einen Zuschuss bei Zahnersatz zahlen, ist von den j\u00e4hrlichen Kontrollbesuchen beim Zahnarzt und deren Dokumentation im Bonusheft abh\u00e4ngig. Regelm\u00e4\u00dfige Vorsorge zahlt sich in jedem Fall aus.<br \/>\nErwachsene: Nachweis \u00fcber einen Zahnarztbesuch im Jahr<br \/>\nKinder und Jugendliche unter 18 Jahren: zwei Kontrollen beim Zahnarzt pro Jahr<br \/>\nDer Festzuschuss der Krankenkasse f\u00fcr Zahnersatz steigt um 20 Prozent, wenn seit f\u00fcnf Jahren vor Beginn der Behandlung die Vorsorgeuntersuchungen im Bonusheft dokumentiert wird<br \/>\nDer Festzuschuss steigt um 30 Prozent, wenn die j\u00e4hrlichen Vorsorgeuntersuchungen seit zehn Jahren vor Behandlungsbeginn dokumentiert wird<br \/>\nDurch den AOK-Zahnersatz-Wahltarif ist eine Erh\u00f6hung des Zuschusses auf 100 Prozent der Gesamtrechnung m\u00f6glich.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>M\u00f6lln (pm). Regelm\u00e4\u00dfige Zahnpflege ist Voraussetzung f\u00fcr gesunde Z\u00e4hne. Neben dem t\u00e4glichen Z\u00e4hneputzen geh\u00f6ren dazu auch regelm\u00e4\u00dfige Kontrollbesuche beim Zahnarzt. Nur wer regelm\u00e4\u00dfig zur zahn\u00e4rztlichen Vorsorge geht, kann einen h\u00f6heren Zuschuss von der Krankenkasse erhalten, wenn Zahnersatz ben\u00f6tigt wird. \u201eBei Kronen, Br\u00fccken und Prothesen k\u00f6nnen schnell mehrere tausend Euro zusammen kommen\u201c, AOK-Niederlassungsleiter Torsten Flocken. 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