{"id":10101,"date":"2018-12-26T10:17:08","date_gmt":"2018-12-26T09:17:08","guid":{"rendered":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/?p=10101"},"modified":"2018-12-26T10:17:08","modified_gmt":"2018-12-26T09:17:08","slug":"mietrechtsreform-2019-was-aendert-sich-fuer-mieter-und-vermieter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/herzogtum-direkt.de\/index.php\/2018\/12\/26\/mietrechtsreform-2019-was-aendert-sich-fuer-mieter-und-vermieter\/","title":{"rendered":"Mietrechtsreform 2019: Was \u00e4ndert sich f\u00fcr Mieter und Vermieter?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Herzogtum Lauenburg (pm).<\/strong> Nach den bisherigen Regeln zur Mietpreisbremse darf eine Miete bei Neuvermietung einer Wohnung nicht mehr als zehn Prozent \u00fcber der orts\u00fcblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel liegen. Dies gilt zumindest in Gebieten, in denen es eine g\u00fcltige Verordnung \u00fcber die Mietpreisbremse vonseiten des Bundeslandes gibt. Die Vorschrift hat sich jedoch als wenig wirkungsvoll erwiesen. Eine Reihe neuer Regelungen soll das nun \u00e4ndern. Sie gelten auch f\u00fcr Mieterh\u00f6hungen aufgrund einer Modernisierung. Zudem m\u00fcssen Vermieter Mietinteressenten umfangreicher informieren. Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), fasst die wichtigsten \u00c4nderungen zusammen und erkl\u00e4rt, was sie f\u00fcr Mieter und Vermieter bedeuten.<\/p>\n<p><strong>Welche neuen Rechte bringen die Neuregelungen f\u00fcr Mieter?<\/strong><\/p>\n<p>Die Mietpreisbremse hat unter anderem deshalb nicht den erhofften Erfolg, weil Mietinteressenten und Mieter oft gar nicht die n\u00f6tigen Informationen haben, um sich zu wehren. Denn sie kennen meist weder die vorherige Miete noch wissen sie, ob der Vermieter irgendwelche gesetzlich zul\u00e4ssigen Gr\u00fcnde hat, die Grenzen der Mietpreisbremse zu \u00fcberschreiten. \u201eDaher sind Vermieter ab Januar dazu verpflichtet, Mietinteressenten vor Vertragsabschluss unaufgefordert die H\u00f6he der alten Miete zu nennen und sie zu informieren, wenn sie eine Ausnahme von der Mietpreisbremse in Anspruch nehmen wollen\u201c, erkl\u00e4rt Rassat. So d\u00fcrfen Vermieter zum Beispiel die H\u00f6chstbetr\u00e4ge \u00fcberschreiten, wenn bereits die Vormieter eine h\u00f6here Miete gezahlt haben. Ohne rechtzeitige Aufkl\u00e4rung der Mietinteressanten d\u00fcrfen sie sich aber nicht auf die Ausnahme berufen. Oft genug kommen Mietern allerdings erst dann Zweifel an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit ihrer Miete, wenn sie den Vertrag schon unterschrieben haben. Auch hier bringt die Reform Verbesserungen. \u201eF\u00fcr Mieter ist es ab dem neuen Jahr einfacher, gegen eine \u00fcberh\u00f6hte Miete vorzugehen\u201c, so die D.A.S. Expertin. \u201eSie k\u00f6nnen diese nun in Form einer einfachen Mitteilung r\u00fcgen, ohne erkl\u00e4ren zu m\u00fcssen, warum die Miete zu hoch angesetzt ist. Die R\u00fcge ist an den Vermieter zu richten. Ausreichend ist ein kurzes Schreiben, aus dem hervorgeht, dass der Mieter die Missachtung der Mietpreisbremse beanstandet.\u201c Ein Schreiben per E-Mail ist zwar erlaubt. Allerdings empfiehlt sich aus Beweisgr\u00fcnden ein Brief, versendet optimalerweise per Einschreiben. \u00dcberschreitet die Miete dann tats\u00e4chlich den gesetzlich zul\u00e4ssigen Betrag, haben die Mieter einen Anspruch auf R\u00fcckzahlung des zu viel gezahlten Teils.<\/p>\n<p><strong>Was \u00e4ndert sich bei der Modernisierung von Wohnungen?<\/strong><\/p>\n<p>Bei Modernisierungsma\u00dfnahmen konnten Vermieter bisher elf Prozent der Kosten dauerhaft auf die Miete aufschlagen. Dieser Satz verringert sich nun auf acht Prozent. Die Regelung gilt bundesweit, allerdings zun\u00e4chst nur f\u00fcr f\u00fcnf Jahre. \u201eNeu ist, dass es jetzt bei Mieterh\u00f6hungen nach Modernisierung eine Kappungsgrenze gibt\u201c, erkl\u00e4rt die D.A.S. Expertin. \u201eDas bedeutet: Die Miete darf innerhalb von sechs Jahren um nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfl\u00e4che steigen.\u201c Betr\u00e4gt die monatliche Miete vor der Mieterh\u00f6hung weniger als sieben Euro pro Quadratmeter, darf der Vermieter sie sogar nur um maximal zwei Euro je Quadratmeter erh\u00f6hen.<\/p>\n<p><strong>Wie will der Gesetzgeber das \u201eHerausmodernisieren\u201c bek\u00e4mpfen?<\/strong><\/p>\n<p>In der Vergangenheit kam es vor, dass Immobilienbesitzer Mieter mittels Ank\u00fcndigung umfangreicher Modernisierungsma\u00dfnahmen zu einer K\u00fcndigung bewegen wollten. Dieses sogenannte \u201eHerausmodernisieren\u201c ist k\u00fcnftig eine Ordnungswidrigkeit, bei der Vermietern ein Bu\u00dfgeld von bis zu 100.000 Euro droht. Die Rechtsexpertin kommentiert: \u201eEin solches Herausmodernisieren kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn sich die neue Miete gegen\u00fcber der alten mindestens verdoppelt. Der Vermieter kann sich von diesem Verdacht allerdings befreien, indem er andere Gr\u00fcnde f\u00fcr die Mieth\u00f6he vorlegt.\u201c<\/p>\n<p><strong>Ab wann gilt das Gesetz?<\/strong><\/p>\n<p>Die neuen Regelungen haben den Bundesrat am 14. Dezember 2018 passiert. Nach der Unterschrift durch den Bundespr\u00e4sidenten wurden sie am 21. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt ver\u00f6ffentlicht und treten am 1. Januar 2019 in Kraft. Die \u00c4nderungen finden sich im Mietrechtsteil des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herzogtum Lauenburg (pm). Nach den bisherigen Regeln zur Mietpreisbremse darf eine Miete bei Neuvermietung einer Wohnung nicht mehr als zehn Prozent \u00fcber der orts\u00fcblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel liegen. Dies gilt zumindest in Gebieten, in denen es eine g\u00fcltige Verordnung \u00fcber die Mietpreisbremse vonseiten des Bundeslandes gibt. Die Vorschrift hat sich jedoch als wenig wirkungsvoll erwiesen. 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