{"id":10239,"date":"2018-12-30T10:56:44","date_gmt":"2018-12-30T09:56:44","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=10239"},"modified":"2018-12-30T10:56:44","modified_gmt":"2018-12-30T09:56:44","slug":"ausmisten-aufgeraeumt-ins-neue-jahr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/12\/30\/ausmisten-aufgeraeumt-ins-neue-jahr\/","title":{"rendered":"Ausmisten: Aufger\u00e4umt ins neue Jahr"},"content":{"rendered":"<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Wer f\u00fcr die Weihnachtsgeschenke einen Platz in der Wohnung sucht, stellt manchmal fest: Es ist schon alles voll. Ausmisten ist dann angesagt. Von Sperrm\u00fcll bis Internetplattform stehen daf\u00fcr zahlreiche M\u00f6glichkeiten zur Verf\u00fcgung. Was es dabei zu beachten gibt, wei\u00df Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice).<\/p>\n<p><strong>Sperrm\u00fcll: Nicht einfach auf die Stra\u00dfe<\/strong><\/p>\n<p>\u201eAls Sperrm\u00fcll gelten M\u00f6bel und Ger\u00e4te, die zu gro\u00df oder sperrig sind f\u00fcr die Hausm\u00fclltonne. Dazu z\u00e4hlen beispielsweise Sofas, Tische oder Regale, aber auch Teppiche, Matratzen oder Fahrr\u00e4der\u201c, erkl\u00e4rt Michaela Rassat. \u201eAu\u00dferdem m\u00fcssen die M\u00fcllm\u00e4nner die Gegenst\u00e4nde tragen und verladen k\u00f6nnen. Jede Kommune und jedes Kreisgebiet kann zudem eigene Anforderungen haben, beispielsweise genaue Ma\u00dfangaben oder Mengenbegrenzungen.\u201c Auch die Kosten f\u00fcr die Entsorgung variieren je nach Standort. Abstellort ist meist vor dem Haus. Einfach etwas dazustellen, ist nicht erlaubt. Denn wer ausmistet, muss seinen Sperrm\u00fcll mit einer Mengenangabe anmelden. Das ist \u00fcber ein Onlineformular, eine spezielle Postkarte oder einen Anruf m\u00f6glich. Auch darf das Sperrgut nicht tagelang auf dem Gehweg rumstehen, meist legen die Gemeinden bestimmte Zeitr\u00e4ume fest. Am besten also im Abfallkalender der jeweiligen Gemeindeverwaltung oder beim zust\u00e4ndigen Amt \u00fcber die genauen Regelungen informieren. \u00dcbrigens: Wer auf dem Sperrm\u00fcll anderer beispielsweise einen sch\u00f6nen alten Tisch entdeckt, k\u00f6nnte eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn er ihn ins Auto l\u00e4dt. Ob es in der jeweiligen Gemeinde erlaubt ist, Sperrm\u00fcll mitzunehmen, steht in der \u00f6rtlichen Abfallsatzung.<\/p>\n<p><strong>Verborgene Sch\u00e4tze im Elektroschrott<\/strong><\/p>\n<p>Sonderm\u00fcll und Gefahrstoffe geh\u00f6ren weder zum Sperrm\u00fcll noch in die Restm\u00fclltonne, sondern auf den Wertstoffhof. Alte Elektroger\u00e4te z\u00e4hlen je nach Wohnort zum Sperrm\u00fcll \u2013 oder eben nicht. \u201eDas B\u00fcrgerb\u00fcro der Stadt beziehungsweise der Kommune oder die lokalen Entsorgungsbetriebe geben Auskunft\u201c, wei\u00df Rassat. Wenn die Sperrm\u00fcllabholung Waschmaschine, K\u00fchlschrank oder Sp\u00fclmaschine nicht akzeptiert, k\u00f6nnen Besitzer diese gem\u00e4\u00df Elektro- und Elektronikger\u00e4tegesetz (ElektroG) kostenlos bei einem Wertstoffhof abgeben. Alternativ haben sie auch die M\u00f6glichkeit, alte Ger\u00e4te beim H\u00e4ndler zur\u00fcckzugeben: \u201eSeit Juli 2016 ist der Handel zur R\u00fccknahme verpflichtet\u201c, betont die Rechtsexpertin. Dieses Gesetz betrifft alle L\u00e4den und Onlineshops, die auf mindestens 400 Quadratmetern Elektroger\u00e4te verkaufen oder lagern. Gro\u00dfe Ger\u00e4te wie Fernseher oder K\u00fchlschr\u00e4nke muss der H\u00e4ndler akzeptieren, wenn der Kunde ein entsprechendes Neuger\u00e4t bei ihm kauft. Ger\u00e4te, die eine Kantenl\u00e4nge von unter 25 Zentimetern haben, k\u00f6nnen Verbraucher auch ohne Neukauf zur\u00fcckgeben. \u201eDie fachgerechte Entsorgung alter Ger\u00e4te ist nach dem ElektroG ein Muss\u201c, betont Rassat. So flie\u00dfen wertvolle Rohstoffe wie Platin oder seltene Erden zur\u00fcck in den Kreislauf. Gleichzeitig garantiert das Recycling \u00fcber zugelassene Stellen eine umweltgerechte Entsorgung von enthaltenen Gefahrstoffen.<\/p>\n<p><strong>Schenken macht Freude<\/strong><\/p>\n<p>Zu eng gewordene Kleidung, Romane und CDs, die im Regal verstauben, oder der alte Sessel, der nicht mehr zur Einrichtung passt: Viele Gegenst\u00e4nde sind noch gut erhalten und m\u00fcssen nicht im Restm\u00fcll landen: Online-Verschenkportale, Kleidertauschpartys, Secondhandl\u00e4den, Sozialkaufh\u00e4user, Kleinanzeigen oder Flohm\u00e4rkte sind beliebte Anlaufstellen, um alten St\u00fccken ein zweites Leben zu schenken und nachhaltigen Konsum zu f\u00f6rdern. Oxfam-Shops nehmen gut erhaltene Kleidung, Haushaltswaren und B\u00fccher an. Die Erl\u00f6se flie\u00dfen in Nothilfe- und Entwicklungshilfeprojekte. Auch eine Anfrage beim Wertstoffhof kann sich lohnen, da einige Einrichtungen eine Secondhandb\u00f6rse betreiben. \u201eWer sich nicht sicher ist, wo er seine gebrauchten Gegenst\u00e4nde abgeben kann, findet unter www.wohindamit.org soziale Einrichtungen in der N\u00e4he\u201c, so der Tipp der D.A.S. Expertin. Bei Altkleidersammlungen und auch manchen Altkleider- und Schuhcontainern ist hingegen Vorsicht geboten, denn nicht immer kommen die Spenden bei Bed\u00fcrftigen an: Manchmal wollen sich illegale Sammler mit der Kleidung aus zweiter Hand bereichern. Rassat: \u201eWie Verbraucher seri\u00f6se Kleidersammlungen erkennen, erfahren sie beispielsweise bei dem Verein FairWertung e.V.\u201c<\/p>\n<p><strong>Rechtlicher Rahmen f\u00fcr Privatverk\u00e4ufe<\/strong><\/p>\n<p>Wer dagegen seine alten Kostbarkeiten bei eBay und Co. noch zu Geld machen m\u00f6chte, der sollte den Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verk\u00e4ufen kennen: \u201e\u00dcbertritt ein privater Verk\u00e4ufer die Grenze zum gewerblichen Handel, droht ihm eine Abmahnung\u201c, warnt die D.A.S. Juristin. Wichtig: Nicht den halben Haushalt auf einer Plattform online stellen. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Kassel gelten Anbieter grunds\u00e4tzlich als Unternehmer, wenn sie innerhalb von zwei Jahren mehr als 200 Artikel auf einem Auktionsportal verkauft haben. Auch wer Dinge aus eigener Herstellung mit einer Gewinnabsicht verkauft oder k\u00fcrzlich erworbene Ware vertreibt, gilt meist als gewerblicher H\u00e4ndler und hat ganz andere rechtliche Pflichten als private Verk\u00e4ufer. Privatpersonen, die nur hin und wieder aussortierten Hausrat im Internet anbieten, k\u00f6nnen gegen\u00fcber ihren K\u00e4ufern beispielsweise die Gew\u00e4hrleistung ausschlie\u00dfen und m\u00fcssen ihnen kein Widerrufsrecht einr\u00e4umen. Auch viele Informationspflichten entfallen. Wichtig ist, dass private Verk\u00e4ufer die Gew\u00e4hrleistung mit einer rechtlich wirksamen Formulierung ausschlie\u00dfen, zum Beispiel: \u201eDie Ware wird unter Ausschluss jeglicher Sachm\u00e4ngelhaftung verkauft. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht f\u00fcr Schadenersatzanspr\u00fcche aus grob fahrl\u00e4ssiger beziehungsweise vors\u00e4tzlicher Verletzung von Pflichten des Verk\u00e4ufers sowie f\u00fcr jede Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit.\u201d Den Ausdruck \u201eGarantie\u201c sollten Verk\u00e4ufer vermeiden. Auch Hinweise auf das EU-Recht sind \u00fcberfl\u00fcssig. \u201eUm sich unn\u00f6tigen \u00c4rger zu ersparen, sollten sie au\u00dferdem nur eigenes Text- und Bildmaterial f\u00fcr die Artikelbeschreibung verwenden. Denn die Nutzung fremder Angebotstexte oder Fotografien ist nach dem Urheberrechtsgesetz strafbar\u201c, erkl\u00e4rt Rassat und verweist auf Paragraf 106 ff. dieses Gesetzes. Der Urheber kann dann Anspr\u00fcche auf Unterlassung und Schadenersatz geltend machen (\u00a7 97 UrhG).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). Wer f\u00fcr die Weihnachtsgeschenke einen Platz in der Wohnung sucht, stellt manchmal fest: Es ist schon alles voll. Ausmisten ist dann angesagt. Von Sperrm\u00fcll bis Internetplattform stehen daf\u00fcr zahlreiche M\u00f6glichkeiten zur Verf\u00fcgung. Was es dabei zu beachten gibt, wei\u00df Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice). Sperrm\u00fcll: Nicht einfach auf [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":10240,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"jnews-multi-image_gallery":[],"jnews_single_post":[],"jnews_primary_category":[],"jnews_social_meta":[],"jnews_override_counter":[],"jnews_post_split":[],"footnotes":""},"categories":[63],"tags":[1862],"class_list":["post-10239","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-herzogtum-lauenburg","tag-sperrmuell"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10239","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=10239"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10239\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10241,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/10239\/revisions\/10241"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media\/10240"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10239"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=10239"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=10239"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}