{"id":12652,"date":"2019-03-15T06:13:38","date_gmt":"2019-03-15T05:13:38","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=12652"},"modified":"2019-03-14T21:20:51","modified_gmt":"2019-03-14T20:20:51","slug":"angekuendigte-wolfspraeventionsgebiete-treten-heute-in-kraft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2019\/03\/15\/angekuendigte-wolfspraeventionsgebiete-treten-heute-in-kraft\/","title":{"rendered":"Angek\u00fcndigte Wolfspr\u00e4ventionsgebiete treten heute in Kraft"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kiel (pm).<\/strong> Die Kreise Pinneberg, Dithmarschen, Steinburg und Segeberg sind ab Freitag (15. M\u00e4rz) offiziell Wolfspr\u00e4ventionsgebiete (WPG). In diesen Gebieten sowie dem Kreis Herzogtum Lauenburg, der bereits 2015 zum Wolfspr\u00e4ventionsgebiet erkl\u00e4rt wurde, finanziert das Land dauerhafte Herdenschutzma\u00dfnahmen von Nutztierhalterinnen und -haltern.<\/p>\n<p>Mit dem Inkrafttreten der neuen \u201eWolfsrichtlinie\u201c des Landes am 12. M\u00e4rz 2019 ist nun eine 100prozentige Finanzierung der Herdenschutzma\u00dfnahmen m\u00f6glich. &#8222;Ziel ist es, die hier ans\u00e4ssigen und durchs Land wandernden W\u00f6lfe gar nicht erst an Nutztiere als Nahrungsquelle zu gew\u00f6hnen&#8220;\u201c, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht.<br \/>\nRegelungen f\u00fcr Ausgleichszahlungen<\/p>\n<p>Um auch zuk\u00fcnftig Ausgleichszahlungen f\u00fcr Wolfsrisse zu erhalten, m\u00fcssen in Wolfspr\u00e4ventionsgebieten Halterinnen und Halter von besonders gef\u00e4hrdeten Nutztieren, wie Schafen und Ziegen, beim Land einen formlosen Antrag stellen. Dieser muss verdeutlichen dass sie dazu bereit sind, ihre Herden angemessen zu sch\u00fctzen. Die formlosen Antr\u00e4ge k\u00f6nnen der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde \u00fcber die Mailanschrift wolfspraevention@melund.landsh.de zugeleitet werden.<\/p>\n<p><strong>Digitale Antragstellung ab 15. M\u00e4rz 2019 m\u00f6glich<\/strong><\/p>\n<p>Seit der Bekanntmachung der Wolfspr\u00e4ventionsgebiete sind bereits \u00fcber 70 Antr\u00e4ge eingegangen, die derzeit bearbeitet werden. Alle Halterinnen und Halter, die einen Antrag gestellt haben, haben weiterhin Anspruch auf eine Entsch\u00e4digungszahlung nach einem Wolfsriss. Das gilt unabh\u00e4ngig davon, ob der durch das Land finanzierte Herdenschutz bereits geliefert werden konnte oder nicht. Die Ausstattung der Halterinnen und Halter wird gestaffelt nach Betriebsgr\u00f6\u00dfen bearbeitet. Zuerst werden die Betriebe mit \u00fcber 500 Mutterschafen versorgt, da diese Betriebe bereits etwa 60 Prozent der in der Region gehaltenen Schafe halten. Die Betriebe werden nach Antragsstellung individuell durch das Wolfsmanagement beraten und bei dem Ankauf von Z\u00e4unen begleitet. Der Antrag zur Kosten\u00fcbernahme ist ab Freitag (15. M\u00e4rz) 12 Uhr digital m\u00f6glich. Die notwendigen Hinweise f\u00fcr das Online-Verfahren erhalten die Antragsstellerinnen und Antragssteller \u00fcber die oben genannte Mailadresse.<\/p>\n<p><strong>Gro\u00dfe Schafsbetriebe sollen bis Sommer ausgestattet sein<\/strong><\/p>\n<p>&#8222;Wir haben innerhalb k\u00fcrzester Zeit ein digitales und individuelles Verfahren auf die Beine gestellt, welches es den betroffenen Betrieben m\u00f6glichst einfach machen soll, die notwendigen Antr\u00e4ge zu stellen. Wer noch analog arbeiten m\u00f6chte, kann sich nat\u00fcrlich auch schriftlich beim Landesamt f\u00fcr Landwirtschaft, Umwelt und l\u00e4ndliche R\u00e4ume (LLUR) melden&#8220;\u201c, freut sich Albrecht \u00fcber die rasche Umsetzung des Vorhabens. Die Beratung und Ausstattung der gro\u00dfen Schafsbetriebe soll bis zum Sommer abgeschlossen sein.<\/p>\n<p><strong>Spezielle Regelungen f\u00fcr Pferde- und Rinderhaltungen<\/strong><\/p>\n<p>Gr\u00f6\u00dfere Weidetiere \u2013 insbesondere Pferde und Rinder \u2013 gelten aufgrund der Wehrf\u00e4higkeit dieser Tiere in der Regel nicht als gef\u00e4hrdet. Deren Halter m\u00fcssen zun\u00e4chst keinen Antrag stellen, da bei ihnen im Fall der F\u00e4lle die Anspr\u00fcche auf die Gew\u00e4hrung eventuell doch anfallender Ausgleichszahlungen auch ohne speziellen Antrag erhalten bleibt. Pferde- und Rinderhalter, die aufgrund ihrer speziellen betrieblichen Strukturen trotzdem eine Gef\u00e4hrdung bef\u00fcrchten, k\u00f6nnen nat\u00fcrlich ebenfalls Antr\u00e4ge stellen und werden durch das Wolfsmanagement betriebsspezifisch beraten.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Weitere Informationen zu den Wolfspr\u00e4ventionsgebieten finden Sie online in einem umfangreichen FAQ. Gr\u00fcnde f\u00fcr die Erkl\u00e4rung eines Wolfspr\u00e4ventionsgebietes sind die Anwesenheit eines residenten Wolfes (Aufenthalt von mindesten 6 Monaten), eines Wolfspaares oder eines Rudels in einem bestimmten Gebiet. Dar\u00fcber hinaus stellen aktuelle Riss-Serien in einem bestimmten Gebiet (sechs Risse in zehn Tagen) ebenfalls einen Indikator dar, der die Ausweisung eines WPG n\u00f6tig machen kann.<\/p>\n<p>Besonders gef\u00e4hrdet durch den Wolf sind Schafe und Ziegen. Alle Schaf- und Ziegenhalter in WPGs m\u00fcssen daher einen Antrag stellen und nach Bewilligung innerhalb von vier Wochen die entsprechenden Ma\u00dfnahmen durchf\u00fchren, um die Voraussetzungen f\u00fcr Ausgleichszahlungen zu erf\u00fcllen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (pm). Die Kreise Pinneberg, Dithmarschen, Steinburg und Segeberg sind ab Freitag (15. M\u00e4rz) offiziell Wolfspr\u00e4ventionsgebiete (WPG). In diesen Gebieten sowie dem Kreis Herzogtum Lauenburg, der bereits 2015 zum Wolfspr\u00e4ventionsgebiet erkl\u00e4rt wurde, finanziert das Land dauerhafte Herdenschutzma\u00dfnahmen von Nutztierhalterinnen und -haltern. Mit dem Inkrafttreten der neuen \u201eWolfsrichtlinie\u201c des Landes am 12. 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